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Spitzensteuersatz - das steckt dahinter

Wer mehr als 66.760 Euro im Jahr 2024 an Einkommen hat, zahlt den Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Reiche nochmal drei Prozent mehr.

Pauline ist Ingenieurin und bezieht ein Gehalt von 70.000 Euro im Jahr. Damit zählt sie in Deutschland zu den Spitzenverdienerinnen und muss 42 Prozent Einkommensteuer zahlen. Dieser Spitzensteuersatz gilt für alle Steuerzahler/innen, die mehr als 66.760 Euro im Jahr 2024 erhalten – für 2023 liegt die Grenze bei 62.810 Euro.

Erst für Menschen mit deutlich mehr Einkommen fällt wieder mehr Steuer an, die sogenannte Reichensteuer. Das bedeutet: Alles, ab einem Jahreseinkommen von 277.826 Euro wird seit 2022 mit drei Prozentpunkten mehr als dem Spitzensteuersatz besteuert – nämlich 45 Prozent Einkommensteuer. Das ist der Höchststeuersatz. 2021 lag die Grenze noch bei 274.613 Euro.

Übrigens:

Für Ehepaare gilt der doppelte Wert – also 133.522 Euro – bevor der Spitzensteuersatz zur Anwendung kommt. 2023 sind es 125.620 Euro.

Ein Steuersatz von 42 Prozent, das hört sich für Pauline recht viel an. Sie hat für ihr Geld hart gearbeitet und lange studiert. Daher möchte sie ungern fast die Hälfte ihres Gehalts an den Staat abgeben. Und das muss sie auch nicht, wenn man sich die Rechnung genauer ansieht:

So wird der Spitzensteuersatz berechnet

Pauline hat neben ihrem Gehalt von 70.000 Euro noch Mieteinnahmen aus einer kleinen Eigentumswohnung sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen. Zusammen sind das Einkünfte von 77.000 Euro im Jahr 2023. Doch ob dafür der Spitzensteuersatz zu zahlen ist, weiß Pauline erst, wenn sie eine Steuererklärung abgeben hat. Das Finanzamt berücksichtigt nämlich alle Ausgaben, die sich steuermindernd auswirken können. Dazu gehören beispielsweise Werbungskosten, Freibeträge, Sonderausgaben und weitere Posten. Erst am Ende dieser Rechnung steht das zu versteuernde Einkommen – und genau das ist für den Steuersatz ausschlaggebend. Wie das im Detail funktioniert, erfahren Sie in unserem Artikel Einnahmen, Einkünfte, Einkommen – so wird Ihre Einkommensteuer berechnet.

Für Pauline ergibt sich schlussendlich ein zu versteuerndes Einkommen von 63.000 Euro. Damit liegt Sie weiterhin ganz knapp über den 62.810 Euro, für die der Spitzensteuersatz im Jahr 2023 gilt. Dennoch muss sie nicht 42 Prozent Ihres Geldes an das Finanzamt überweisen, denn die 42 Prozent gelten erst ab dem 62.810ten Euro. Und auch Spitzenverdiener/innen steht der Grundfreibetrag zu. Das heißt: Der Grenzsteuersatz liegt 2023 zwar ab 62.810 Euro bei 42 Prozent, doch am Ende zahlt Pauline für 2023 nur 26,17 Prozent Ihres Einkommens als Einkommensteuer an das Finanzamt – Ihr persönlicher Durchschnittssteuersatz. Das sind 16.487 Euro. Warum das so ist, erfahren Sie in unserem Artikel Wie funktioniert unser Einkommensteuersystem?

Übrigens:

Erst bei einem zu versteuernden Einkommen von rund 353.000 Euro im Jahr 2023 würde Pauline wirklich 42 Prozent Einkommensteuer inklusive Solidaritätszuschlag ans Finanzamt zahlen müssen. Zum Vergleich: Laut statistischem Bundesamt haben Beschäftigte in Vollzeit im April 2022 durchschnittlich 4.105 Euro brutto verdient, also rund 50.000 Euro im Jahr – ohne Urlaubs- oder Weihnachtsgeld . 

Seit 2007 liegt der Spitzensteuersatz bei 42 Prozent

42 Prozent sind der niedrigste Spitzensteuersatz, den Deutschland je hatte. Ende der 1950er Jahre lag der Spitzensteuersatz bei 53 Prozent. Seinen höchsten Wert hatte er zwischen 1975 und 1989 mit 56 Prozent. Seither ist der Spitzensteuersatz immer wieder gesenkt worden und seit der Einführung der Reichensteuer im Jahr 2007 liegt der Spitzensteuersatz konstant bei 42 Prozent beziehungsweise 45 Prozent für Einkünfte, die über die Grenze des Spitzensteuersatzes hinausgehen.

Übrigens:

Die Abgabenquote (Steuern und Abgaben im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt) in Deutschland lag mit 39,5 Prozent im Jahr 2021 international im oberen Mittelfeld. Diese setzt sich zusammen aus einer Steuerquote von 24,6 und der Sozialabgabenquote von 14,9 Prozent. Insbesondere in den meisten skandinavischen Staaten, aber auch in Frankreich, Belgien, Italien und Österreich liegt die Abgabenquote bei mehr als 40 Prozent. Dagegen weisen Irland, die USA und die Schweiz relativ niedrige Abgabenquoten von weniger als 30 Prozent auf. 

Quellen

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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