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Wie hoch ist die Biersteuer, und wer bezahlt sie?

An jedem Bier, das produziert und verkauft wird, verdient der Staat mit. Grund dafür ist die Biersteuer. Wie hoch ist sie, und wer bezahlt sie?

Wie hoch ist die Biersteuer, und wer bezahlt sie?

Es ist kein Geheimnis: In Deutschland wird ziemlich viel Bier getrunken. Allerdings ging der Absatz von Bier mit Alkohol in den vergangenen zehn Jahren um gut zwölf Prozent zurück, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Haben deutsche Brauereien 2022 noch rund 8,5 Milliarden Liter Bier verkauft, waren es im ersten Halbjahr 2023 lediglich 3,4 Milliarden Liter – ein Rückgang von 3,5 Prozent.

Trotzdem hat im letzten Jahr rein rechnerisch jede/r Deutsche durchschnittlich fast 90 Liter Bier getrunken. Mit Blick auf Europa liegt der Pro-Kopf-Konsum lediglich in Tschechien, Österreich und Polen noch etwas höher als in Deutschland.

Übrigens:

Im Jahr 1980 wurde in Deutschland noch rund 146 Litern pro Kopf verbraucht – der Höchstwert in den letzten 70 Jahren.  

Wer muss die Biersteuer bezahlen?

Jedes verkaufte Bier spült Geld in die Staatskasse: Dafür sorgt die Biersteuer, die vom Zoll erhoben wird. Dabei handelt es sich um eine Verbrauchsteuer beziehungsweise eine sogenannte indirekte Steuer. Das heißt: Die Hersteller/innen kalkulieren die Steuer bereits bei der Produktion mit ein, diese erhöht dann entsprechend den Endpreis, den der Konsument oder die Konsumentin bezahlt, also die Käufer/innen. Diese indirekte Steuer ist für den Verbraucher oder die Verbraucherin nicht direkt ersichtlich, daher der Name.

Weitere Beispiele für indirekte Steuern beziehungsweise Verbrauchsteuern sind neben der Biersteuer auch die Umsatzsteuer, die Tabaksteuer, die Kaffeesteuer oder die Mineralölsteuer. Im Gegensatz dazu zählen etwa die Einkommensteuer oder die Kapitalertragsteuer zu den direkten Steuern. Mehr dazu in unserem Artikel Was sind direkte und indirekte Steuern?

Übrigens:

Brauereien dürfen unter bestimmten Voraussetzungen ihren Mitarbeitenden kostenlos Bier überlassen. Das nennt sich dann Haustrunk, und dafür wird keine Biersteuer fällig.

Wie wird die Biersteuer errechnet?

Entscheidend für die Höhe der Biersteuer ist der Stammwürzegehalt des Bieres. Die Maßeinheit für Stammwürze heißt "Grad Plato" (°P), und pro Grad Plato Stammwürze fallen für jeden Hektoliter 0,787 Euro Biersteuer an – knapp 80 Cent also. Dabei handelt es sich um den Regelsteuersatz, es gibt aber auch ermäßigte Steuersätze, dazu später mehr. Der Alkoholgehalt wirkt sich grundsätzlich nicht auf die Höhe der Steuer aus. Von der Biersteuer befreit sind lediglich Biere mit einem Alkoholgehalt bis 0,5 Volumenprozent; diese gehören zur Gruppe der alkoholfreien Biere.

Ein herkömmliches Pils hat in aller Regel einen Stammwürzegehalt von 11 oder 12 Grad Plato. Geht man von 12 Grad Plato aus, dann beläuft sich die Biersteuer für einen Hektoliter Pils auf 9,444 Euro (12 x 0,787 Euro). Ein Hektoliter entspricht 100 Litern. Das heißt: Für einen Liter Pils werden mit dem Regelsteuersatz abgerundet 9,4 Cent fällig, und für eine 0,5-Liter-Flasche sind es dementsprechend 4,7 Cent. Bockbier, Starkbier und teilweise auch Weizenbier haben mehr Stammwürze als Pils, somit fällt für sie auch die Biersteuer höher aus.

