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Was ist ein Steuerbescheid?

Ein Steuerbescheid zeigt Steuerpflichtigen schwarz auf weiß, welche Steuerrückerstattung zu erwarten ist, oder wie viel nachgezahlt werden muss.

Steuern werden grundsätzlich durch einen Steuerbescheid festgesetzt. Was das nun bedeutet? Jede/r Steuerpflichtige bekommt – nachdem die Einkommensteuererklärung abgegeben wurde – vom Finanzamt einen Einkommensteuerbescheid zugeschickt. In diesem Einkommensteuerbescheid steht, ob man Steuern nachzahlen muss oder sogar Steuern erstattet bekommt und in welcher Höhe.

Wie sieht so ein Steuerbescheid aus?

Der Steuerbescheid ist ein mehrseitiger Brief, der jedes Jahr gleich aufgebaut ist. Auf der ersten Seite finden Sie Ihre persönlichen Daten sowie den Betrag, den Sie erstattet bekommen oder nachzahlen müssen. Falls Ihnen eine Steuernachzahlung ins Haus steht, finden Sie dort auch die Bankverbindung des Finanzamtes und das Datum, bis zu dem das Geld spätestens an den Fiskus überwiesen werden muss.

Auf Seite 2 und in vielen Fällen auch Seite 3 schlüsselt Ihnen das Finanzamt noch einmal alle Einkünfte auf und wie es zur Berechnung der Steuer kam. Wichtig: Kommt es zu Abweichungen, hat also zum Beispiel das Finanzamt nicht alle Ihrer Ausgaben akzeptiert, müssen die Finanzbeamten und -beamtinnen diese Abweichungen auf der letzten Seite begründen.

Übrigens:

Der Steuerbescheid für zusammenveranlagte Ehepartner/innen sieht etwas anders aus, denn er schlüsselt sowohl die Einkünfte für den/die Ehepartner/in 1 als auch für den/die Ehepartner/in 2 einzeln auf.

So lesen Sie den Steuerbescheid richtig

Die Struktur eines Steuerbescheids kann je nach Land und Steuersystem variieren. Hier erläutern wir die allgemeinen Abschnitte, die häufig in vielen deutschen Bescheiden vorkommen:

  1. Kopfzeile: Enthält allgemeine Informationen wie den Namen und die Adresse der/des Steuerpflichtigen, die Steuernummer und die Identifikationsnummer. Des Weiteren ist dort das Finanzamt aufgeführt, das den Bescheid erlassen hat, sowie das Datum des Bescheids.
  2. Zeitraum: Gibt den Zeitraum an, für den die Steuern berechnet wurden. Das ist beispielsweise das Kalenderjahr oder ein abweichendes Geschäftsjahr.
  3. Übersicht über die zu zahlende Steuer: Hier wird die ermittelte Nachzahlung oder Erstattung dargestellt. Dabei werden Vorauszahlungen und die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer berücksichtigt.
  4. Berechnungsgrundlagen: Zeigt die Berechnung des zu versteuernden Einkommens. Dabei werden die einzelnen Einkunftsarten dargestellt, zum Beispiel Einkünfte aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit, Kapitaleinkünfte oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. 
  5. Abzüge und Freibeträge: Berücksichtigt alle abzugsfähigen Ausgaben, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen oder andere steuermindernde Faktoren wie Werbungskosten, Spenden oder Ausgaben für Versicherungen.
  6. Steuerermittlung: Zeigt die Berechnung der Einkommensteuer oder anderer Steuern anhand der festgelegten Steuersätze.
  7. Bescheid über Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer: Falls diese fällig werden, gibt der Bescheid auch Auskunft über die Höhe des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer.
  8. Zusammenfassung und Gesamtbetrag: Hier wird die Gesamtsumme aller festgesetzten Steuern angegeben. Dies ist der Betrag, den der Steuerpflichtige zu entrichten hat.
  9. Erläuterungen und Anmerkungen: Dieser Abschnitt enthält oft zusätzliche Informationen, die für das Verständnis des Bescheids wichtig sind.
  10. Rechtsbehelfsbelehrung: Am Ende wird in der Regel auf die Möglichkeit hingewiesen, gegen den Bescheid Einspruch einzulegen. Es werden auch die dafür geltenden Fristen genannt.

