Überblick

Das können Sie sparen, wenn Sie heiraten

30.05.2024
Wenn Sie verheiratet sind, haben Sie viele Vorteile und können durch die Wahl Ihrer Steuerklasse und bei Versicherungen sparen.

Dass viele Paare nur heiraten, um Steuern zu sparen, ist ein weitverbreitetes Gerücht, das sich hartnäckig hält. Daher hat das Institut für Demoskopie Allensbach bereits vor Jahren eine Umfrage gemacht, in der genau diese Frage verheirateten Personen, die das Ehegattensplitting nutzen, gestellt wurde. Das Ergebnis: 83 Prozent der Befragten gaben an, dass steuerliche Gründe bei ihrer Heirat keine Rolle gespielt haben. Ob das stimmt, lässt sich nur spekulieren, denn immerhin 12 Prozent antworteten, dass steuerliche Überlegungen durchaus ein Grund für die Hochzeitsentscheidung waren. Und fünf Prozent haben sich zu dieser Frage gar nicht geäußert.

Welche (Steuer-)Vorteile eine Hochzeit wirklich mit sich bringt, haben wir Ihnen aufgelistet:

1. Einkommensteuer sparen

Ein Vorteil für Verheiratete gegenüber Unverheirateten: Sie haben die Wahl zwischen drei Steuerklassen-Kombinationen, nämlich entweder IV und IV, IV und IV mit Faktor oder III und V. Wann sich welche Kombination lohnt, hängt davon ab, wie viel beide Ehepartner/innen jeweils verdienen:

  • Erhalten beide in etwa das gleiche Gehalt, eignet sich Kombination IV und IV ohne Faktor.
  • Verdient eine/r der beiden viel und der/die andere wenig oder gar nichts, lohnt sich die Steuerklassen-Kombination IV und IV mit Faktor.
  • Liegt das Verhältnis bei 60:40, dann ist Kombination III und V ideal. Denn ist der Unterschied zu groß, kommt es oft zu einer Steuernachzahlung und vielleicht sogar zu einer Vorauszahlung.
     

Berechnen Sie selbst, welche Steuerklassen-Kombination für Sie lohnenswert sein könnte:


Leistungsbeschreibung/Disclaimer
Dieser Steuerklassenrechner, der allein durch die Smare Stefan Banse Michael Mühl GbR (www.smart-rechner.de) programmiert, gepflegt und Dritten zur reinen Implementierung in Ihre Webseite zur Verfügung gestellt wird, stellt ein reines Informationsangebot und keinerlei steuerliche oder rechtliche Beratung durch die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) dar. Dementsprechend hat die VLH auch keinerlei Einfluss auf diesen Steuerklassenrechner und kann somit auch keinerlei Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitliche Aktualität oder sonstige Parameter der Berechnung, die hierdurch zur Verfügung gestellt wird, übernehmen. Weitere Informationen zum Anbieter, dessen Leistungsbeschreibung und Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.smart-rechner.de/jur_informationen.php

ÜBRIGENS:

Paare werden nach der Hochzeit zunächst automatisch in Steuerklasse IV (4) eingruppiert – egal ob beide berufstätig sind oder nur eine/r von beiden.

Der größte Vorteil ergibt sich für Eheleute und Lebenspartner/innen aber durch das sogenannte Ehegattensplitting: Wenn Sie verheiratet sind, werden Sie automatisch zusammen veranlagt. Das heißt, dass Sie und Ihr/e Ehepartner/in eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Das spart Zeit und meistens auch Steuern. Welche Steuerersparnis Sie dadurch haben können, zeigt unser Artikel zum Thema Ehegatten-Splitting.

Wenn Sie als Ehepaar trotzdem jede/r eine eigene Steuererklärung abgeben wollen, können Sie das natürlich auch machen. Zudem sollten Sie beide auf Seite 1 Ihres Hauptvordrucks ein Kreuz bei „Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern“ setzen. Vorteil der Einzelveranlagung ist, dass das Finanzamt damit die Einnahmen und Ausgaben jeder Eheperson direkt zuordnet. So profitiert genau der- oder diejenige von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen, der beziehungsweise die auch tatsächlich dafür gezahlt hat. Auf Antrag können Ehepaare ihre Ausgaben auch je zur Hälfte anrechnen lassen. 

