Steuer ABC

Was ist ein Steuerbescheid?

01.07.2024
Ein Steuerbescheid zeigt Steuerpflichtigen schwarz auf weiß, welche Steuererstattung zu erwarten ist, oder wie viel nachgezahlt werden muss.

Zusammenfassung

  • Ein Steuerbescheid informiert Sie darüber, ob Sie Steuern nachzahlen müssen oder eine Rückerstattung erhalten.
  • Der Bescheid enthält viele Fachbegriffe – prüfen Sie ihn daher sorgfältig auf mögliche Fehler oder Abweichungen.
  • Die VLH unterstützt Sie bei der Prüfung Ihres Steuerbescheids – inklusive Fristwahrung und möglichem Einspruch.
  • Meinen Sie die elektronische Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber? Hier erklären wir den Unterschied.

Steuern werden grundsätzlich durch einen Steuerbescheid festgesetzt. Was das nun bedeutet? Jede/r Steuerpflichtige bekommt – nachdem die Einkommensteuererklärung abgegeben wurde – vom Finanzamt einen Einkommensteuerbescheid zugeschickt. In diesem Einkommensteuerbescheid steht, ob man Steuern nachzahlen muss oder sogar Steuern erstattet bekommt und in welcher Höhe.

Steuerbescheid unklar?

Sie haben Ihren Steuerbescheid nicht vollständig verstanden? Unsere Berater/innen unterstützen Sie gerne persönlich. Finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Wie sieht so ein Steuerbescheid aus?

Der Steuerbescheid ist ein mehrseitiger Brief, der jedes Jahr gleich aufgebaut ist. Auf der ersten Seite finden Sie Ihre persönlichen Daten sowie den Betrag, den Sie erstattet bekommen oder nachzahlen müssen. Falls Ihnen eine Steuernachzahlung ins Haus steht, finden Sie dort auch die Bankverbindung des Finanzamtes und das Datum, bis zu dem das Geld spätestens an den Fiskus überwiesen werden muss.

Auf Seite 2 und in vielen Fällen auch Seite 3 schlüsselt Ihnen das Finanzamt noch einmal alle Einkünfte auf und wie es zur Berechnung der Steuer kam. Wichtig: Kommt es zu Abweichungen, hat also zum Beispiel das Finanzamt nicht alle Ihrer Ausgaben akzeptiert, müssen die Finanzbeamten und -beamtinnen diese Abweichungen nach dem Berechnungsteil schriftlich begründen. Auf der letzten Seite steht dann noch die Rechtsbehelfsbelehrung, also was man tun kann, wenn man mit dem Steuerbescheid nicht einverstanden ist.

Hinweis

ÜBRIGENS:

Der Steuerbescheid für zusammenveranlagte Ehepartner/innen sieht etwas anders aus, denn er schlüsselt sowohl die Einkünfte für den/die Ehepartner/in 1 als auch für den/die Ehepartner/in 2 einzeln auf.

So lesen Sie den Steuerbescheid richtig

Die Struktur eines Steuerbescheids kann je nach Land und Steuersystem variieren. Hier erläutern wir die allgemeinen Abschnitte, die häufig in vielen deutschen Bescheiden vorkommen:

  1. Kopfzeile: Enthält allgemeine Informationen wie den Namen und die Adresse der/des Steuerpflichtigen, die Steuernummer und die Identifikationsnummer. Des Weiteren ist dort das Finanzamt aufgeführt, das den Bescheid erlassen hat, sowie das Datum des Bescheids.
     
  2. Zeitraum: Gibt den Zeitraum an, für den die Steuern berechnet wurden. Das ist beispielsweise das Kalenderjahr oder ein abweichendes Geschäftsjahr.
     
  3. Übersicht über die zu zahlende Steuer: Hier wird die ermittelte Nachzahlung oder Erstattung dargestellt. Dabei werden Vorauszahlungen und die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer berücksichtigt.
     
  4. Berechnungsgrundlagen: Zeigt die Berechnung des zu versteuernden Einkommens. Dabei werden die einzelnen Einkunftsarten dargestellt, zum Beispiel Einkünfte aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit, Kapitaleinkünfte oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. 
     
  5. Abzüge und Freibeträge: Berücksichtigt alle abzugsfähigen Ausgaben, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen oder andere steuermindernde Faktoren wie Werbungskosten, Spenden oder Ausgaben für Versicherungen.
     
  6. Steuerermittlung: Zeigt die Berechnung der Einkommensteuer oder anderer Steuern anhand der festgelegten Steuersätze.
     
  7. Bescheid über Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer: Falls diese fällig werden, gibt der Bescheid auch Auskunft über die Höhe des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer.
     
  8. Zusammenfassung und Gesamtbetrag: Hier wird die Gesamtsumme aller festgesetzten Steuern angegeben. Dies ist der Betrag, den der Steuerpflichtige zu entrichten hat.
     
