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Was ist ein Lohnsteuerjahresausgleich?

Früher gab es einen Unterschied zwischen Lohnsteuerjahresausgleich und der Einkommensteuererklärung - heute nicht mehr.

Früher konnten Arbeitnehmer/innen, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet waren, freiwillig einen Lohnsteuerjahresausgleich machen. War man aber zur Abgabe verpflichtet, zum Beispiel weil man mehrere Arbeitgeber/innen gleichzeitig hatte oder das Finanzamt einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen hatte, erstellte man eine Einkommensteuererklärung.

Heute macht das Finanzamt keinen Unterschied mehr zwischen Lohnsteuerjahresausgleich und Einkommensteuererklärung. Ob verpflichtet oder nicht, heute geben Steuerbürger/innen immer eine Steuererklärung ab.
 

übrigens:

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, können Sie in unserem Artikel Wer muss eine Steuererklärung abgeben? nachlesen.

Lohnsteuerjahresausgleich heute

Tatsächlich gibt es auch heute noch einen Lohnsteuerjahresausgleich. Dabei handelt es sich aber nicht mehr um die freiwillige Abgabe der Steuererklärung, sondern um eine Korrektur des Lohnsteuerabzugs durch den/die Arbeitgeber/in. Das heißt: Arbeitgeber/innen, die mindestens zehn Mitarbeitende haben, müssen am Jahresende eine Korrektur der tatsächlich abgeführten Lohnsteuer vornehmen. Dies erfolgt in der Lohnabrechnung für Dezember. Allerdings gibt es dabei so viele Ausnahmen, dass der/die Arbeitgeber/in den Lohnsteuerjahresausgleich für viele Mitarbeiter/innen gar nicht machen muss. 

Fazit: Vom Begriff Lohnsteuerjahresausgleich in Bezug auf Ihre persönliche Steuererklärung sollten Sie sich trennen. Der ist veraltet.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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