Lohn­steuer­be­scheini­gung – Ihr Wegweiser zur korrekten Steuer­erklärung

Auf einen Blick:

  • Die Lohnsteuerbescheinigung zeigt, wie viel Sie verdient haben und wie viel Lohnsteuer, Sozialabgaben sowie ggf. Kirchensteuer abgeführt wurden.
  • Sie erhalten Ihre Bescheinigung jährlich – bequem in Papierform oder digital über das Mitarbeiterportal.
  • Alle relevanten Zahlen werden vom Arbeitgeber elektronisch an das Finanzamt gesendet.
  • Nutzen Sie die Lohnsteuerbescheinigung als Nachweis – manuell oder direkt über den Finanzamtdatenabruf (VaSt).
  • Professionelle Unterstützung erhalten Sie bei der VLH. Unsere erfahrenen Beratungsstellenleiter/innen unterstützen Sie persönlich oder digital.

Steuer machen

Was sagt die Lohn­steuer­beschei­nigung aus?

Die Lohnsteuerbescheinigung zeigt, wie viel Lohn Sie im Jahr verdient haben und wie viel Lohnsteuer, Sozialabgaben und ggf. Kirchensteuer bereits für Sie ans Finanzamt abgeführt wurden.

Woher bekomme ich die Lohn­steuer­beschei­nigung?

Ihr Unternehmen stellt Ihnen die Lohnsteuerbescheinigung automatisch am Anfang des Jahres für das vergangene Jahr zur Verfügung – in Papierform oder digital über ein Mitarbeiterportal. Genau dieselben Daten übermittelt Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin ans Finanzamt.

Was mache ich mit der Lohn­steuer­beschei­nigung?

Sie benötigen die Bescheinigung für Ihre Steuererklärung. Entweder tragen Sie die Daten manuell in ihre Steuererklärung ein oder nutzen den Datenabruf vom Finanzamt (VaSt). 

Was ist eine Lohn­steuer­beschei­nigung?

Die Lohnsteuerbescheinigung ist ein offizielles Dokument. Sie enthält alle relevanten steuerlichen Angaben zu Ihrem Arbeitsverhältnis – vor allem darüber, wie viel Sie verdient haben und welche Steuern und Sozialabgaben bereits abgeführt wurden. Bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung bildet sie eine wichtige Grundlage, um Ihre Steuerlast korrekt zu berechnen – oder auch, um zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten.


Erfahren Sie in unserem Video, wie Sie Ihre Bescheinigung richtig lesen:


Anleitung: 
Wie liest man eine Lohn­steuer­beschei­nigung?

Muster der Lohnsteuerbescheinigung 2024 mit Angaben zu Bruttoarbeitslohn, Lohnsteuer, Sozialabgaben und steuerfreien Beträgen Offizielles Muster der Lohnsteuerbescheinigung 2024 von ELSTER

Anhand einer Muster-Lohnsteuerbescheinigung erhalten Sie einen schnellen Überblick der wichtigsten Zeilen:

  • Persönliche Angaben (Name, Vorname, Anschrift): 
    Diese Zeile enthält Ihre vollständigen persönlichen Daten.
  • Identifikationsnummer: 
    Die Steuer-Identifikationsnummer ist eine einmalige Nummer, die Ihrer eindeutigen Identifizierung dient.
  • Steuerklasse: 
    Hier steht die Steuerklasse, der sie zugeordnet sind.
  • Zahl der Kinderfreibeträge: 
    Haben Sie zum Beispiel 1 Kinder, steht hier – je nach Steuerklasse – eine 0,5 oder eine 1,0, weil sie sich den Freibetrag mit dem anderen Elternteil teilen müssen.
  • Kirchensteuermerkmale: 
    In dieser Zeile sollte das Kürzel Ihrer Religionsgemeinschaft stehen.
  • Name und Anschrift des Arbeitgebers: 
    Hier finden Sie die Angaben zu Ihrem Arbeitgeber.

