Spitzensteuersatz - das steckt dahinter
Wer mehr als 62.810 Euro im Jahr 2023 verdient, zahlt den Höchststeuersatz von 42 Prozent. Reiche nochmal drei Prozent mehr.

Pauline ist Ingenieurin und bezieht ein Gehalt von 70.000 Euro im Jahr. Damit zählt sie in Deutschland zu den Spitzenverdienerinnen und muss 42 Prozent Einkommensteuer zahlen. Dieser Spitzensteuersatz gilt für alle Steuerzahler/innen, die mehr als 62.810 Euro im Jahr 2023 verdienen – für 2022 sind es 58.597 Euro.
Erst für die ganz Reichen fällt wieder mehr Steuer an, die sogenannte Reichensteuer. Das bedeutet: Alles, ab einem Jahresverdienst von 277.826 Euro wird mit drei Prozentpunkten mehr als dem Spitzensteuersatz besteuert – nämlich 45 Prozent Einkommensteuer. 2022 liegt die Grenze noch bei 277.826 Euro.
Übrigens:
Für Ehepaare gilt der doppelte Wert – also 125.620 Euro – bevor der Spitzensteuersatz zur Anwendung kommt. 2022 waren es 117.194 Euro.
Ein Steuersatz von 42 Prozent, das hört sich für Pauline recht viel an. Sie hat für ihr Geld hart gearbeitet und lange studiert. Daher möchte sie ungern fast die Hälfte ihres Gehalts an den Staat abgeben. Und das muss sie auch nicht, wenn man sich die Rechnung genauer ansieht:
So wird der Spitzensteuersatz berechnet
Pauline hat neben ihrem Gehalt von 70.000 Euro noch Mieteinnahmen aus einer kleinen Eigentumswohnung sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen. Zusammen sind das Einkünfte von 77.000 Euro im Jahr. Doch ob dafür der Höchststeuersatz zu zahlen ist, weiß Pauline erst, wenn sie eine Steuererklärung abgeben hat. Das Finanzamt berücksichtigt nämlich alle Ausgaben, die sich steuermindernd auswirken können. Dazu gehören beispielsweise Werbungskosten, Freibeträge, Sonderausgaben und weitere Posten. Erst am Ende dieser Rechnung steht das zu versteuernde Einkommen. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie in unserem Artikel Einnahmen, Einkünfte, Einkommen – so wird Ihre Einkommensteuer berechnet.
Für Pauline ergibt sich schlussendlich ein zu versteuerndes Einkommen von 63.000 Euro. Damit liegt Sie weiterhin ganz knapp über den 62.810 Euro, für die der Spitzensteuersatz im Jahr 2023 gilt. Dennoch muss sie nicht 42 Prozent Ihres Geldes an das Finanzamt überweisen. Auch Spitzenverdiener/innen steht der Grundfreibetrag zu. Das heißt: Der Grenzsteuersatz liegt zwar ab 62.810 Euro bei 42 Prozent, doch am Ende zahlt Pauline für 2023 nur 26,17 Prozent Ihres Einkommens an den Fiskus. Das sind 16.487 Euro. Warum das so ist, erfahren Sie in unserem Artikel Wie funktioniert unser Einkommensteuersystem?
Übrigens:
Erst bei einem zu versteuernden Einkommen von rund 628.000 Euro im Jahr 2023 würde Pauline wirklich 42 Prozent Ihres Einkommens an den Fiskus zahlen müssen. Zum Vergleich: Mütter, die heute Ende 30 sind, könnten mit einem Erwerbseinkommen von 580.000 Euro (West) und 570.000 Euro (Ost) im Laufe ihres ganzen Lebens rechnen.
Seit 2007 liegt der Spitzensteuersatz bei 42 Prozent
42 Prozent sind übrigens der niedrigste Spitzensteuersatz, den Deutschland je hatte. Ende der 1950er Jahre lag der Spitzensteuersatz bei 53 Prozent. Seinen höchsten Wert hatte er zwischen 1975 und 1989 mit 56 Prozent. Seither ist der Spitzensteuersatz immer wieder gesenkt worden und seit der Einführung der Reichensteuer im Jahr 2007 liegt der Spitzensteuersatz konstant bei 42 Prozent beziehungsweise 45 Prozent für Einkünfte, die über die Grenze des Spitzensteuersatzes hinausgehen.
Übrigens:
Deutschland liegt mit seinem Spitzensteuersatz von 42 Prozent im EU-Vergleich eher im unteren Bereich. Der höchste Spitzensteuersatz im EU-Vergleich gilt laut EU-Statistikbehörde Eurostat in Schweden: Die Höchstabgabe auf Einkommen liegt in dem skandinavischen Land bei über 55 Prozent.
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