Mobilitätsprämie – was ist das?
29.06.2026
Die Bundesregierung hat 2026 die Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer erhöht. Das Problem dabei: Geringverdiener, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegen und deswegen gar keine Steuern zahlen, haben von dieser Erhöhung gar nichts. Denn eigentlich gilt der Grundsatz: Man kann nur Steuern zurückbekommen, die man vorher auch gezahlt hat.
Damit Geringverdiener nicht leer ausgehen, hat die Regierung mit diesem Grundsatz gebrochen und die sogenannte Mobilitätsprämie ins Leben gerufen. Das heißt: Auch Arbeitnehmer/innen, die keine Lohnsteuer gezahlt haben, können nun Geld vom Finanzamt erhalten, wenn ihr Arbeitsweg länger als 20 Kilometer ist. Dafür müssen sie nur eine Steuererklärung abgeben.
Wie hoch ist die Mobilitätsprämie?
Die Mobilitätsprämie liegt bei 14 Prozent der erhöhten Pendlerpauschale. Das heißt: Für 2025 und 2026 gibt es 5,32 Cent pro Kilometer. Wer nur bis zu 20 Kilometer zur Arbeit fährt, geht wie gesagt leer aus.
Allerdings greift die Mobilitätsprämie nur, wenn man mit den Fahrtkosten über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von aktuell 1.230 Euro pro Jahr kommt. Somit ist sie vor allem für Steuerpflichtige gedacht, die wenig verdienen, aber einen langen Weg zur Arbeit haben. Diese will man entlasten.
ÜBRIGENS:
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts geben jährlich rund 7,2 Millionen Bürger/innen einen Arbeitsweg von mehr als 30 Kilometern an. 4,1 Millionen fahren mehr als 50 Kilometer und 2,4 Millionen mehr als 100 Kilometer zur Arbeit.
Wie beantrage ich die Mobilitätsprämie?
Ein Beispiel: Markus ist Single und hatte 2025 ein zu versteuerndes Einkommen von 10.000 Euro. Damit liegt er unter dem Grundfreibetrag (im Jahr 2025 für Singles 12.096) und muss somit keine Einkommensteuer zahlen. Er fährt an 220 Tagen im Jahr zur Arbeit, und zwar jeweils 40 Kilometer hin und 40 Kilometer wieder zurück. Andere Ausgaben für seinen Job hat er nicht. Doch die Pendlerpauschale für die Wege zur Arbeit wirkt sich bei seiner Steuererklärung nicht aus, weil er unter dem Grundfreibetrag liegt. Er bleibt sozusagen auf den Kosten sitzen. Daher kommt nun die Mobilitätsprämie zum Zug.
Normalerweise müsste Markus keine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben, weil sein Einkommen so gering ist, dass er keine Steuern zahlt. Will er aber die Mobilitätsprämie erhalten, muss er sie mit einer Steuererklärung (Anlage Mobilitätsprämie) beantragen. Das nennt sich dann „Antrag auf Festsetzung der Mobilitätsprämie“.
Für 2025 galt noch eine zweiteilige Pendlerpauschale: Für die ersten 20 Kilometer der Pendelstrecke lag sie bei 30 Cent, ab dem 21. Kilometer bei 38 Cent. Diese Staffelung wirkt sich auch auf die Berechnung der Mobilitätsprämie aus.
Wie wird die Mobilitätsprämie vom Finanzamt berechnet?
Wenn Markus aus unserem Beispiel oben eine Steuererklärung für 2025 abgibt, würde er eine Mobilitätsprämie von 234,08 Euro vom Finanzamt erhalten. Die Berechnung ist etwas kompliziert, das Finanzamt geht dabei folgendermaßen vor:
1. Werbungskosten berechnen
- Sonstige Werbungskosten = 0 Euro.
- Die Pendlerpauschale für 40 km = 2.992 Euro.
- 220 Tage x 20 Kilometer x 0,30 Euro = 1.320 Euro
- 220 Tage x 20 Kilometer x 0,38 Euro = 1.672 Euro
- Werbungskosten von insgesamt 2.992 Euro
2. Anteil erhöhte Pendlerpauschale
Markus steht, wie jedem anderen Arbeitnehmer auch, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro zu. Mit seinen Werbungskosten liegt er um 1.672 Euro darüber und kann von der Mobilitätsprämie profitieren, und zwar mit den 1.672 Euro, die auf die erhöhte Pendlerpauschale von 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer entfallen.
3. Zu versteuerndes Einkommen
Das zu versteuernde Einkommen von Markus liegt bei 10.000 Euro und unterschreitet somit den Grundfreibetrag von 12.096 Euro im Jahr 2025 um 2.096 Euro.
4. Höchstbetragsbegrenzung
Im vorletzten Schritt müssen die beiden Zahlen aus Rechnung 2 und 3 miteinander verglichen werden, also die 1.672 Euro mit den 2.096 Euro. Der kleinere Betrag wird für die Berechnung der Mobilitätsprämie berücksichtigt, in diesem Fall 1.672 Euro.
5. Mobilitätsprämie ausrechnen
Zum Schluss müssen nur noch 14 Prozent von diesen 1.672 Euro berechnet werden:
- 1.672 Euro x 14 Prozent = 234,08 Euro.
Diese 234,08 Euro erhält Markus mit seinem Steuerbescheid vom Finanzamt als Zuschlag ausbezahlt, obwohl er 2025 keine Lohnsteuer gezahlt hat.
Hätte Markus ein höheres Einkommen gehabt, wäre seine Mobilitätsprämie geringer ausgefallen, bei einem niedrigeren Einkommen höher. Somit garantiert diese komplexe Rechnung, dass gerade Arbeitnehmende mit sehr geringem Einkommen und einem sehr langen Arbeitsweg besonders profitieren.