Die Zeilen im Detail:

ZeilePosition/FeldBedeutungSteuerlicher Hinweis
1.BescheinigungszeitraumDiese Angabe zeigt, für welchen Zeitraum – meist das Kalenderjahr – die Lohnsteuerdaten erhoben wurden. Bei Jobwechsel ändert sich dieser Zeitraum.Wichtig bei Jobwechsel oder unterjährigem Ein- oder Austritt
2.Großbuchstaben (S, M, F, FR)Diese Buchstaben stehen für Besonderheiten Ihrer Arbeitssituation, die Ihre Lohnsteuer beeinflussen.Können Ihre Steuerklasse oder Lohnsteuerabzüge beeinflussen
3.BruttoarbeitslohnIn dieser Zeile wird Ihr gesamter Arbeitslohn vor Abzügen ausgewiesen. Dieser Wert bildet die Grundlage für die Berechnung Ihrer Steuerlast und ist ausschlaggebend für die weiteren Abzüge. Grundlage für Lohnsteuer- und Sozialversicherungsberechnung
4.Einbehaltene LohnsteuerDer hier aufgeführte Betrag entspricht der Summe der Lohnsteuern, die im Laufe des Abrechnungszeitraums von Ihrem Bruttolohn einbehalten wurden. Relevanter Betrag für die spätere Einkommensteuerberechnung
5.SolidaritätszuschlagZusätzlich zur Lohnsteuer wird bei höheren Einkommen der Soli erhoben. Die Angabe zeigt, wie viel Solidaritätszuschlag von Ihrem Lohn abgezogen wurde.Seit 2021 nur noch bei bestimmten Einkommen fällig
6.Eingehaltene KirchensteuerZusätzlich zur Lohnsteuer wird bei höheren Einkommen der Soli erhoben. Die Angabe zeigt, wie viel Solidaritätszuschlag von Ihrem Lohn abgezogen wurde.Kann je nach Bundesland und Konfession variieren
14. - 21.Steuerfreie oder pauschal besteuerte LeistungenDiese Zeile listet alle Bestandteile Ihres Gehalts auf, die entweder steuerfrei oder pauschal versteuert sind – beispielsweise bestimmte Zuschläge oder Sachbezüge. Diese Angaben können Einfluss auf Ihre steuerliche Gesamtsituation haben.Z. B. Zuschläge für Sonntagsarbeit oder Sachbezüge
22. - 27.SozialversicherungsbeiträgeIn diesem Abschnitt werden die Beträge für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung einzeln dargestellt. So erkennen Sie, welcher Anteil Ihres Lohns in die jeweiligen Sozialkassen fließt.Zeigt aufgeschlüsselt, wie viel in welche Sozialkasse gezahlt wurde

Häufige Fehler in der Lohn­steuer­be­schei­nigung

  • Unvollständige oder veraltete ELStAM-Daten – zum Beispiel fehlerhafte Adressdaten oder ein veralteter Religionsstatus.
  • Falscher Bruttoarbeitslohn – Überstunden, Sonderzahlungen oder Sachbezüge wurden nicht oder falsch erfasst.
  • Unkorrekte Steuerklasse – zum Beispiel ein Wechsel in Steuerklasse 3 oder 5 wurde nicht berücksichtigt.
  • Fehlende oder falsche Kinderfreibeträge – Freibeträge wurden nicht aktualisiert oder nicht übernommen.
  • Falsche Angaben zu Sozialversicherungsbeiträgen – Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung sind unvollständig oder fehlerhaft.
  • Beschäftigungszeitraum stimmt nicht – Besonders bei mehreren Arbeitgebern im Jahr kann es zu Überschneidungen oder Lücken kommen.
  • Fehlende steuerpflichtige Nebenleistungen – zum Beispiel Zuschüsse für Fahrten oder Essenszuschüsse wurden nicht angegeben.
Hinweis

Unser Tipp:

Vergleichen Sie die Angaben in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung regelmäßig mit den monatlichen Gehaltsabrechnungen, um Unstimmigkeiten frühzeitig zu erkennen.