  9. Erläuterungen und Anmerkungen: Dieser Abschnitt enthält oft zusätzliche Informationen, die für das Verständnis des Bescheids wichtig sind.
     
  10. Rechtsbehelfsbelehrung: Am Ende wird in der Regel auf die Möglichkeit hingewiesen, gegen den Bescheid Einspruch einzulegen. Es werden auch die dafür geltenden Fristen genannt.

Woher bekomme ich meinen Einkommensteuerbescheid?

Steuerzahler/innen bekommen den jährlichen Steuerbescheid in der Regel per Post von Ihrem zuständigen Finanzamt zugeschickt. Wenn man möchte, kann man den Einkommensteuerbescheid auch digital über das ELSTER-Portal abrufen. Voraussetzung dafür ist ein aktives Benutzerkonto bei ELSTER. Die Bescheid-Daten werden allerdings erst an dem Tag online zur Verfügung gestellt, an dem auch der Steuerbescheid in Papierform erstellt wird.

Bescheid prüfen – mit VLH-Service

Wenn Sie Ihre Steuererklärung über die VLH machen lassen, übernimmt Ihre Beraterin oder Ihr Berater auch die digitale Bescheidprüfung für Sie. Dabei werden die vom Finanzamt übermittelten Werte automatisch mit Ihrer eingereichten Erklärung abgeglichen. Abweichungen erkennen wir sofort – und legen bei Bedarf fristgerecht Einspruch ein.

Muss ich die Angaben auf meinem Steuerbescheid überprüfen?

Ja – denn auch Finanzämter arbeiten mit Software und Menschen, und dabei können Fehler passieren. Prüfen Sie deshalb folgende Punkte:

  • Ist die Steuernummer korrekt?
  • Hat das Finanzamt alle Einkünfte wie zum Beispiel Ihren Arbeitslohn richtig übernommen?
  • Sind alle Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen richtig vermerkt?
  • Gibt es unerwartete Abweichungen zu Ihrer Steuererklärung?

Falls Sie hier einen Fehler finden, sollten Sie Einspruch einlegen.

Was mache ich bei einem falschen Steuerbescheid?

Ob Rechenfehler oder Zahlendreher – hat sich ein Fehler in Ihren Steuerbescheid eingeschlichen, können Sie Einspruch einlegen. Wichtig ist, dass Sie die sogenannte Einspruchsfrist einhalten: Sie beginnt drei Tage nach dem Datum des Poststempels plus drei Tage. Dann haben Sie einen Monat Zeit. Mehr dazu in unserem Artikel: Falscher Steuerbescheid, was nun?

So gehen Sie richtig vor:

  1. Prüfen Sie den Bescheid sorgfältig.
  2. Halten Sie die Einspruchsfrist ein.
  3. Lassen Sie sich professionell beraten, bevor Sie Einspruch einlegen.

Sie sind unsicher, ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall lohnt? Im Rahmen einer VLH-Mitgliedschaft prüfen unsere Berater/innen Ihren Steuerbescheid gerne persönlich – sprechen Sie uns gerne an.

Beratung in der Nähe finden

Hinweis

ÜBRIGENS:

Für die Fristdauer spielt es keine Rolle, ob der Steuerbescheid per Post oder digital bei Ihnen angekommen ist.

Vorläufiger Steuerbescheid – was bedeutet das?

Ob Ihr Steuerbescheid vorläufig ist, steht immer direkt auf Seite 1 und bedeutet: In einigen Steuerfragen stehen noch Entscheidungen zum Beispiel vom Bundesfinanzhof aus. Diese Entscheidungen betreffen meistens nicht nur den Kläger, sondern alle Bürger/innen, die Steuern zahlen.

Doch manche Entscheidungen werden erst getroffen, wenn Sie Ihre Steuererklärung bereits abgegeben haben. Sie könnten also nicht mehr davon profitieren. Durch den „Vorläufigkeitsvermerk“ wird Ihr Steuerbescheid in den dort genannten Punkten offen gehalten. Das bedeutet: Treffen Finanzrichter/innen erst nach Eingang des Steuerbescheids eine Entscheidung, die auch Sie betrifft, können Sie trotzdem in den Genuss der Vorteile kommen.

Jetzt gut beraten zum Steuerbescheid

Für die Beraterinnen und Berater der VLH gehört es zum Tagesgeschäft Ihren Steuerbescheid zu prüfen und im Zweifel Einspruch für Sie einzulegen – deshalb helfen wir Ihnen gerne. Hier können Sie sich eine Beratungsstelle in der Nähe suchen.

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Unsere Beraterinnen und Berater kennen sich mit allen Fragen rund um die Einkommensteuererklärung aus. Sie helfen Ihnen, das beste Ergebnis herauszuholen. 

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