Lohnsteuerkarte – was ist das?
23.07.2026
Der eine oder die andere rätselt: Wo bekomme ich eine Lohnsteuerkarte her? Muss ich die Lohnsteuerkarte beantragen? Gibt es die gute alte Lohnsteuerkarte überhaupt noch?
2010 gab es die Lohnsteuerkarte auf Papier zum letzten Mal. Da es bei der Umstellung auf ein elektronisches Verfahren zu Verzögerungen kam, galt diese gelbe Lohnsteuerkarte auch noch in den Jahren 2011, 2012 und teilweise 2013. Dann war die Ära Lohnsteuerkarte aber wirklich zu Ende.
Warum gab es die Lohnsteuerkarte?
Eingeführt wurde sie 1925 gemeinsam mit dem Einkommensteuergesetz. Auf der Karte standen alle relevanten Informationen rund um die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin für die Lohnabrechnung brauchte. Dazu gehörten zum Beispiel Anschrift und Geburtstag der oder des Arbeitnehmenden sowie die Religionszugehörigkeit, aber auch steuerliche Informationen wie die Steuerklasse, die Zahl der Kinderfreibeträge und das zuständige Finanzamt.
Wie funktionierte die Lohnsteuerkarte?
Das Prinzip war einfach: Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin bekam die Lohnsteuerkarte jährlich per Post von der Gemeinde des Wohnortes zugeschickt. Die Karte musste dann zu Beginn des Kalenderjahres beim Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin abgegeben werden. Dank Lohnsteuerkarte wusste der/die Arbeitgebende zum Beispiel, wie viel Lohnsteuer oder Kirchensteuer einbehalten und ans Finanzamt abgeführt werden musste. Wer die Lohnsteuerkarte nicht abgab, wurde automatisch in die steuerlich ungünstige Steuerklasse VI gesteckt.
Bei einem Jobwechsel bekam man die Papp-Karte ausgehändigt und gab sie dann bei der neuen Arbeitsstelle ab.
ÜBRIGENS:
Die Lohnsteuerkarte hatte das handliche Format DIN A 5 und bekam jedes Jahr eine andere Farbe. Die Reihenfolge der Farben war festgelegt: rot, gelb, grün, orange. Die letzte Lohnsteuerkarte war gelb.
Musste man die Lohnsteuerkarte beantragen?
Nein, man erhielt sie automatisch. Wer sie allerdings verlegt hatte und nicht mehr finden konnte, musste eine Ersatzlohnsteuerkarte beantragen. Für das Erstellen einer solchen Ersatzkarte konnte die Gemeinde eine Gebühr von bis zu fünf Euro erheben.
Warum wurde die Lohnsteuerkarte abgeschafft?
Im Zuge der Digitalisierung wurde die Lohnsteuerkarte aus Papier durch eine elektronische ersetzt, Stichwort ELStAM (Elektronische LohnSteuer AbzugsMerkmale). Tritt man heute einen neuen Job an, braucht der/die Arbeitgeber/in nur noch das Geburtsdatum und die Steuer-Identifikationsnummer, um die Gehaltsabrechnung erstellen zu können. Die restlichen Informationen erhält das Unternehmen dann automatisch elektronisch.
Die Umstellung auf ELStAM spart nicht nur Zeit, sondern baute auch die Bürokratie ab. Denn früher waren die Gemeinden für Änderungen der Steuerklasse, der Religionsangehörigkeit oder des Namens zuständig, das Finanzamt hingegen für die Freibeträge. Seit 2011 verwaltet die Finanzverwaltung zentral alle Daten der Steuerzahlenden.