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Was ist eine Lohnsteuertabelle?

Mit Hilfe der Lohnsteuertabelle können Sie herausbekommen, wie viel Lohnsteuer Ihre Firma monatlich einbehält und an das Finanzamt überweist.

Bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen wird die Lohnsteuer direkt vom Arbeitslohn abgezogen. Mit Hilfe einer Lohnsteuertabelle können Sie ablesen, wieviel Lohnsteuer Sie voraussichtlich pro Jahr zahlen müssen. In vielen Fällen enthält die Lohnsteuertabelle auch den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Für Arbeitnehmer/innen gilt die allgemeine Lohnsteuertabelle, für Beamte und Beamtinnen die besondere Lohnsteuertabelle.

Wo finde ich eine Lohnsteuertabelle?

Seit 2004 gibt es keine amtlichen Lohnsteuertabelle mehr, sondern nur noch die sogenannten Lohsteuerannäherungstabellen. Daher stimmen die Werte, die Sie mit Hilfe der diversen Online-Tabellen ablesen können, meistens nicht zu 100 Prozent mit Ihrer tatsächlichen Einkommensteuer überein. Auch auf den Seiten des Finanzministeriums finden Sie nur noch eine Anleitung, wie Sie als Arbeitgeber/in eine Tabelle selbst erstellen können, inklusive Prüftabelle. Eine amtliche Lohnsteuertabelle finden Sie dort nicht mehr.

Wie komme ich an genauere Werte?

Für eine genauere Berechnung Ihrer Lohnsteuer sollten Sie unseren Brutto-Netto-Rechner verwenden. Vorteil: Er rechnet Ihnen nicht nur Ihre Steuer aus oder den Solidaritätszuschlag, sondern gleich Ihr Nettogehalt. Dazu müssen Sie ein paar persönliche Angaben machen. Zum Beispiel Ihr Geburtsdatum eintragen, sowie angeben, welche Steuerklasse Sie haben, ob Sie Kirchensteuer zahlen oder nicht und was Sie brutto monatlich verdienen.

Wichtig: Auch der berechnete Wert unseres Gehaltsrechners muss nicht 100-prozentig stimmen, aber er ist eine gute Richtschnur dafür, wie viel Nettogehalt Sie monatlich in etwa zur Verfügung haben.

Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto?

Das Wort Netto stammt aus dem Italienischen und bedeutet so viel wie "rein" oder "bereinigt". In der Sprache der Buchhalter/innen ist Netto immer der Teil, der nach allen Abzügen übrig bleibt. Für 2023 sieht die Rechnung wie folgt aus:

Gesamt-Brutto: Bruttolohn 
- MINUS Lohnsteuer (14 - 45 %)
 
- MINUS Kirchensteuer (8 - 9 % des Lohnsteuerbetrags)
 
- MINUS Solidaritätszuschlag (5,5 % des Lohnsteuerbetrags)*
 
- MINUS Krankenkassenbeitrag (7,3 % + die Hälfte des Zusatzbeitrags)
 
- MINUS Beitrag zur Pflegeversicherung (0,7 - 1,7 % + evtl. Zuschlag)
 
- MINUS Arbeitslosenversicherung (1,5 %)
 
- MINUS Rentenversicherung (9,3 %)
= Nettolohn

*Seit 2021 müssen rund 90 Prozent der ehemaligen Zahler/innen keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen. Für weitere 6,5 Prozent entfällt der Zuschlag zumindest in Teilen.

Das heißt: Netto ist der Betrag, der am Ende ohne Steuern und Sozialabgaben auf Ihrem Konto ankommt.

Übrigens:

Damit kleinere Betriebe weiterhin den Lohnsteuerabzug mit Hilfe der Tabelle vornehmen können, wird die Anwendung von Lohnsteuertabellen durch den Gesetzgeber auch weiterhin zugelassen

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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