Übrigens:

Wenn Sie Hobbybrauer/in sind und zu Hause Ihr eigenes Bier brauen, müssen Sie keine Biersteuer bezahlen. Es sei denn, Sie verkaufen das Bier oder produzieren mehr als zwei Hektoliter im Jahr, also mehr als 200 Liter.

Zahlen alle Brauereien gleich viel Biersteuer?

Nein, nicht alle Brauereien müssen gleich viel Biersteuer zahlen. Entscheidend ist die Produktionsmenge – kleinere Brauereien profitieren von einem ermäßigten Biersteuersatz. Ab 2004 lag der niedrigste Satz bei 56 Prozent der vollen Biersteuer. Während der Corona-Pandemie wurde aber die vor 2004 geltende „Biersteuermengenstaffel“ wiedereingeführt. Diese war zunächst bis Ende 2022 befristet, wurde dann aber entfristet und gilt somit seit 1. Januar 2023 dauerhaft.

Der niedrigste Satz liegt damit bei 50 Prozent der vollen Biersteuer und gilt für Brauereien mit einer Jahresproduktion von bis zu 5.000 Hektolitern. Die für die Biersteuer zuständige Zollverwaltung erklärt dazu auf ihrer Webseite: "Abhängig von der Jahreserzeugung kann sich der Regelsteuersatz anhand einer Mengenstaffel um bis zu 50 Prozent reduzieren. Dabei werden sogenannte Staffelsteuersätze zugrunde gelegt. Bei Anwendung der ermäßigten Staffelsteuersätze vermindert sich der Regelsteuersatz in 1.000-Hektoliter-Schritten gleichmäßig."

Der Zoll nennt Beispiele für ermäßigte Biersteuersätze:

  • 75 Prozent bei einer Jahreserzeugung von 40.000 Hektolitern;
  • 70 Prozent bei einer Jahreserzeugung von 20.000 Hektolitern;
  • 60 Prozent bei einer Jahreserzeugung von 10.000 Hektolitern
  • 50 Prozent bei einer Jahreserzeugung von 5.000 Hektolitern.

Die sich daraus ergebende Berechnung der Biersteuer ist sehr kompliziert, wie die Zollverwaltung mitteilt. Deshalb werde dafür ein eigenes Datenverarbeitungsverfahren eingesetzt. Anhand der von den Brauereien übermittelten Daten zum Bierabsatz, zur Art der Biere und zum Stammwürzegehalt errechnet ein Programm die Höhe der monatlich zu entrichtenden Biersteuer.

Durch die dauerhafte Wiedereinführung der vor 2004 geltenden Biersteuermengenstaffel sollen vor allem kleinere und mittlere Brauereien finanziell entlastet werden. Wichtig: Die ermäßigten Sätze gelten nicht für Biermischgetränke und aromatisierte Biere, sondern nur für "echt" gebraute Biere.

Wer profitiert von der Biersteuer?

Die Biersteuer ist nach Angaben den Bundesfinanzministeriums die einzige Verbrauchsteuer, die zwar vom Zoll als Bundesbehörde verwaltet wird, deren Erträge aber den Bundesländern zustehen. Zur Erklärung: Der Zoll ist bei allen Verbrauchsteuern die Einnahmeverwaltung des Bundes. Mit rund 59 Milliarden Euro im Jahr 2022 leisten Verbrauchsteuern einen wichtigen Beitrag zum Staatshaushalt. Die Biersteuer bringt laut Bundesfinanzministerium jährliche Einnahmen von rund 600 Millionen Euro.

Übrigens

Die Biersteuer ist eine der ältesten Abgaben auf Verbrauchsgüter: Sie wurde schon im Mittelalter erhoben. Früher hieß sie allerdings Bierungeld, Bierpfennig oder auch Malzaufschlag.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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