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Diese Versicherungen können Sie absetzen

Die Beiträge für viele Versicherungen können im Regelfall als Sonderausgaben beziehungsweise als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden.

Versicherungen sind teuer und können je nach Umfang und Anzahl der Versicherungspolicen jedes Jahr mehrere hundert Euro kosten. Daher fragen sich viele Steuerzahler/innen, welche Versicherungen sie absetzen können und wie.

Als Faustregel gilt: Kosten Ihrer Lebensführung, die unvermeidbar Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindern, definiert der Gesetzgeber als Sonderausgaben. Aus diesem Grund werden Sie steuerlich begünstigt. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Steuer ABC Was sind Sonderausgaben?

Nicht von der Steuer absetzen kann man hingegen reine Sachversicherungen, da sie vermeidbar sind, also weder der Vorsorge dienen noch für die Ausübung des Berufes erforderlich sind.

Welche Versicherungsbeträge kann ich absetzen?

a) Altersvorsorgeaufwendungen (Basisversorgung)

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Versorgungswerk / Alterskassen
  • Private Rentenversicherung: Rürup-Verträge

⇒  Für Altersvorsorgeaufwendungen gibt es eine Maximalgrenze. Die liegt für die Steuererklärung 2022 bei 25.639 Euro für Ledige und 51.278 Euro für Ehepaare. 2021 lag der Betrag noch bei 25.787 Euro für Ledige.

Für 2022 berücksichtigt das Finanzamt jedoch nur höchstens 94 Prozent dieser Maximalgrenze, das sind bis zu 24.101 Euro für Alleinstehende und 48.202 Euro für Paare. Wenn Sie rentenversicherungspflichtig sind, wird Ihnen der Abzug zudem um den Arbeitgeberteil gekürzt.

Übrigens:

Um eine „doppelte Besteuerung“ der Renten zu vermeiden, wird das Finanzamt bereits ab der Steuererklärung 2023 (und nicht erst ab 2025) die Maximalgrenze zu 100 Prozent berücksichtigen. Das wurde mit dem Jahressteuergesetz 2022 beschlossen.

b) Riester-Verträge (Zusatzversorgung)

Sie können die jährlichen Riester-Beiträge bis zur Höchstgrenze von 2.100 Euro als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung eintragen. Dazu gehören nicht nur die Beiträge, die Sie selbst einzahlen, sondern auch die staatliche Zulage. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Steuer ABC Was ist die Riester-Rente?

c) Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Eine Auswahl der Häufigsten:

⇒ Bis maximal 1.900 Euro für Arbeitnehmer/innen und Beamte. 2.800 Euro für Selbstständige. Bei Verheirateten das Doppelte.

Da die Absetzungsgrenze mit 1.900 Euro beziehungsweise 2.800 Euro sehr gering ist, werden die Steuerzahler/innen nur wenig entlastet: Mit Basiskranken- und gesetzlicher Pflegeversicherung ist der Höchstbetrag oft schon erreicht. Dafür berücksichtigt das Finanzamt diese aber stets in tatsächlicher Höhe, auch wenn sie den Höchstbetrag übersteigen.

Übrigens:

Durch das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen wurde der pauschale Ansatz von Vorsorgeaufwendungen im Veranlagungsverfahren mittels Vorsorgepauschale abgeschafft. Eine Vorsorgepauschale wird seit 2010 nur noch im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. 

d) Berufliche Policen

  • Unfallversicherung (Anteilig für den Bereich Arbeit)
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung (Anteilig für den Bereich Arbeit) bzw. eine Arbeitsrechtsschutzversicherung

⇒ Diese Versicherungen können Sie unbegrenzt als Werbungskosten angeben.

Welche Nachweise muss ich mitliefern?

Alle Versicherungen, die auf Ihrem Lohnsteuerbescheid eingetragen sind, müssen Sie nicht nachweisen. Für alle anderen Versicherungen gilt: Sie dürfen nur absetzen, was Sie tatsächlich bezahlt haben. Eine Rechnung ist dem Finanzamt häufig nicht genug. Bewahren Sie daher auch die entsprechenden Überweisungsbelege oder Kontoauszüge auf.

Wo trage ich die Versicherungen ein?

Die meisten Versicherungen tragen Sie in die Anlage Vorsorgeaufwand Ihrer Einkommensteuererklärung ein. Beruflich bedingte Policen hingegen werden bei der Steuererklärung unter den Werbungskosten angeführt – Anlage N der Steuererklärung. Für Riester-Verträge gibt es zusätzlich die Anlage AV.

Klingt kompliziert? Für die Beraterinnen und Berater der VLH gehört es zum Tagesgeschäft, die Versicherungen den richtigen Anlagen zuzuordnen. Gerne unterstützen wir auch Sie darin, sich die Steuervorteile zu sichern, die Ihnen zustehen. Hier können Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe suchen: Beratersuche.

Diese Versicherungen können Sie NICHT absetzen:

  • Privat- / Mietrechtsschutz- / Verkehrsrechtsschutzversicherung
  • Hausratversicherung
  • Kfz-Kaskoversicherung
  • Private Rentenversicherung: Kapitalanlage-Produkte
  • Kapitallebensversicherung (wenn Sie nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde, denn dann gilt Sie als Geldanlage)

Auch für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) sind keine Angaben in den Steuerformularen nötig. Grund: Die Beiträge werden bereits direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel bAV: So funktioniert die private Altersvorsorge.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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