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Au-pair: Kosten für die Betreuung des Kindes absetzen

Kümmert sich ein Au-pair um die Betreuung der Kinder, sind die Kosten als Sonderausgaben absetzbar – allerdings nicht komplett, wie der BFH betont.

Die fünfköpfige Familie Wolf wird seit einem Jahr bei der Kinderbetreuung durch das Au-pair-Mädchen Abigail aus Australien unterstützt. Und nicht nur das: Die junge Frau packt auch bei der Hausarbeit kräftig mit an. Eine große Entlastung für die berufstätigen Eltern. Und auch finanziell lohnend, denn die Kosten für ein Au-pair können als Sonderausgaben und als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden.

Familie Wolf kann – genau wie jede/r andere Steuerzahler/in auch – die Betreuungskosten für ihre Kinder als Sonderausgaben in der Steuererklärung eintragen. Absetzbar sind zwei Drittel der Kosten von maximal 6.000 Euro pro Jahr und Kind – also 4.000 Euro. Bedingung: Das zu betreuende Kind muss im Haushalt der Eltern wohnen und darf maximal 14 Jahre alt sein. Für Kinder mit Behinderung gilt die Altersgrenze nicht.

Darüber hinaus kann ein Teil der Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden: Immerhin bis zu 20 Prozent der Kosten, maximal aber 4.000 Euro pro Jahr. Wir erklären, was das heißt:

Aufteilung der Kosten des Au-pairs

Au-pair

Frühstück zubereiten, Wäsche waschen, Kinder in den Kindergarten bringen und gemeinsam spielen – ein Au-pair ist eine große Entlastung. Die Aufgaben dürfen das Au-pair allerdings maximal 30 Stunden in der Woche in Anspruch nehmen. In der Regel dauert ein Au-pair-Verhältnis mindestens sechs Monate, maximal ein Jahr. Weitere Informationen zu allen Regelungen rund um Ruhetage, Erholungsurlaub, Sprachkurse, Unterkunft und Verpflegung gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit.


Abigail soll sich vor allem um die Betreuung der Kinder kümmern. Deshalb hat Familie Wolf einen Vertrag mit ihrem Au-pair abgeschlossen. 80 Prozent ihrer Zeit widmet sich Abigail der Betreuung der Kinder, 20 Prozent packt sie bei der Hausarbeit mit an. Nach genau diesem Schlüssel kann Familie Wolf nun auch die Kosten für das Au-pair absetzen.

Wichtig: Falls Sie keinen Vertrag aufsetzen, geht das Finanzamt automatisch von einer 50 Prozent-Aufteilung aus – also 50 Prozent der Zeit für die Kinderbetreuung, 50 Prozent für den Haushalt. Weicht die Aufteilung davon ab, sollten Sie unbedingt einen Vertrag abschließen. Denn ab zwei Kindern können Sie ja auch höhere Kosten für die Betreuung absetzen. Allerdings akzeptiert das Finanzamt nur einen Anteil von bis zu 80 Prozent für die Kinderbetreuung.

Diese Kosten für ein Au-pair sind absetzbar

Geltend machen kann Familie Wolf neben der Vermittlungsgebühr auch Abigails monatliches Taschengeld, Kost und Logis und weitere Ausgaben wie Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel, den Zuschuss für einen Sprachkurs und Prämien für die Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung.

Übrigens:

Sie fragen sich, wie Sie Kost und Logis berechnen können? Es gibt jedes Jahr eine Liste der amtlichen Sachbezugswerte für freie Unterkunft und Verpflegung (siehe unten). So können Sie 2024 bei einem bzw. einer volljährigen Arbeitnehmer/in, pro Monat mit 288 Euro für die freie Unterkunft in Ihrem Haushalt rechnen.

Taschengeld des Au-pairs nicht bar auszahlen

Damit das Finanzamt Ihre Kosten für das Au-pair auch anerkennt, sollten Sie das monatliche Taschengeld nicht bar auszahlen, sondern per Überweisung. So können Sie Ihre Zahlungen jederzeit nachweisen. Das Finanzgericht Köln hat in einem Urteil 2013 (Aktenzeichen 15 K 2882/13) betont, dass Barzahlungen keinesfalls anerkannt werden, auch wenn ein Vertrag zwischen Familie und Au-pair besteht.

Beratersuche:

Sie haben ein Au-pair und sind sich nicht sicher, wie Sie die Kosten in der Steuererklärung eintragen müssen? Kommen Sie zu uns, der VLH! Wir machen Ihre Steuererklärung. Finden Sie hier eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: Beratersuche.  

Quellen

  • Deutsche Rentenversicherung: Sachbezüge. Gesehen am 3.4.2024.

     

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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