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183-Tage-Regelung: Was ist das?

Wer weniger als 183 Tage für ein deutsches Unternehmen in einem anderen Staat arbeitet, sollte diese Steuer-Regel kennen.

Die sogenannte 183-Tage-Regelung ist für alle Arbeitnehmer/innen interessant, die für ein paar Monate im Ausland arbeiten und eine/n deutsche/n Arbeitgeber/in haben. Sie besagt, dass Arbeitnehmer/innen, die weniger als 183 Tage in einem anderen Staat arbeiten und ihren Arbeitslohn von Deutschland aus von einem hier ansässigen Unternehmen erhalten – also nicht von einer Betriebsstätte des Unternehmens im Tätigkeitsstaat – weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sind. Die 183-Tage-Regelung greift allerdings nur, wenn alle diese Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind. 

Im Umkehrschluss darf der deutsche Fiskus nach der 183-Tage-Regelung die Vergütung eines ausländischen Arbeitnehmers oder einer ausländischen Arbeitnehmerin nicht besteuern, wenn er oder sie sich innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten weniger als 183 Tage in Deutschland aufhält und die Vergütung von einem Arbeitgeber oder einer Arbeitgeberin gezahlt wird, der bzw. die nicht in Deutschland ansässig ist und hier auch keine Betriebsstätte hat, die die Vergütung übernimmt.

Übrigens:

Durch die 183-Tage-Regelung werden Einkünfte abweichend von dem in den meisten Doppelbesteuerungsabkommen enthaltenen Grundsatz nicht im Tätigkeitsstaat, sondern im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin besteuert.

Wie werden die 183 Tage errechnet?

Als Tage des Aufenthalts gelten in der Regel sowohl Ankunfts- und Abreisetag sowie alle Wochenenden und Feiertage. Ebenso werden alle Urlaubstage, die unmittelbar vor, während und nach der Tätigkeit im Tätigkeitsstaat verbracht werden, mitgezählt.

Der Zeitraum für die Berechnung der 183 Tage kann sich je nach Abkommen auf das Kalenderjahr beziehen oder auf ein vom Kalenderjahr abweichendes Steuerjahr oder auf einen variablen Zeitraum von 12 Monaten.

Ein Beispiel: Andreas war vom 1. Januar 2019 bis 20. August 2019 für seinen deutschen Arbeitgeber in Großbritannien tätig. Das Steuerjahr beginnt laut Abkommen in diesem Staat am 6. April. Dadurch hält sich Andreas nicht länger als 183 Tage im Tätigkeitsland auf, da die Aufenthaltstage für jedes Steuerjahr getrennt ermittelt werden. 

Gilt die 183-Tage-Regelung auch für Pendler?

Für Grenzgänger/innen, die täglich oder wöchentlich von Deutschland nach Frankreich, Österreich oder in die Schweiz fahren, um dort zu arbeiten, gilt die 183-Tage-Regelung nicht. Mehr dazu und weitere steuerliche Besonderheiten erfahren Sie in unseren entsprechenden Artikeln:

Übrigens:

Da die 183-Tage-Regelung recht kompliziert ist, sollten Sie sich an jemanden wenden, der oder die sich damit auskennt. Einige VLH-Berater/innen haben sich auf dieses Thema spezialisiert. Über unsere Beratersuche finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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