ÜBRIGENS:

Neben der Zusammenveranlagung oder der Einzelveranlagung nach dem Grundtarif gibt es zwei weitere Splittingtarife, die nur verheiratete oder verpartnerte Paare nutzen können:

  • Das Witwen-Splitting, mit Steuervorteil für den Witwer oder die Witwe im Folgejahr des Todes eines Ehepartners oder einer Ehepartnerin.
  • Das Sonder-Splitting, mit Steuervorteil für die Person, deren Ex-Partner/in im Jahr der Scheidung erneut heiratet.

2. Bei Versicherungen die Sondertarife für Ehepaare nutzen

Ehepartner/innen zahlen bei vielen Versicherungen geringere Beiträge als Unverheiratete: Entweder durch günstigere Sondertarife oder durch die Möglichkeit, zwei separate Versicherungen auf eine gemeinsame Versicherung umschreiben zu lassen. Diese Angebote gibt es zum Beispiel bei Auto-, Haftpflicht- oder Hausratversicherungen. Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung und fragen Sie nach, ob eine der beiden Möglichkeiten zur Auswahl steht.

Für Eheleute ist auch der Abschluss einer Riester-Rente interessant. Dabei handelt es sich um eine Altersvorsorge, die Sie zwar aus eigener Tasche bezahlen müssen, die aber vom Staat unterstützt wird. Die staatlichen Zulagen bekommt nicht nur die Person, die Riester-Rente bezahlt, sondern unter Umständen auch die/der Ehepartner/in.

3. Familienversicherung bei den gesetzlichen Krankenversicherungen abschließen

Arzt-, Medikamenten- oder Krankenhauskosten – eine Krankenversicherung übernimmt einen Großteil oder sogar alle Krankheitskosten. Dafür müssen Versicherte jeden Monat einen gewissen Beitrag zahlen. Für Verheiratete bieten die gesetzlichen Krankenversicherungen, die sogenannte Familienversicherung an: Ein/e Ehepartner/in zahlt, der/die andere kann sich unter bestimmten Bedingungen kostenlos mitversichern lassen, und zwar bei der Kranken- und bei der Pflegeversicherung. Auch Kinder können über die Familienversicherung kostenlos mitversichert werden.

ÜBRIGENS:

Private Krankenversicherungen bieten keine Familienversicherung. Jede Person, ob Ehepartner/in oder Kind/er, muss sich extra versichern lassen und monatlich eigene Beiträge zahlen.

4. Den Rentenanspruch des Ehepartners nutzen

Durch die Heirat erhalten Sie einen Anspruch auf Witwenrente, wenn Sie bis zum Tod Ihres Partners oder Ihrer Partnerin verheiratet waren. Zudem dürfen Eheleute, deren Partner/innen verstorben sind, im laufenden und darauf folgenden Jahr die günstige Steuerklasse III (3) nutzen. Erst danach verlieren sie dieses Privileg und werden vom Staat wieder als alleinstehend betrachtet und Steuerklasse I (1) zugeordnet – es sei denn, sie heiraten erneut.

ÜBRIGENS:

Bei einer Scheidung werden die Rentenpunkte beider Ehepartner/innen addiert und dann je zur Hälfte an jede/n verteilt. Mehr dazu im Artikel Versorgungsausgleich.

5. Hochzeit im kleinen Kreis feiern

Eine Hochzeitsfeier kostet meistens viel Geld: Brautkleid, Blumen, Essen, Räumlichkeiten – da kommen schnell mehrere tausend Euro zusammen. Geld lässt sich hier nur sparen, wenn Sie im kleinen Kreis heiraten. Doch nicht jede/r möchte das, denn schließlich heiratet man meistens nur einmal im Leben. Also lassen Sie sich nicht aufhalten! Aber eine Frage bleibt: Hochzeit – kann ich das von der Steuer absetzen? Unser Video gibt in Sekundenschnelle eine Antwort:

 

Falls Sie keine Lust auf Bewegtbild haben, hier die Antwort auf Ihre Frage: Absetzen können Sie die Kosten für die Hochzeitsfeier und die Hochzeitsreise nicht. Das ist Ihr Privatvergnügen.

ÜBRIGENS:

Wenn es etwas zu feiern gibt, wie ein runder Geburtstag, ein Jubiläum oder eben eine Hochzeit, kann Ihnen Ihr/e Chef/in ein Geschenk im Wert von bis zu 60 Euro überreichen – steuerfrei, versteht sich.

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Unsere Beraterinnen und Berater kennen sich mit allen Fragen rund um die Einkommensteuererklärung aus. Sie helfen Ihnen, das beste Ergebnis herauszuholen. 

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