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Was sind direkte und indirekte Steuern?

Manche Steuern zahlen wir direkt und andere indirekt. Mehr darüber sowie zu den Stichworten Steuerträger und Steuerschuldner erfahren Sie in diesem Artikel.

Was sind direkte und indirekte Steuern?

Jeder Bürger und jede Bürgerin zahlt auf irgendeine Art und Weise Steuern. Selbst wenn jemand bei der Einkommensteuer verschont bleibt, weil das Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, so wird er oder sie zum Beispiel beim Einkaufen zur Kasse gebeten – Stichwort Mehrwertsteuer beziehungsweise Umsatzsteuer. Mit Steuern erzielen Städte und Gemeinden sowie die Bundesländer und natürlich der Bund erhebliche Einnahmen. Damit finanzieren sie die Aufgaben, die sie zu erledigen haben: etwa den Erhalt und den Ausbau der Infrastruktur, die Verwaltung, Verteidigung und Sozialleistungen, aber auch die Tilgung von Staatsschulden sowie die Begleichung von Zinsen. 

Übrigens:

Das deutsche Steuerrecht ist in der Abgabenordnung geregelt. Steuern haben eine lange Vergangenheit, es gibt sie schon seit tausenden von Jahren. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Die Geschichte der Steuern – kurz und knackig.

Was bedeuten die Begriffe Steuerträger und Steuerschuldner?

Das lässt sich gut am Beispiel von Waren beziehungsweise Produkten erklären. Dafür fallen bekanntlich Steuern an. Diese heißen Verbrauchsteuern (zum Beispiel die Stromsteuer) und sind vom Endverbraucher oder der Entdverbraucherin zu tragen oder anders gesagt: vom Käufer oder der Käuferin. Beim Erwerb der Ware bezahlt er bzw. sie die Steuern und ist somit der Steuerträger. Der Steuerschuldner für das Finanzamt ist aber der Hersteller oder die Herstellerin der Ware, der bzw. die für die verkauften Waren und Produkte letztlich Steuern zahlen muss.

Ein anderes Beispiel: Ihre Arbeitgeberin überweist monatlich Ihre Lohnsteuer an das Finanzamt. Damit führt sie die entsprechende Summe zwar für Sie ab. Dennoch sind Sie der Steuerträger und gleichzeitig der Steuerschuldner, weil ja Sie dem Finanzamt die Lohnsteuer schulden. Sie müssen diese lediglich nicht selbst überweisen, da das Ihre Arbeitgeberin für Sie übernimmt.

VLH-Infografik: Was sind direkte und indirekte Steuern?

Direkte Steuern und indirekte Steuern – was heißt das?

Steuern werden unterteilt in direkte Steuern und indirekte Steuern. Entscheidend für die entsprechende Kategorie ist das Verhältnis zwischen dem Steuerträger und dem Steuerschuldner. Bei direkten Steuern handelt es sich beim Steuerträger und beim Steuerschuldner um ein und dieselbe Person oder ein und dasselbe Unternehmen. Das heißt: Bei direkten Steuern bezahlt der Steuerträger auch seine Steuern selbst.

Bei indirekten Steuern hingegen sind der Steuerträger und der Steuerschuldner verschiedene Personen oder Unternehmen. Das heißt: Nicht der Steuerträger zahlt die Steuern sondern jemand anderes. Indirekte Steuern fallen bei Verbrauchsgütern oder Konsumgütern an, es handelt sich überwiegend um Verbrauchsteuern. 

Beispiele für direkte Steuern:

Beispiele indirekte Steuern:

Gibt es weitere Unterschiede zwischen direkten und indirekten Steuern?

Ja, die gibt es in der Tat: Bei direkten Steuern werden bei der Festsetzung zum Teil die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners oder der Steuerschuldnerin berücksichtigt. Dafür sorgen Freibeträge und die verschiedenen Steuerklassen. Beispiel Einkommensteuer: Wer Kinder hat, muss weniger bezahlen als eine kinderlose Person.

Bei indirekten Steuern spielen die persönlichen Verhältnisse keine Rolle. Ein Beispiel dafür: Eine Kundin zahlt beim Bäcker ein Brötchen und dieser führt die Umsatzsteuer ans Finanzamt ab. Egal welche Kundin oder welche Kunde, ob arm oder reich, kinderlos und Großfamilie, das Brötchen kostet gleich viel und der Bäcker zahlt denselben Anteil Umsatzsteuer.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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