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Steuervorauszahlung auch für Arbeitnehmer möglich?

Ja, auch Angestellte können vom Finanzamt einen Vorauszahlungsbescheid erhalten. Wir erklären, wie es dazu kommen kann und was Sie tun können.

Angestellten wird die Lohnsteuer in der Regel direkt vom Lohn abgezogen. Daher kennen die meisten Arbeitnehmer/innen Steuervorauszahlungen nur von Unternehmern, Selbstständigen oder Freiberufler/innen. Doch auch Angestellten kann es passieren, dass das Finanzamt sie zu einer Einkommensteuervorauszahlung auffordert. Betroffen sind vor allem Ehepaare mit der Steuerklasse III (3) und V (5).

Übrigens:

Steuerpflichtige, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerhebliche wirtschaftliche Schäden erlitten, konnten die Steuervorauszahlungen für die Veranlagungszeiträume 2021 und 2022 bis zum 30. Juni 2022 auf Antrag durch das Finanzamt herabsetzen lassen. Dazu musste absehbar sein, dass aufgrund sinkender Umsätze die Gewinne durch die Corona-Krise deutlich geringer ausfallen würden als bisher angenommen. Dies betraf die Herabsetzung von Vorauszahlungen der Einkommen- und Körperschaftsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) sowie die Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags (für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlung). 

Warum kann die Steuervorauszahlung auch Arbeitnehmer treffen?

Hintergrund: Mit dem Bürgerentlastungsgesetz haben sich Änderungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Renten- und Krankenkassenbeiträgen ergeben. Danach muss der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin im Lohnsteuerabzugsverfahren eine sogenannte Vorsorgepauschale berücksichtigen. Bei der Steuererklärung werden hingegen nicht die Pauschalen, sondern die tatsächlichen Versicherungsbeiträge herangezogen. Sind die geleisteten Beiträge niedriger als die Vorsorgepauschale, wurde zu wenig Lohnsteuer einbehalten und der Steuerzahler bzw. die Steuerzahlerin muss nachzahlen. Und wenn man über das Jahr hinweg weniger Steuern bezahlt, als man müsste, kann das Finanzamt für das kommende Jahr eine Steuervorauszahlung einfordern.

Übrigens:

Die kritische Marke liegt bei 400 Euro. Hat das Finanzamt nach der letzten Steuererklärung mehr als diese 400 Euro zurückgefordert, kann es für das nächste Steuerjahr eine Vorauszahlung festsetzen.

Wann ist eine Steuervorauszahlung fällig?

Der Vorauszahlungsbescheid kommt in der Regel mit dem Einkommensteuerbescheid. Darin ist genau festgelegt, wieviel Sie zahlen müssen und wann die Zahlungen fällig werden. Denn die Termine für die Vorauszahlungen sind gesetzlich definiert: Das Geld muss alle drei Monate, also quartalsweise, jeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember beim Finanzamt sein. Am besten richten Sie einen Dauerauftrag ein, denn wer nicht rechtzeitig überweist, dem droht ein Verspätungszuschlag.

Übrigens:

Neben der Einkommensteuer müssen Sie auch gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer im Voraus entrichten.

Kann ich etwas gegen die Steuervorauszahlung tun?

Grundsätzlich müssen Sie einem Vorauszahlungsbescheid Folge leisten. Doch mitunter fällt die geforderte Summen deutlich höher aus als die Nachforderung für das vergangene Jahr. Das Finanzamt geht nämlich immer davon aus, dass sich an Ihren Einkommens- und Familienverhältnissen der letzten Jahre nichts geändert hat.

Ist dies jedoch der Fall, haben Sie die Möglichkeit, die Höhe der Einmommensteuervorauszahlung zu senken, und zwar mit einem formlosen Antrag auf Herabsetzung. 

Bei Ehepaaren, die die Steuerklassenkombination gewechselt haben, ist dies normalerweise kein Problem. Hält das Finanzamt allerdings an der Steuervorauszahlung fest, können Sie sich das zu viel gezahlte Geld erst mit der nächsten Steuererklärung zurückholen.

Übrigens:

Wer regelmäßig Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer leisten muss, wurde früher vom Finanzamt zu den jeweiligen Stichtagen auf die fälligen Zahlungen schriftlich hingewiesen. Diesen Service bieten viele Finanzämter mittlerweile aber nicht mehr an. Die Finanzverwaltungen von Hessen und Rheinland-Pfalz haben zum Beispiel 2020 den Versand der Zahlungserinnerungen eingestellt. Um die Vorauszahlungen auch künftig pünktlich zu bezahlen, wird empfohlen, sich am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren zu beteiligen.

Wo trage ich die Steuervorauszahlungen in der Steuererklärung ein?

Wenn Sie Ihre Steuererklärung noch in Papierform abgeben oder online via Elster ans Finanzamt schicken, können Sie die Einkommensteuer-Vorauszahlungen, die Sie geleistet haben, nicht in die Steuererklärung eintragen. Das Finanzamt berücksichtigt Ihre Steuervorauszahlung automatisch bei der Erstellung des Steuerbescheids. Nutzen Sie allerdings ein Steuerprogramm, können Sie – abhängig vom gewählten Programm – die Steuervorauszahlung eintragen. Das Programm nutzt diese Information, um Ihre Nachzahlung oder Rückerstattung zu berechnen.

Hinweis:

Sie haben einen Vorauszahlungsbescheid erhalten und wissen nicht, wie Sie nun vorgehen sollen? Unserer Beraterinnen und Berater helfen Ihnen gerne weiter und kümmern sich auch um die Kommunikation mit dem Finanzamt. Suchen Sie sich hier eine Beratsungsstelle ganz in Ihrer Nähe: Beratersuche

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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