Strom- und Gaspreisbremse: Wer darauf Steuern zahlen muss
Eigentlich war geplant, dass Besserverdienende auf die sogenannte Dezember-Soforthilfe sowie die Vorteile durch die Strom- und Gaspreisbremse Steuern zahlen müssen. Doch Finanzminister Christian Lindner (FDP) will nun offenbar doch darauf verzichten.

Im Dezember 2022 hat der Staat für viele Haushalte die Kosten der Gasrechnung oder der Fernwärmerechnung übernommen. Damit wurden die Bürgerinnen und Bürger mit Blick auf die gestiegenen Energiekosten finanziell entlastet. Eine weitere Entlastung folgte 2023 mit der Gaspreisbremse oder Wärmepreisbremse sowie der Strompreisbremse, die rückwirkend auch für die bereits abgelaufenen Monate des Jahres 2023 und bis April 2024 gelten. Mehr dazu erfahren Sie auf den Internetseiten der Bundesregierung: Strom- und Gaspreisbremse – Basisversorgung zu günstigeren Preisen.
Wer sollte Dezember-Soforthilfe und Energiepreisbremse versteuern?
Grundsätzlich sind die staatlichen Finanzspritzen sowohl aus der Dezember-Soforthilfe als auch aus der Strom- und Gaspreisbremse steuerfrei. Geplant war aber Folgendes: Alle Bürgerinnen und Bürger, die noch zur Zahlung des Solidaritätszuschlags verpflichtet sind, sollten diese finanzielle Unterstützung letztendlich doch versteuern. Bei ihnen sollten nämlich die Finanzhilfen zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und von diesem Gesamtbetrag sollte dann die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer errechnet werden.
Dabei handelt es sich wie gesagt um Besserverdienende, die auch den Soli weiterhin zahlen müssen. In unserem Artikel Was ist der Solidaritätszuschlag? erfahren Sie, ab welcher Einkommenshöhe dies der Fall ist. Positiv: Die große Mehrzahl der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler muss mittlerweile keinen Solidaritätszuschlag mehr bezahlen. Nach Angaben der Bundesregierung sind das 90 Prozent.
Wird die geplante Besteuerung der Energiehilfen gestrichen?
Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat inzwischen aber angekündigt, auf die für Besserverdienende geplante Besteuerung der Staatshilfen für Gas und Strom verzichten zu wollen. "Aufgrund der erfreulichen Entwicklung der Preise und des geringeren Umfangs der Staatshilfe steht der Bürokratieaufwand inzwischen in keinem Verhältnis mehr zum Aufkommen", sagte Lindner der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ).
In Ministeriumskreisen werde der Aufwand für das Abwickeln der Besteuerung allein für die sogenannte "Dezemberhilfe Gas" auf 261 Millionen Euro geschätzt, das Einnahmepotenzial durch eine Besteuerung aber lediglich auf 110 Millionen Euro. Deshalb sollte auf die Besteuerung verzichtet werden, so Lindner gegenüber der FAZ. Laut dem Finanzminister deutet sich in der ganzen Koalition der politische Wille dafür an.
Übrigens:
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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.