Steuer-ABC

Mobilitätsprämie – was ist das?

31.05.2024
Die Pendlerpauschale dürfte den meisten Arbeitnehmenden ein Begriff sein. Zusätzlich gibt es aber auch noch eine Mobilitätsprämie. Wir erklären, was sich dahinter verbirgt.

Die Bundesregierung hat 2021 die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer von 30 auf 35 Cent erhöht, ab 2022 nochmal auf 38 Cent. Das Problem dabei: Geringverdiener, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegen und deswegen gar keine Steuern zahlen, haben von dieser Erhöhung gar nichts. Denn eigentlich gilt der Grundsatz: Man kann nur Steuern zurückbekommen, die man vorher auch gezahlt hat.

Damit Geringverdiener nicht leer ausgehen, hat die Regierung mit diesem Grundsatz gebrochen und ab 2021 die sogenannte Mobilitätsprämie ins Leben gerufen. Das heißt: Auch Arbeitnehmer/innen, die keine Lohnsteuer gezahlt haben, können nun Geld vom Finanzamt erhalten. Dafür müssen sie nur eine Steuererklärung abgeben.

Wie hoch ist die Mobilitätsprämie?

Die Mobilitätsprämie liegt bei 14 Prozent der erhöhten Pendlerpauschale. Das heißt: Für 2021 gibt es 4,9 Cent ab dem 21. Kilometer – ab 2022 sind es dann 5,32 Cent. Wer nur bis zu 20 Kilometer zur Arbeit fährt, geht weiterhin leer aus. 

Allerdings greift die Mobilitätsprämie nur, wenn man mit den Fahrtkosten über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von aktuell 1.230 Euro pro Jahr kommt. Somit ist sie vor allem für Steuerpflichtige gedacht, die wenig verdienen, aber einen langen Weg zur Arbeit haben. Diese will man entlasten.

Ebenso wie die erhöhte Pendlerpauschale, ist auch die Mobilitätsprämie zunächst bis 2026 befristet.

ÜBRIGENS:

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts geben jährlich fast 7 Millionen Bürger/innen einen Arbeitsweg von mehr als 20 Kilometern an.

Wie beantrage ich die Mobilitätsprämie?

Ein Beispiel: Markus ist Single und hatte 2023 ein zu versteuerndes Einkommen von 10.000 Euro. Damit liegt er unter dem Grundfreibetrag (im Jahr 2023 für Singles 10.908) und muss somit keine Einkommensteuer zahlen. Er fährt an 220 Tagen im Jahr zur Arbeit, und zwar jeweils 40 Kilometer hin und 40 Kilometer wieder zurück. Andere Ausgaben für seinen Job hat er nicht. Doch die Pendlerpauschale für die Wege zur Arbeit wirken sich bei seiner Steuererklärung nicht aus, weil er unter dem Grundfreibetrag liegt. Er bleibt sozusagen auf den Kosten sitzen. Daher kommt nun die Mobilitätsprämie zum Zug.

Normalerweise müsste Markus keine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben, weil sein Einkommen so gering ist, dass er keine Steuern zahlt. Will er aber die Mobilitätsprämie erhalten, muss er sie mit einer Steuererklärung (Anlage Mobilitätsprämie) beantragen. Das nennt sich dann „Antrag auf Festsetzung der Mobilitätsprämie“.

Wie wird die Mobilitätsprämie vom Finanzamt berechnet?

Wenn Markus aus unserem Beispiel oben eine Steuererklärung für 2023 abgibt, würde er eine Mobilitätsprämie von 127,12 Euro vom Finanzamt erhalten. Die Berechnung ist recht kompliziert, das Finanzamt geht dabei folgendermaßen vor:

1. Werbungskosten berechnen

  • Sonstige Werbungskosten = 0 Euro.
  • Die Pendlerpauschale für 40 km = 2.992 Euro.
    • 220 Tage x 20 Kilometer x 0,30 Euro = 1.320 Euro
    • 220 Tage x 20 Kilometer x 0,38 Euro = 1.672 Euro
  • Werbungskosten von insgesamt 2.992 Euro

2. Anteil erhöhte Pendlerpauschale

Markus steht, wie jedem anderen Arbeitnehmer auch, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro zu. Mit seinen Werbungskosten liegt um 1.762 Euro darüber und kann von der Mobilitätsprämie profitieren, und zwar mit den 1.672 Euro, die auf die erhöhte Pendlerpauschale von 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer entfallen. 

3. Zu versteuerndes Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen von Markus liegt bei 10.000 Euro und unterschreitet somit den Grundfreibetrag von 10.908 im Jahr 2023 um 908 Euro

4. Höchstbetragsbegrenzung

Im vorletzten Schritt müssen die beiden Zahlen aus Rechnung 2 und 3 miteinander verglichen werden, also die 1.672 Euro mit den 908 Euro. Der kleinere Betrag wird für die Berechnung der Mobilitätsprämie berücksichtigt, in diesem Fall 908 Euro

5. Mobilitätsprämie ausrechnen

Zum Schluss müssen nur noch 14 Prozent von diesen 908 Euro berechnet werden:

  • 908 Euro x 14 Prozent = 127,12 Euro.

Diese 127,12 Euro erhält Markus mit seinem Steuerbescheid vom Finanzamt als Zuschlag ausbezahlt, obwohl er 2023 keine Lohnsteuer gezahlt hat. 

Hätte Markus ein höheres Einkommen gehabt, wäre seine Mobilitätsprämie geringer ausgefallen, bei weniger Einkommen, höher. Somit garantiert diese komplexe Rechnung, dass gerade Arbeitnehmer/innen mit sehr geringem Einkommen und einem sehr langen Arbeitsweg besonders profitieren.

Zu kompliziert?

Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Mobilitätsprämie, haben aber noch nie eine Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben? Oder Ihnen ist die Materie zu kompliziert? Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen gerne weiter. Finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe:
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