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Ist Ausbildungsgeld steuerfrei?

Menschen mit Behinderung, die eine Erstausbildung machen, können bei der Arbeitsagentur Ausbildungsgeld beantragen. Diese Leistung ist steuerfrei.

Ist Ausbildungsgeld steuerfrei?

Wer eine spezielle Ausbildung für Menschen mit Behinderungen macht, kann Ausbildungsgeld bekommen. Das Ausbildungsgeld soll den Lebensunterhalt während der Teilnahme an einer geförderten Maßnahme zu Berufsvorbereitung oder Berufsausbildung sicherstellen und wird bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Es ist daher eine Sozialleistung und nicht zu verwechseln mit dem Ausbildungsgehalt bzw. der Ausbildungsvergütung, also dem Geld, das Azubis mit ihrer Ausbildung verdienen.

Übrigens:

Für das Ausbildungsgeld gelten in der Regel die gleichen Vorschriften, wie für die Berufsausbildungsbeihilfe. Näheres findet man unter § 122-126 SGB III.

Wer hat Anspruch auf Ausbildungsgeld?

Auszubildende mit einer Behinderung haben Anspruch auf Ausbildungsgeld, wenn sie eine Berufsausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme einschließlich einer Grundausbildung in einer besonderen Einrichtung der beruflichen Rehabilitation machen. Auch gefördert werden Maßnahmen im Eingangsverfahren oder im Berufs­bildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Men­schen oder bei einem anderen Leistungsanbieter (§ 60 des Neunten Buches) sowie individuelle betriebliche Qualifizierungen im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung. Wichtig: Die Antragsteller/innen dürfen keinen Anspruch auf Übergangsgeld haben.

Übrigens:

Azubis mit Behinderung, die Ausbildungsgeld erhalten, sind in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung pflichtversichert.

Wie hoch ist das Ausbildungsgeld?

Die Höhe des Ausbildungsgeldes richtet sich unter anderem nach Alter, Familienstand und Wohnsituation des bzw. der Auszubildenden.

Auf das Ausbildungsgeld wird das eigene Einkommen sowie das Ein­kommen des Ehegat­ten bzw. der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners ab einer Höhe von 2.736 Euro monatlich angerechnet. Das Einkommen der Eltern spielt nur eine Rolle, wenn der bzw. die Auszubildende bei ihnen wohnt. Und auch hier gibt es Freibeträge. Waisenrenten, Waisengeld oder Unterhaltsleistungen bis zu 334 Euro monatlich sind anrechnungsfrei. (Stand 2023)

Das Einkommen, das ein Mensch mit Behinderungen während einer Maßnahme in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches erzielt, wird nicht auf den Bedarf angerechnet.

Ist Ausbildungsgeld steuerfrei?

Ja, denn Leistungen, die nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches III zur Förderung der Ausbildung oder Fortbildung gewährt werden, gehören zu den steuerfreien Leistungen. Das Ausbildungsgeld bleibt daher in vollem Umfang steuerfrei und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt.

Gibt es noch weitere Leistungen für Azubis mit Behinderung?

Für junge Menschen mit Behinderung gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, die das Erlernen eines Berufes erleichtern sollen. Über Angebote und Förderung informieren die Beratungsstellen der Agentur für Arbeit, der Jobcenter sowie der Integrationsämter der Länder. Unterstützung gibt es auch bei einfach teilhaben, dem Internetangebot des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Quellen

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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