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Pflegezusatzversicherung – wie setze ich das ab?

Pflegezusatzversicherung, Pflegetagegeld und Pflege-Bahr – lohnt sich das steuerlich? Wir zeigen es Ihnen!

"Ich habe Angst davor, im Alter ein Pflegefall zu werden." Davor fürchten sich laut der Studie "Die Ängste der Deutschen 2021" der R+V Versicherung immerhin 43 Prozent der Bevölkerung. Warum diese Angst? Nun, ein Problem ist: Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine sogenannte Teilkostenabsicherung. Im Pflegefall deckt sie also nur einen Teil der Kosten ab. Den Restbetrag müssen Betroffene selbst aufbringen.

Und das ist der Knackpunkt, denn oft fehlt im Alter das Geld dafür. Experten und Expertinnen empfehlen deshalb, sich neben der privaten Altersvorsorge auch um eine private Pflegeversicherung zu kümmern. Immerhin: Unter Umständen können Sie die Kosten einer Pflegezusatzversicherung oder einer Pflegetagegeldversicherung in Ihre Steuererklärung eintragen. Und der Staat fördert die private Vorsorge mit dem Pflege-Bahr. Dazu später mehr.

Wie kann ich meine Pflegezusatzversicherung von der Steuer absetzen?

Wer sich um seine Pflegevorsorge kümmert und eine Pflegezusatzversicherung oder eine Pflegetagegeldversicherung abschließt, kann die monatlichen Beiträge grundsätzlich von der Steuer absetzen. Das klingt zwar verlockend, Steuerzahler/innen müssen dabei allerdings mit zwei Einschränkungen leben:

  1. Beamte bzw. Beamtinnen und Angestellte können grundsätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nur bis zu einer Summe von höchstens 1.900 Euro pro Jahr in der Steuererklärung eintragen. Wer also so viel verdient, dass alleine schon die Beiträge zur Krankenversicherung die 1.900 Euro ausschöpfen, geht in Sachen Pflegezusatzversicherung absetzen leer aus.
     
  2. Bis 2019 gab es noch eine Günstigerprüfung für den Abzug von Vorsorgeaufwendungen. Wer freiwillig in eine private Pflegezusatzversicherung eingezahlt hatte und nach dem 31.12.1957 geboren ist, konnte die Beiträge zusätzlich bis zu einem Höchstbetrag von 184 Euro pro Jahr als Vorsorgeaufwendungen absetzen.

Übrigens:

Schließen Sie eine Pflegezusatzversicherung ab, die nur im Pflegefall Geld auszahlt, sind die Auszahlungen für Sie steuerfrei.

Was ist der Pflege-Bahr?

Seit Januar 2013 gibt es den sogenannten Pflege-Bahr, benannt nach dem FDP-Politiker Daniel Bahr. Vereinfacht gesagt ist der Pflege-Bahr eine private Pflegezusatzversicherung, die staatlich gefördert wird.

Was muss ich für die staatliche Förderung tun?

Um die staatliche Förderung zu kassieren, müssen Sie zuerst einen Vertrag über eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Das geht bei vielen Versicherungsunternehmen. So weit, so gut. Sobald Sie eine Versicherung haben, müssen Sie jeden Monat mindestens zehn Euro einzahlen. Außerdem muss der Versicherer eine spätere Leistung von mindestens 600 Euro monatlich in Pflegegrad 5 vorsehen.

Wenn Sie alle Anforderungen erfüllen, müssen Sie die staatliche Förderung nicht beantragen – das übernimmt in der Regel Ihr Versicherer für Sie.

Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Der Staat gibt Sparern und Sparerinnen fünf Euro pro Monat dazu, also insgesamt maximal 60 Euro pro Jahr. Diese staatliche Förderung muss nicht versteuert werden. Sie bekommen also sozusagen 60 Euro netto im Jahr.

Gut zu wissen: Es gibt keine anteilige Förderung. Wenn Sie zum Beispiel monatlich weniger als zehn Euro einzahlen, bekommen Sie keine anteilige Förderung, sondern gehen leer aus.

Was ist der Vorteil von Pflege-Bahr?

Es gibt kein Höchsteintrittsalter. Das heißt, dass auch ältere und kranke Menschen eine private Pflegezusatzversicherung abschließen können und damit Anspruch auf die staatliche Förderung haben. Die Versicherer dürfen keine/n Antragsteller/in aufgrund gesundheitlicher Risiken oder Vorerkrankungen ablehnen.

Gibt es einen Nachteil bei dieser Pflegezusatzversicherung?

Klarer Nachteil ist die Wartezeit: Erst fünf Jahre nach Versicherungsbeginn können Sie die Leistung des Versicherers in Anspruch nehmen. Davor erfolgt keine Auszahlung.

Experten und Expertinnen sehen einen weiteren Nachteil: Das Geld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung und der privaten Pflegezusatzversicherung wird im Pflegefall trotzdem nicht ausreichen. Stiftung Warentest hat schon 2013 ausgerechnet, dass die geförderten Tarife der Versicherer die finanzielle Lücke im Pflegefall nicht schließen können. Sinnvoller seien Pflegetagegeldversicherungen ohne staatliche Zulage.

Quellen

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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