Viagra: Kosten von der Steuer absetzen
31.05.2025
Viagra ist nach wie vor eines der bekanntesten Medikamente gegen Erektionsstörungen weltweit. In Deutschland unterliegt es weiterhin der Verschreibungspflicht – das bedeutet: Sie erhalten das Medikament nur in der Apotheke und nur gegen ein ärztliches Rezept. Auch 2025 ist das Originalpräparat von Pfizer erhältlich, allerdings deutlich teurer als viele Generika. Der Preis liegt aktuell bei rund 45 bis 50 Euro für eine Packung mit vier Tabletten à 100 mg – also über 11 Euro pro Tablette.
Allerdings ist 2013 das Patent des Viagra-Entwicklers und Pharma-Unternehmens Pfizer abgelaufen. Seitdem darf auch die Konkurrenz Potenzmittel mit dem Wirkstoff Sildenafil anbieten. Das drückt den Preis: Für teils unter 1 Euro pro Tabellte sind die Viagra-Generika inzwischen zu haben. Eine Frage bleibt: Viagra – kann ich das von der Steuer absetzen? Unser Video gibt Ihnen in Sekundenschnelle einen Überblick:
Krankenkasse zahlt nicht immer für Viagra
Auch wenn die blauen Pillen jetzt viel billiger zu haben sind: Nicht jede gesetzliche Krankenkasse zahlt die Kosten dafür ganz oder auch nur teilweise. Und zwar egal, ob der Arzt oder die Ärztin Viagra verschrieben hat. Anders sieht die Sache bei Privatversicherten aus: In der Regel zahlt die private Krankenversicherung alle Medikamente. Außer, man hat einen Tarif abgeschlossen, wonach die Kosten für Viagra nicht übernommen werden.
Finanzamt will Rezept vom Arzt
Vor dem Fiskus sind alle Männer gleich, ob Kassen- oder Privatpatient. Deshalb gilt: Haben Sie Viagra aus eigener Tasche bezahlt, können Sie die Rechnung dafür von der Steuer absetzen. Die einzige Bedingung ist, dass Sie ein Rezept vom Arzt oder der Ärztin haben. Zählen Sie am Ende des Jahres alle Rechnungen zusammen und tragen Sie die Summe in der Steuererklärung ein. Wichtig dabei ist, dass Sie sowohl die Quittungen von der Apotheke als auch die ärztlichen Verschreibungen dafür sammeln. So können Sie belegen, dass Sie erstens den angegebenen Betrag tatsächlich bei der Apotheke gelassen und zweitens für jede Rechnung auch ein Rezept haben. Nur für den Fall, dass Ihr zuständiges Finanzamt Ihre Angaben nachprüfen will.
ÜBRIGENS:
Das Geld, das Sie für Viagra ausgeben, zählt zu den steuerlich gesehen zu Krankheitskosten. Und diese kann man von der Steuer absetzen. Wichtig dabei: Sie können nicht jeden Cent absetzen, sondern nur die Ausgaben, die über Ihrer "persönlichen Eigenbelastung" liegen. Wie hoch dieser Grenzbetrag für Sie ausfällt und alle weiteren Details zum Thema lesen Sie in unserem Artikel: Was sind außergewöhnliche Belastungen?
Erlösstarkes Medikament
Entwickelt wurde Viagra vom amerikanischen Pharma-Riesen Pfizer. Eigentlich wollte Pfizer ein Mittel gegen Bluthochdruck auf den Markt bringen. Wissenschaftliche Tests zeigten aber, dass der in Viagra enthaltene Inhaltsstoff Sildenafil den Blutdruck nicht senkt. Die Enttäuschung war groß – bis ein Nebeneffekt entdeckt wurde: die erektionssteigernde Wirkung. Vor Viagra wurden die Ursachen von Erektionsstörungen in der Psyche gesucht und, wenn überhaupt, psychotherapeutisch behandelt.
Heute weiß man, dass Erektionsstörungen häufig durch Durchblutungsstörungen verursacht werden – genauer gesagt durch Verengungen der Blutgefäße im Penis. Diese lassen sich medikamentös behandeln, etwa mit dem Wirkstoff Sildenafil oder verwandten Substanzen aus der Gruppe der PDE-5-Hemmer. Seit der Einführung von Viagra im Jahr 1998 hat sich viel getan: Während Pfizer mit dem Originalpräparat im Jahr 2012 noch rund 2 Milliarden US-Dollar Umsatz erzielte, lag der Umsatz 2019 laut Statista nur noch bei etwa 497 Millionen US-Dollar – Tendenz weiter fallend. Der Grund: Seit dem Patentablauf 2013 sind zahlreiche günstige Generika erhältlich, und mit Cialis (Tadalafil), Levitra (Vardenafil) oder Spedra (Avanafil) haben sich weitere effektive Alternativen etabliert. Diese Medikamente wirken ebenfalls über die Hemmung des Enzyms PDE-5, unterscheiden sich aber in Wirkstärke, Wirkdauer und Nebenwirkungsprofil – und sind für viele Betroffene oft deutlich preiswerter.
ÜBRIGENS:
Sowohl Viagra-Generika als auch andere Medikamente aus der Gruppe der PDE-5-Hemmer und Alprostadil sind rezeptpflichtig, denn vor der Einnahme eines Potenzmittels sollte immer ein Arzt oder eine Ärztin konsultiert werden. Diese/r kann ausschließen, dass die Einnahme von Viagra Wechselwirkungen durch Vorerkrankungen oder die Einnahme anderer Medikamente hat. Zudem wird dringend davon abgeraten, Potenzmittel ohne Rezept aus dem Internet zu bestellen. Denn: Verschreibungspflichtige Potenzmittel wie Viagra, die ohne Rezept gekauft werden, können aus verschiedenen Gründen ein Risiko für die Gesundheit darstellen.