Was sollten Sie bei Fehlern tun?

Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung entdecken, sollten Sie schnell handeln – denn falsche Angaben können zu Problemen bei der Steuererklärung führen.
 

Arbeitgeber kontaktieren

Wenden Sie sich zuerst an Ihre Personalabteilung. Nur Ihr Unternehmen kann eine fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigung korrigieren und eine berichtigte Version elektronisch ans Finanzamt übermitteln.

Berichtigte Lohn­steuer­be­schei­nigung anfordern

Bitten Sie um eine neue, korrigierte Lohnsteuerbescheinigung für sich. Diese dient Ihnen als Beleg für Ihre Steuererklärung und zur Kontrolle der übermittelten Daten.

Fehler beim Finanzamt melden

Wenn der Fehler erst bei der Steuererklärung auffällt oder bereits Daten ans Finanzamt übermittelt wurden, weisen Sie in Ihrer Steuererklärung schriftlich auf den Fehler hin – idealerweise mit einer Kopie der berichtigten Bescheinigung.

Unterstützung suchen!

Gerade bei unklaren Fällen ist es sinnvoll, sich Unterstützung zu holen. 
Wir von der VLH helfen Ihnen gern weiter! 
Unsere Beraterinnen und Berater machen nicht nur Ihre Steuererklärung, sondern prüfen auch Ihre Unterlagen und übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt. 

Unsere Leistungen für Sie:

Entspannte Steuererklärung

Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und berücksichtigen dabei alle Steuervorteile, die Ihnen zustehen.

Dauerhafte Unterstützung

Wir beraten Sie das ganze Jahr über zu sämtlichen Einkommensteuerfragen.

Finanzielle Vorteile

Wir stellen für Sie alle Anträge auf Steuerermäßigungen.

Optimale Kombination

Wir unterstützen Sie bei der Steuerklassenwahl.

Zusätzliche Hilfen

Wir beraten Sie zu Kindergeld und Riester-Zulagen.

Ideale Planung

Wir berechnen Ihre voraussichtliche Steuerrückerstattung oder -nachzahlung.

Sicheres Ergebnis

Wir prüfen Ihren Steuerbescheid und legen im Zweifel Einspruch für Sie ein.

Stressfreie Abwicklung

Wir übernehmen für Sie die komplette Kommunikation mit dem Finanzamt.

Starker Partner

Im Streitfall vertreten wir Sie sogar vor dem Finanzgericht.

Häufige Fragen

  • Wie bekomme ich die Lohn­steuer­bescheinigung?

    Die Lohnsteuerbescheinigung erhalten Sie automatisch von Ihrem Arbeitgeber nach dem Jahreswechsel oder bei Vertragsende. Sie wird entweder in Papierform oder digital bereitgestellt.

  • Was tun, wenn ich keine Lohn­steuer­bescheinigung habe?

    Prüfen Sie zunächst über die VaSt, ob die Daten bereits digital dem Finanzamt vorliegen. Ist das nicht der Fall, kontaktieren Sie Ihre Personalabteilung, um die Sache zu klären. 

  • Was tun, wenn der Arbeitgeber keine Lohn­steuer­bescheinigung ausstellt?

    Sollte Ihr Arbeitgeber die Bescheinigung nicht ausstellen, fordern Sie diese schriftlich an. Falls keine Reaktion erfolgt, informieren Sie bitte Ihre zuständiges Finanzamt und holen Sie gegebenenfalls rechtlichen Rat ein.

  • Ist die Lohn­steuer­bescheinigung Pflicht?

    Ja, für Arbeitgeber/innen ist die Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist Grundlage für die Steuererklärung und dient zur Überprüfung der abgeführten Lohnsteuern.

  • Kann ich meine Steuererklärung ohne Lohn­steuer­bescheinigung machen?

