Beratersuche starten
Berater suchen

Lohnsteuerkarte – was ist das?

Wir beantworten alle Fragen rund um die Lohnsteuerkarte – auch wenn es die gar nicht mehr gibt.

Der ein oder die andere rätselt: Wo bekomme ich eine Lohnsteuerkarte her? Muss ich die Lohnsteuerkarte beantragen? Gibt es die gute alte Lohnsteuerkarte überhaupt noch?

2010 gab es die Lohnsteuerkarte auf Papier zum letzten Mal. Da es bei der Umstellung auf ein elektronisches Verfahren zu Verzögerungen kam, galt diese gelbe Lohnsteuerkarte auch noch in den Jahren 2011, 2012 und teilweise 2013. Dann war die Ära Lohnsteuerkarte aber wirklich zu Ende.

Warum gab es die Lohnsteuerkarte?

Eingeführt wurde die Lohnsteuerkarte 1925 gemeinsam mit dem Einkommensteuergesetz. Auf der Lohnsteuerkarte standen alle relevanten Informationen rund um die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin für die Lohnabrechnung brauchte. Dazu gehörte zum Beispiel Anschrift und Geburtstag des Arbeitnehmenden sowie die Religionszugehörigkeit, aber auch steuerliche Informationen wie die Steuerklasse, die Zahl der Kinderfreibeträge und das zuständige Finanzamt.

Wie funktionierte die Lohnsteuerkarte?

Das Prinzip war einfach: Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin bekam die Lohnsteuerkarte jährlich per Post von der Gemeinde des Wohnortes zugeschickt. Diese Lohnsteuerkarte musste dann zu Beginn des Kalenderjahres beim Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin abgeben werden. Dank Lohnsteuerkarte wusste der/die Arbeitgebende zum Beispiel, wie viel Lohnsteuer oder Kirchensteuer einbehalten und ans Finanzamt abführt werden muss. Wer die Lohnsteuerkarte nicht abgab, wurde automatisch in die steuerlich ungünstige Steuerklasse VI gesteckt.

Bei einem Jobwechsel händigte der/die ehemalige Arbeitgeber/in die Lohnsteuerkarte aus, damit der/die Arbeitnehmer/in die Steuerkarte bei seinem neuen Arbeitgeber oder seiner neuen Arbeitgeberin abgeben konnte.

Übrigens:

Die Lohnsteuerkarte hatte das handliche Format DIN A 5 und bekam jedes Jahr eine andere Farbe. Die Reihenfolge der Farben war festgelegt: rot, gelb, grün, orange. Die letzte Lohnsteuerkarte war gelb.

Musste man die Lohnsteuerkarte beantragen?

Nein, die Lohnsteuerkarte gab es automatisch. Wer allerdings die Lohnsteuerkarte verlegt hatte und nicht mehr finden konnte, musste eine Ersatzlohnsteuerkarte beantragen. Für das Erstellen einer solchen Ersatzlohnsteuerkarte konnte die Gemeinde eine Gebühr von bis zu fünf Euro erheben.

Warum wurde die Lohnsteuerkarte abgeschafft?

Im Zuge der Digitalisierung wurde die Lohnsteuerkarte aus Papier durch eine elektronische ersetzt, Stichwort ELStAM (Elektronische LohnSteuer AbzugsMerkmale). Tritt man heute einen neuen Job an, braucht der/die Arbeitgeber/in nur noch das Geburtsdatum und die Steuer-Identifikationsnummer, um die Gehaltsabrechnung erstellen zu können. Die restlichen Informationen erhält das Unternehmen dann automatisch elektronisch.

Die Umstellung auf ELStAM spart nicht nur Zeit, sondern baute auch die Bürokratie ab. Denn früher waren die Gemeinden für Änderungen der Steuerklasse, der Religionsangehörigkeit oder des Namens zuständig, das Finanzamt hingegen für die Freibeträge. Seit 2011 verwaltet die Finanzverwaltung zentral alle Daten der Steuerzahler/innen.

Übrigens:

Sie haben Fragen rund um die Steuererklärung? Unsere Beraterinnen und Berater sind gerne für Sie da. Finden Sie hier eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: Beratersuche.

Mit anderen teilen

Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

Das sagen unsere Mitglieder

★★★★★
★★★★★
4,5 von 5 Sternen
(52.581 Bewertungen)
Die Meinung unserer Mitglieder ist uns wichtig. Daher führen wir regelmäßig Zufriedenheitsumfragen durch. Weitere Informationen