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Was ist eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung?

In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung können Sie alle Informationen zum Arbeitslohn wie Lohnsteuer oder Kirchensteuer ablesen.

Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung enthält Ihre ELStAM, also Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, die wichtig für den monatlichen Lohnsteuerabzug sind. Auch können Sie beispielsweise ablesen, wie viel Bruttolohn Sie in einem Kalenderjahr verdient haben und wie viel Lohnsteuer Sie zahlen mussten.

Wie sieht die Lohnsteuerbescheinigung aus?

Der Ausdruck Ihrer Lohnsteuerbescheinigung enthält zwei Tabellen, die alle Informationen zum Arbeitslohn wie Lohnsteuer und Kirchensteuer aufschlüsseln. Beim Bundesfinanzministerium können Sie sich das Muster für 2024 anschauen: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2024 (PDF).

Welche Angaben enthält der Ausdruck?

Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung besteht unter anderem aus:

  • Ihrer Identifikationsnummer (Steuer-ID)
  • Ihrer Personalnummer (also die Nummer, die Ihnen Ihre Personalabteilung zugewiesen hat)
  • Ihrem Geburtsdatum
  • Ihrer Steuerklasse
  • die Zahl Ihrer Kinderfreibeträge
  • Anschrift und Steuernummer Ihres Arbeitgebers bzw. Ihrer Arbeitgeberin
  • Ihrem Bruttoarbeitslohn
  • Ihren Abgaben für Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
  • Ihren Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Wofür brauche ich die Lohnsteuerbescheinigung?

Ihre Lohnsteuerbescheinigung brauchen Sie zum Beispiel für das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung: Bruttoarbeitslohn, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer können sie hier ablesen und direkt in die "Anlage N" eintragen. Außerdem finden Sie dort Angaben zu den Beiträgen zur Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, die für Sie abgeführt wurden. Auch diese Angaben brauchen Sie teilweise für die Steuererklärung, nämlich für die Anlage "Vorsorgeaufwand".

ÜBRIGENS:

Falls Sie von Ihrer Firma noch eine Lohnsteuerbescheinigung aus Papier erhalten, handelt es sich sozusagen lediglich um eine Kopie mit den Angaben, die Ihre Arbeitgeberin beziehungsweise Ihr Arbeitgeber elektronisch an das Finanzamt übermittelt.

Wie oft bekomme ich die Lohnsteuerbescheinigung?

In der Regel teilt die Personalabteilung Ihnen einen Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung am Ende des Jahres oder zusammen mit der ersten Lohnabrechnung im Januar oder Februar aus. Aber auch beim Ende eines Arbeitsverhältnisses bekommen Sie diesen Nachweis ausgehändigt. Fragen Sie im Zweifel in Ihrer Personalabteilung nach.

Und wann bekomme ich eine Lohnsteuerkarte?

Gar nicht mehr. Die Lohnsteuerkarte aus Papier gibt es seit 2013 nicht mehr. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel Lohnsteuerkarte – was ist das?

Übrigens:

Sie wissen nicht, in welche Zeilen der Steuererklärung Sie die Angaben auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eintragen müssen? Unsere Beraterinnen und Berater übernehmen das gerne für Sie. Finden Sie hier eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: Beratersuche.

 

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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