Was bringt mir die Werbungskostenpauschale?
Bei der sogenannten Werbungskostenpauschale rechnet der Staat allen Arbeitnehmer/innen eine Steuervergünstigung pauschal am Ende des Jahres an. Offiziell heißt das Ganze Arbeitnehmerpauschbetrag.

Zur Arbeit fahren, Fachbücher kaufen oder Fortbildungen machen: Ausgaben für den Beruf, sogenannte Werbungskosten, können Sie von der Steuer absetzen – wenn Ihnen Ihr/e Chef/in die Kosten nicht bezahlt.
Das Gute: Wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben, erkennt Ihnen das Finanzamt die Werbungskostenpauschale automatisch an – Sie müssen nur die Steuererklärung abgeben, aber nirgendwo ein Kreuzchen machen oder eine Summe eintragen. Das heißt, dass Ihnen bis zum Steuerjahr 2021 automatisch 1.000 Euro, für das Steuerjahr 2022 dann 1.200 Euro und ab dem Steuerjahr 2023 sogar 1.230 Euro berufliche Ausgaben steuerlich anerkannt werden – ganz egal, ob Sie tatsächlich welche hatten.
Wann lohnt sich für mich die Werbungskostenpauschale?
Die Werbungskostenpauschale – auch Werbungskostenpauschbetrag beziehungsweise Arbeitnehmerpauschbetrag genannt – lohnt sich für Sie immer dann, wenn Sie weniger als 1.000 Euro (bis Steuerjahr 2021) beziehungsweise 1.200 Euro (Steuerjahr 2022) beziehungsweise 1.230 Euro (ab Steuerjahr 2023) im Jahr an beruflichen Ausgaben haben. Wenn Sie zum Beispiel 2022 mehr als 1.200 Euro im Jahr für Ihren Beruf ausgegeben haben, sollten Sie die Werbungskostenpauschale nicht annehmen, sondern Ihre Ausgaben individuell nachweisen.
Einen schnellen Hinweis dafür, ob Sie 2022 über den 1.200 Euro im Jahr liegen, gibt die Berechnung Ihrer Fahrten zur Arbeit: Denn für jeden gefahrenen Kilometer einer einfachen Fahrt zur Arbeit dürfen Arbeitnehmer/innen aktuell 30 Cent von der Steuer absetzen, ab dem 21. Kilometer sind es 35 Cent (Steuerjahr 2022) beziehungsweise 38 Cent (ab Steuerjahr 2023). Das ist die sogenannte Pendlerpauschale. Wenn Sie 20 Kilometer von Ihrem Arbeitsort entfernt wohnen und 215 Tage im Jahr arbeiten, kommen Sie schon mit den Ausgaben für Ihre Fahrten zur Arbeit über die 1.200 Euro:
215 (Arbeitstage) x 20 (Kilometer einfache Fahrt) x 0,3 (Pendlerpauschale) = 1.290 Euro
Sie sind sich nicht sicher, an wie vielen Arbeitstagen Sie ins Büro gefahren sind? Unser Arbeitstage-Rechner 2023 hilft Ihnen weiter:
Übrigens:
Seit 2021 gibt es eine Mobilitätsprämie für Geringverdiener/innen, mehr dazu erfahren Sie hier: Mobilitätsprämie – was ist das?
Was muss ich tun, wenn ich meine beruflichen Ausgaben individuell absetzen will?
Wenn Sie Ihre Ausgaben individuell steuerlich absetzen wollen, sollten Sie sämtliche Quittungen und Kassenbons sammeln, die Ihre übrigen Ausgaben für Ihren Beruf dokumentieren wie zum Beispiel für Bewerbungen, Fachbücher oder Berufskleidung. Welche Kosten noch dazu zählen, erklärt unser Artikel Was sind Werbungskosten?.
Zählen Sie die Summe aller beruflichen Ausgaben am Ende des Jahres zusammen und tragen Sie diese im Steuerformular "Anlage N" der Steuererklärung ein. Die Belege bewahren Sie bei sich zu Hause auf, falls das Finanzamt diese nachträglich anfordert.
Übrigens:
Manchmal wird die Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer/innen auch als Arbeitnehmerpauschale oder als Arbeitnehmerpauschbetrag bezeichnet. 1990 wurde sie als Arbeitnehmerpauschale mit einer Höhe von 2.000 DM eingeführt. Davor gab es einen Arbeitnehmerfreibetrag von 480 DM, einen Weihnachtsfreibetrag von 600 DM und eine Werbungskostenpauschale von 564 DM .
Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.