Steuer ABC

Sterbegeld: Steuerfrei oder steuerpflichtig?

23.01.2024
Ist Sterbegeld steuerfrei oder steuerpflichtig? Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Es kommt darauf an, wer das Sterbegeld auszahlt.

Beerdigungen können schnell 6.000 Euro und mehr kosten. Kein Wunder, dass die eine oder der andere schon zu Lebzeiten eine Sterbegeldversicherung abschließt, um im Todesfall die Angehörigen finanziell zu entlasten. Doch ist das sogenannte Sterbegeld steuerfrei oder steuerpflichtig? Leider gibt es darauf keine pauschale Antwort, es kommt – wie so oft im Steuerrecht – auf die genauen Umstände an.

Was ist Sterbegeld?

Das Sterbegeld, manchmal auch Beerdigungszuschuss genannt, ist eine Geldleistung, die im besten Fall die Beerdigungskosten eines Verstorbenen bzw. einer Verstorbenen decken soll.

Wer bekommt Sterbegeld?

Ein Sterbegeld gibt es nur noch in wenigen Fällen automatisch nach dem Tod eines/einer Angehörigen:

  • Stirbt ein/e Angehörige/r bei einem Arbeitsunfall oder in Folge einer nachgewiesenen Berufskrankheit, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung ein Sterbegeld an die Hinterbliebenen aus. 
  • Es gibt vereinzelt Arbeitgeber/innen, die ein Sterbegeld an die Angehörigen auszahlen. War der/die Verstorbene Angestellte/r im öffentlichen Dienst, sind die Chancen auf ein Sterbegeld noch höher. In vielen Tarifverträgen ist das Sterbegeld festgeschrieben. 
  • Stirbt ein/e Angehörige/r, der bzw. die Opfer des Zweiten Weltkrieges war, steht den Hinterbliebenen ebenfalls ein Bestattungsgeld zu. 
  • Laut Beamtenversorgungsgesetz haben außerdem Angehörige von verstorbenen Beamten bzw. Beamtinnen einen Anspruch auf Sterbegeld. 
  • Stirbt ein/e Angehörige/r, der bzw. die eine betriebliche Altersvorsorge hatte, wird in der Regel eine sogenannte Hinterbliebenenversorgung an vertraglich festgelegte Hinterbliebene gezahlt. Gibt es diese festgelegten Hinterbliebenen nicht, bekommen bei einigen Altersvorsorgen die Erben ein Sterbegeld. Auch bei den berufsständischen Versorgungseinrichtungen gibt es üblicherweise ein Sterbegeld.

Darüber hinaus besteht natürlich jederzeit die Möglichkeit, eine private Sterbegeldversicherung abzuschließen, die im Todesfall ein Sterbegeld an die Hinterbliebenen auszahlt.

ÜBRIGENS:

Bis Ende 2003 war das Sterbegeld eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, auf die jede/r Versicherte einen Anspruch hatte. Das Sterbegeld sollte die Aufwendungen einer Bestattung ersetzen, wurde aber im Laufe der Jahre immer weiter gekürzt. 2003 lag es nur noch bei 525 Euro, bevor es dann endgültig abgeschafft wurde.

Immerhin: Wer Anspruch auf eine Witwenrente hat, bekommt für die auf den Sterbemonat folgenden drei Kalendermonate die Witwenrente in voller Höhe der Versichertenrente. Das sogenannte Sterbevierteljahr ist zwar kein Sterbegeld im engeren Sinne, soll aber den Übergang erleichtern.

Wie hoch ist das Sterbegeld?

Die Höhe des Sterbegelds ist abhängig davon, wer es auszahlt. Ein paar Beispiele: Das Sterbegeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt ein Siebtel der zum Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße. Das sind 2024 in den westlichen Bundesländern 6.060 Euro, in den östlichen Bundesländern 5.940 Euro Sterbegeld.

Das Sterbegeld für Beamte und Beamtinnen beträgt das Zweifache der im Sterbemonat zustehenden Dienst- oder Versorgungsbezüge. Es gilt der Bruttobetrag ohne Kindergeld.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge wird je nach Vereinbarung ein Sterbegeld ausbezahlt.

Muss ich das Sterbegeld versteuern?

Auch in Sachen Sterbegeld und Steuerklärung kommt es darauf an, welchen Ursprung das Geld hat. Denn es kann sowohl steuerfrei als auch steuerpflichtig sein.

  • Begräbniskostenversicherung, Bestattungsvorsorge, Beerdigungsversicherung: Die private Sterbegeldversicherung hat viele Namen. Bekommen Angehörige nach dem Todesfall eine Auszahlung aus einer privaten Sterbegeldversicherung, ist diese Zahlung steuerfrei. 
  • Das Sterbegeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist üblicherweise im Rahmen der Einkommensteuer steuerfrei, es kann aber gegebenenfalls Erbschaftssteuer fällig werden. 
  • Der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin, das Kind oder der/die Verwandte eines verstorbenen Beamten oder einer verstorbenen Beamtin muss das Sterbegeld aus der Beamtenversorgung als sonstigen Bezug versteuern. Gibt es keine Verwandten, wird das Geld an eine berechtigte „sonstige Person“ ausbezahlt und ist in diesem Fall steuerbegünstigt – es bleibt als sogenannte Notstandsbeihilfe in voller Höhe steuerfrei. 
  • Ende 2016 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass das Sterbegeld einer berufsständischen Versorgungseinrichtung als „andere Leistung“ mit dem Besteuerungsanteil steuerpflichtig ist. 
  • Das Sterbegeld aus einer betrieblichen Altersvorsorge kann der Einkommensteuer unterliegen, hier kommt es auf die genauen Umstände an: Zahlt die betriebliche Altersvorsorge ein Sterbegeld nicht an die Bezugsberechtigten im Sinne des Versicherungsvertrags, sondern an die Erben, ist die Auszahlung als steuerpflichtige Leistung zu versteuern (Aktenzeichen X R 38/18).

ÜBRIGENS:

Die Besteuerung von Sterbegeld ist durchaus komplex, nicht selten ist der Einzelfall entscheidend. Unsere Beraterinnen und Berater stehen Ihnen gerne zur Seite und machen Ihre Steuererklärung. Finden Sie hier eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: Beratersuche.

Quellen

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