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Rundfunkbeitrag absetzen – geht das?

Die Rundfunkgebühr, früher auch GEZ-Gebühr, ist für viele ein leidiger Pflichtbeitrag. Von der Steuer absetzen können ihn nur wenige.

Rundfunkbeitrag absetzen – geht das?

Sie sind umgezogen, haben sich bei der örtlichen Stadtverwaltung angemeldet und prompt kommt sie – die Einladung zur Anmeldung für den Rundfunkbeitrag. Fast jeder Haushalt muss seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland die monatliche Gebühr zahlen und wird, wenn es noch nicht getan ist, in regelmäßigen Abständen dazu aufgefordert sich anzumelden.

Übrigens:

Von 1976 bis 2013 zog die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) die Rundfunkgebühren ein. Heute heißt die Gemeinschaftseinrichtung der neun öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, dem Zweiten Deutschen Fernsehen und dem Deutschlandradio „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“. 

Dieser von vielen als lästig empfundene Monatsbeitrag wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um die Kosten der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten zu decken. Angefangen hat alles mit einer Gebühr von zwei D-Mark, heute erhalten ARD, ZDF und Co. pro Haushalt 18,36 Euro im Monat – rund 8,5 Milliarden Euro insgesamt pro Jahr. Im Vergleich dazu: Ein Netflix-Standard-Abo kostet zur selben Zeit 12,99 Euro im Monat. Der frustrierende Unterschied jedoch ist, dass der Rundfunkbeitrag in der Regel nicht abbestellt werden kann. Und so liegt es nah, danach zu fragen, ob die Rundfunkgebühr für die jährliche Steuererklärung relevant ist.

Kann ich den Rundfunkbeitrag von der Steuer absetzen?

Für Personen, die in einem „normalen“ Haushalt leben, ist der Rundfunkbeitrag nicht absetzbar. Es gibt eine Ausnahme: Bei einer vom Finanzamt anerkannten doppelten Haushaltsführung ist der Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung steuerlich absetzbar. In dem Fall wird die Rundfunkgebühr nämlich zu dem Bereich der Arbeitsmittel gezählt und kann in der Steuererklärung als Werbungskosten angesetzt werden.

Muss jeder den Rundfunkbeitrag zahlen?

Nein, wenn Sie beispielsweise Bürgergeld (bis 2022 Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) erhalten, können Sie sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen. Dasselbe gilt für Studierende und Schüler/innen, die BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten und in einem eigenen Haushalt wohnen. Selbstverständlich müssen auch sonderfürsorgeberechtigte oder taubblinde Menschen keine Rundfunkgebühr zahlen. Personen die hörgeschädigt sind oder eine Sehbehinderung haben, können immerhin eine Ermäßigung des Rundfunkbetrags beantragen.

Welche Regeln gelten für Unternehmen?

Unternehmen, egal welcher Größe, können die Rundfunkgebühr als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Dort wird die Höhe des Rundfunkbeitrages anhand der Anzahl der Mitarbeiter/innen festgelegt. Die Beitragshöhe ist gestaffelt: Ein kleiner Betrieb mit bis zu acht Mitarbeitenden zahlt monatlich sogar nur ein Drittel von dem, was ein privater Personenhaushalt entrichten muss. In zehn weiteren Stufen steigt die Beitragshöhe dann verhältnismäßig an. So zahlen beispielsweise Unternehmen mit 500 bis 999 Arbeitnehmenden 367,20 Euro, ab einer Unternehmensgröße von 20.000 Beschäftigten 3.304,80 Euro (Stand: 2023).

Quellen

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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