Steuer ABC

E-Bike von der Steuer absetzen: Wie geht das?

02.07.2025
Ist das noch ein Fahrrad oder gilt das schon als Kraftfahrzeug? Das ist die entscheidende Frage, wenn es um E-Bikes und die Steuererklärung geht. Wir bringen Licht ins Dunkel.

Ob Pedelec, Fahrrad oder E-Bike – mit dem Drahtesel zur Arbeit fahren spart im vollgestopften Stadtverkehr nicht nur viel Zeit, es ist auch noch gut für die Umwelt und die eigene Gesundheit. Kein Wunder also, dass viele Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden ein Dienstfahrrad stellen. Alles schön und gut, sagen Sie. Aber werden auf das Dienstfahrrad Steuern fällig?

Tatsächlich ist es so, dass das Dienstfahrrad steuerlich gesehen einem Dienstwagen gleichgestellt ist. Es muss also grundsätzlich versteuert werden. Aber: Es kommt darauf an, was Sie für ein Fahrrad fahren und wann Sie es angeschafft haben.

Hinweis

ÜBRIGENS:

2024 wurden in Deutschland etwa 2 Millionen E-Bikes verkauft, was etwas weniger ist als im Jahr davor: 2023 waren es 2,1 Millionen verkaufte E-Bikes. Insgesamt besitzen deutsche Haushalte rund 15 Millionen Elektrofahrräder.

Wie setze ich ein normales Fahrrad von der Steuer ab?

Wer ein klassisches Hollandrad, Mountainbike, Gravel Bike oder Rennrad – also ohne Elektroantrieb – als Dienstfahrrad fährt, darf sich besonders freuen. Die Nutzung eines vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin gestellten Fahrrads ist steuerfrei, egal ob Sie beruflich oder privat unterwegs sind. Außerdem wird das Fahrradfahren nicht auf die Pendlerpauschale angerechnet. Der Staat möchte mit der Steuerbefreiung umweltfreundliches Engagement fördern.

Hinweis

ÜBRIGENS:

Diese Regelung gilt für Fahrräder, die ab 1. Januar 2019 angeschafft wurden und vorerst bis Ende 2030. 

Welche Regelung gilt für ein E-Bike bis 25 km/h?

Ist das betriebliche Fahrrad ein Elektrofahrrad, das Geschwindigkeiten bis zu 25 Kilometer pro Stunde erreicht, gelten seit 2019 die gleichen Regeln wie für normale Fahrräder. Sowohl die berufliche als auch private Nutzung ist steuerfrei, keine Anrechnung auf die Pendlerpauschale. Und auch die vom Chef übernommen Versicherungsbeiträge müssen nicht als Lohn versteuert werden.

Hinweis

WICHTIG:

Steuerfrei bleibt das Fahrrad allerdings nur, wenn Ihre Firma Ihnen das Fahrrad zusätzlich zum Arbeitslohn zur Nutzung überlassen hat. Überträgt Ihre Chefin oder Ihr Chef das Eigentum auf Sie, werden Steuern fällig. Auch bei einer Gehaltsumwandlung müssen Sie das E-Bike versteuern.

Und was ist mit einem Elektrofahrrad mit über 25 km/h?

Ein Elektrofahrrad, dessen Motor auch Geschwindigkeiten über 25 km/h leisten kann – ein sogenanntes S-Pedelec –, gilt verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug. Dementsprechend gelten für solche Elektro-Dienstfahrräder auch andere Regeln – sie sind einem Dienstwagen gleichgestellt.

Für S-Pedelecs müssen seit 2019 – wie Elektroautos – mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert werden. Bedeutet: Sie prüfen zuerst, was Ihr E-Bike beim Kauf für einen Bruttowert hatte. Das ist in der Regel die unverbindliche Preisempfehlung (UVP). Diesen Wert teilen Sie durch vier, runden ab und berechnen vom Ergebnis ein Prozent, um zu wissen, was Sie monatlich versteuern müssen.

Nutzen Sie das Elektrofahrrad zur Fahrt zur Arbeit, müssen Sie zudem die 0,03-Prozent-Regelung anwenden, die auch für Dienstwagen gilt. 

Ein Beispiel:

UVP Fahrrad3.599,99 Euro
Davon 1/4899,99 Euro
Betrag auf volle 100 Euro abgerundet800,00 Euro
Geldwerter Vorteil (800 Euro x 1 Prozent)8,00 Euro
Fahrten zwischen Wohnung und Büro 
(800 Euro x 0,03 Prozent x 10 km)
+ 2,40 Euro
Geldwerter Vorteil insgesamt10,40 Euro

Das Versteuern läuft automatisch über Ihre Gehaltsabrechnung, denn Ihre Firma schlägt den geldwerten Vorteil einfach auf Ihr Gehalt drauf.

Hinweis

ÜBRIGENS:

Für alle Fahrräder, die bis 31. Dezember 2018 angeschafft wurden, gilt noch die alte Regelung. 

Was muss ich bei der Steuererklärung beachten, wenn ich das Fahrrad lease?

Es gibt auch die Möglichkeit, ein Fahrrad über den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin zu leasen. Das funktioniert über eine sogenannte Gehaltsumwandlung. Der Prozess stark vereinfacht: Sie suchen sich ein Fahrrad im Fachhandel aus. Die monatliche Leasingrate wird Ihnen direkt vom Bruttogehalt abgezogen – also noch bevor Steuern und Sozialabgaben fällig werden. Klingt gut, oder?!

Einen Hinkefuß gibt es allerdings bei dieser Lösung, denn die Gehaltsumwandlung sorgt seit 2019 dafür, dass Sie nicht in den Genuss der Steuerbefreiung kommen. Eine Gehaltsumwandlung ist schädlich, wie es im Steuerdeutsch so schön heißt.

Darf ich mein E-Bike steuerfrei beim Chef aufladen?

Gibt es bei Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin Ladestrom für Ihr E-Bike und Sie dürfen die Ladesäule nutzen, gilt das nicht als geldwerter Vorteil. Damit ist das Aufladen steuerfrei. Davon profitieren nicht nur Arbeitnehmer/innen mit Dienstfahrrad, sondern auch die Kollegen und Kolleginnen, die mit dem privaten E-Bike zur Arbeit radeln.  

Hinweis

ÜBRIGENS:

Sie sind sich unsicher, wie Sie Ihr E-Bike in der Steuererklärung eintragen müssen? Unsere Beraterinnen und Berater übernehmen das gerne für Sie. Finden Sie hier eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: Beratersuche.

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