    Schwierig! Sie können zwar versuchen, die Angaben anhand Ihrer Gehaltsabrechnungen zu rekonstruieren, doch raten wir dringend davon ab.

  • Wie lange muss ich die Lohn­steuer­bescheinigung aufheben?

    Für private Steuerpflichtige empfehlen wir eine Aufbewahrungsfrist von mindestens zehn Jahren – bei Rückfragen des Finanzamtes kann das von Vorteil sein.

Warum ist die Lohn­steuer­be­schei­nigung so wichtig?

Die Lohnsteuerbescheinigung ist ein zentrales Dokument, um Ihre Steuererklärung zu erstellen. Weil mit ihr festgehalten wird, wie viel Lohnsteuer Sie bereits bezahlt haben, lässt sich nur mit ihr errechnen, ob Sie Steuern nachzahlen müssen oder zurückerhalten. Und genau darum geht es bei der Abgabe der Steuererklärung: Festzustellen, wie viel Steuern Sie zahlen müssen. Die Lohnsteuerbescheinigung ist somit Basis der gesamten Steuerberechnung.

Zurückholen, was Ihnen zusteht!

Wenn Sie sich steuerlich beraten lassen wollen, müssen Sie dafür Ihre Lohnsteuerbescheinigung mitbringen oder dem VaSt-Abruf zustimmen. Unsere VLH-Berater/innen benötigen die Daten, um mit der Erstellung Ihrer Steuererklärung starten zu können. 

Entscheiden Sie sich für einen digitalen Start in die Beratung, dienen die Zahlen aus der Lohnsteuerbescheinigung als Berechnungsgrundlage für Ihre potenzielle Steuererstattung. 

Unser Ziel in jedem Fall: Ihre bereits bezahlte Lohnsteuer zurückzuholen und dabei alle Steuervorteile zu nutzen, die Ihnen zustehen. In Erstattungsfällen erhalten unsere Mitglieder im Schnitt 1.400 Euro* zurück. Das ist unser Maßstab.

Online oder persönlich vor Ort

Welche Variante ist Ihnen lieber? Bei uns haben Sie die Wahl.

Persönliche Beratung vor Ort:

  • Direkter Kontakt:

    Ein Beratungstermin vor Ort ermöglicht einen effektiven Austausch, um Ihre individuelle Situation zu besprechen.

  • Persönliche Beziehung:

    Der direkte Kontakt sorgt für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ihnen und dem/der Berater/in.

  • Maßgeschneiderte Lösungen:

    Sie können Fragen stellen, Unklarheiten besprechen und erhalten das optimale Ergebnis für Ihre Steuererklärung.

  • Gutes Netzwerk:

    Ihr/e Berater/in ist mir Ihrer Region vertraut und verfügt über nützliche Kontakte zu Institutionen und Behörden.

Beratungsstelle finden

Online-Steuererklärung:

  • Digitaler Kontakt:

    Sie können Ihre Steuerangelegenheiten schnell und effizient von zu Hause oder sogar von unterwegs erledigen.

  • Flexibler Zeitplan:

    Sie müssen keine persönlichen Termine vor Ort wahrnehmen, um das optimale Steuerergebnis zu erhalten.

  • Bequeme Beratung:

    Egal, wie weit die nächste VLH-Beratungsstelle entfernt ist, Sie können alle Leistungen online in Anspruch nehmen.

  • Hilfreiche Voraussage:

    Sie erfahren, wie hoch Ihre mögliche Steuerrückerstattung ausfällt, bevor Sie sich für eine VLH-Mitgliedschaft entscheiden können.

Online loslegen

Ob digital oder persönlich vor Ort: Als VLH-Mitglied stehen Ihnen alle unsere Leistungen das ganze Jahr über zur Verfügung – und zwar ohne Zusatzkosten. Sie zahlen dafür lediglich Ihren jährlichen Mitgliedsbeitrag, der sich nach Ihren Jahreseinnahmen richtet.

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