Einkommensteuerbescheid

Woher bekomme ich meinen Einkommensteuerbescheid?

Steuerzahler/innen bekommen den jährlichen Steuerbescheid in der Regel per Post von Ihrem zuständigen Finanzamt zugeschickt. Wenn man möchte, kann man den Einkommensteuerbescheid zusätzlich elektronisch erhalten. Die Bescheiddaten werden allerdings erst an dem Tag online zur Verfügung gestellt, an dem auch der Steuerbescheid in Papierform erstellt wird.

Sollten Sie Ihren Einkommensteuerbescheid schon per Post erhalten haben, dann überprüfen Sie bitte, ob sich ein Vermerk darauf befindet, dass die Bescheiddaten antragsgemäß elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Denn nur in diesem Fall können Sie Ihren Einkommensteuerbescheid auch online abrufen.

Muss ich die Angaben auf meinem Steuerbescheid überprüfen?

Auch der Finanzbeamte oder die Finanzbeamtin, der/die Ihre Steuererklärung prüft, ist nur ein Mensch. Und Menschen machen nun mal Fehler. Deshalb sollten Sie Ihren Steuerbescheid immer aufmerksam lesen. Prüfen Sie zuerst Ihre persönlichen Angaben:

Stimmt Ihre Bankverbindung? Ist die Steuernummer korrekt? Ging der Bescheid an Ihre aktuelle Adresse? Schauen Sie sich vor allem auch Seite 2 ganz genau an: Hat das Finanzamt alle Einkünfte wie zum Beispiel Ihren Arbeitslohn richtig übernommen? Sind alle Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen richtig vermerkt? Falls Sie hier einen Fehler finden, sollten Sie Einspruch einlegen.

Was mache ich bei einem falschen Steuerbescheid?

Ob Rechenfehler oder Zahlendreher, hat sich ein Fehler in Ihren Steuerbescheid eingeschlichen, können Sie Einspruch einlegen – zumindest innerhalb der sogenannten Einspruchsfrist. Die Frist beginnt am Datum des Poststempels plus drei Tage. Dann haben Sie einen Monat Zeit. Mehr dazu in unserem Artikel Falscher Steuerbescheid, was nun?

Übrigens:

Für die Fristdauer spielt es keine Rolle, ob der Steuerbescheid per Post oder digital bei Ihnen angekommen ist.

Vorläufiger Steuerbescheid – was bedeutet das?

Ob Ihr Steuerbescheid vorläufig ist, steht immer direkt auf Seite 1 und bedeutet: In einigen Steuerfragen stehen noch Entscheidungen zum Beispiel vom Bundesfinanzhof aus. Diese Entscheidungen betreffen meistens nicht nur den Kläger, sondern alle Bürger/innen, die Steuern zahlen.

Doch manche Entscheidungen werden erst getroffen, wenn Sie Ihre Steuererklärung bereits abgegeben haben. Sie könnten also nicht mehr davon profitieren. Durch den „Vorläufigkeitsvermerk“ wird Ihr Steuerbescheid in den dort genannten Punkten offen gehalten. Das bedeutet: Treffen Finanzrichter/innen erst nach Eingang des Steuerbescheids eine Entscheidung, die auch Sie betrifft, können Sie trotzdem in den Genuss der Vorteile kommen.

Übrigens:

Einen Steuerbescheid richtig zu lesen ist nicht immer leicht. Für die Beraterinnen und Berater der VLH gehört es zum Tagesgeschäft Ihren Steuerbescheid zu prüfen und im Zweifel Einspruch für Sie einzulegen – deshalb helfen wir Ihnen gerne. Hier können Sie sich eine Beratungsstelle in der Nähe suchen: Beratersuche.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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