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Wie viele Arbeitstage kann ich bei der Steuererklärung angeben?

Viele veranschlagen für ihre Fahrten zur Arbeit immer 220 Arbeitstage pro Jahr. Aber Vorsicht: Das Finanzamt schaut genau hin, ob das auch stimmt.

Die Zahl der Arbeitstage pro Jahr unterscheidet sich zwischen Staaten sowie innerhalb der Bundesländer je nach den gesetzlichen Feiertagen, nach Wochenverlauf und Schaltjahren. In Deutschland sind es zwischen 247 und 255 Tagen. Dabei beträgt die wöchentliche Arbeitszeit für eine Vollzeitstelle im Durchschnitt 41 Stunden und 4 Minuten – ohne Mehrarbeit.

Doch wie viele Arbeitstage erkennt das Finanzamt bei der Steuererklärung an? Und wofür muss man das eigentlich wissen? Unser Video gibt Ihnen die Antwort kurz und verständlich:

Wozu brauche ich die Anzahl meiner Arbeitstage?

Als Berufstätige/r dürfen Sie die Kosten für Ihre Fahrt zur Arbeit von der Steuer absetzen. Für jeden Kilometer einer einzigen Fahrtstrecke bekommen Sie 30 Cent bzw. 38 Cent Steuervergünstigung vom Staat. Das klingt erstmal nach wenig Geld, aber tatsächlich kann dadurch eine ziemlich hohe Steuerrückerstattung zustande kommen. Schon wer jeden Tag 16 Kilometer zur Arbeit fährt, kann allein für die Kosten der Fahrten über 1.000 Euro Werbungskosten absetzen. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass Sie Ihre Steuererklärung abgeben.

Wie viel absetzbare Werbungskosten für den Arbeitsweg bei Ihnen zusammenkommen, ermitteln Sie so: Sie multiplizieren die Anzahl der Arbeitstage mit der Kilometerzahl und mit 30 Cent bzw. 38 Cent – das Ergebnis ist Ihre persönliche Pendlerpauschale.

Übrigens:

Seit 2022 dürfen Sie ab dem 21. Kilometer mit 38 Cent rechnen. Das gilt aber erst für die Steuererklärung 2022, die Sie 2023 abgeben.

Wie viel Arbeitstage kann ich angeben?

Das Jahr hat 365 Tage. Davon sind etwa 104 Tage ein Samstag und Sonntag. Hinzu kommen pro Bundesland zwischen neun und 13 Feiertage pro Jahr. Außerdem stehen jedem Angestellten und jeder Angestellten mit einer 5-Tage-Woche mindestens 20 Tage Urlaub zu. Die meisten haben mehr, manche sogar bis zu 35 Urlaubstage.

Abgezogen werden müssen außerdem Tage im Homeoffice, Krankheitstage, Betriebsausflüge, Fehltage für eine Fortbildung oder ein Meeting außer Haus. Je nachdem, wie diese Zahlen bei Ihnen aussehen, fällt auch die Höhe Ihrer Arbeitstage im Büro aus.

Wichtig ist, dass Sie genau so viele Arbeitstage angeben, wie Sie auch tatsächlich hatten.

Übrigens:

Haben Sie 2022 von Zuhause aus gearbeitet und wollen dafür die Homeoffice-Pauschale nutzen, dann müssen Sie diese Tage natürlich auch von Ihren Arbeitstagen im Büro abziehen. Maximal 120 Tage erkennt das Finanzamt für 2022 an, ab 2023 sind es bis zu 210 Tage.

Wie kann ich die exakte Anzahl meiner Arbeitstage berechnen?

Wenn sie sich nicht sicher sind, wie viele Wochenend- und Feiertage es in Ihrem Bundesland gibt und wie viele Arbeitstage Sie in einem Jahr hatten, hilft Ihnen unser Arbeitstage-Rechner 2023 weiter:

 


Leistungsbeschreibung/Disclaimer
Dieser Arbeitstagerechner, der allein durch die Smare Stefan Banse Michael Mühl GbR (www.smart-rechner.de) programmiert, gepflegt und Dritten zur reinen Implementierung in Ihre Webseite zur Verfügung gestellt wird, stellt ein reines Informationsangebot und keinerlei steuerliche oder rechtliche Beratung durch die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) dar. Dementsprechend hat die VLH auch keinerlei Einfluss auf diesen Arbeitstagerechner und kann somit auch keinerlei Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitliche Aktualität oder sonstige Parameter der Berechnung, die hierdurch zur Verfügung gestellt wird, übernehmen. Weitere Informationen zum Anbieter, dessen Leistungsbeschreibung und Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.smart-rechner.de/jur_informationen.php

Was passiert, wenn ich mehr Arbeitstage angebe als ich hatte?

Die Finanzbeamten schauen genau hin: Haben Sie zum Beispiel viele Fortbildungskosten in Ihrer Steuererklärung eingetragen? Oder etliche Arztrechnungen? Passt das zu der Anzahl Ihrer Arbeitstage, die Sie angegeben haben? Wenn nicht, wird der Finanzbeamte schnell stutzig.

Dann kann er Sie dazu auffordern, dass Sie die Anzahl Ihrer Arbeitstage nachweisen müssen, zum Beispiel durch ein Schreiben vom Arbeitgeber bzw. der Arbeitgerberin. Im schlimmsten Fall – wenn Sie zum Beispiel in Ihrer Steuererklärung immer wieder zu viele Arbeitstage angegeben haben – droht Ihnen ein Strafverfahren.

Was passiert, wenn ich weniger Arbeitstage angebe als ich hatte?

In diesem Fall haben Sie Pech gehabt: Sie bekommen für Ihre Fahrten zur Arbeit weniger Steuern zurück als Ihnen zustehen. Die Finanzbeamten und -beamtinnen werden Sie jedenfalls nicht darauf aufmerksam machen und für eine höhere Steuerrückerstattung für Sie sorgen.

Übrigens:

Wie viele Arbeitstage für Sie zusammen kommen, welche weiteren Steuervorteile Ihnen zustehen und wie hoch Ihre persönliche Steuerrückerstattung für Sie ausfällt, das ermittelt Ihr persönlicher VLH-Berater für Sie. Interessiert? Hier finden Sie eine VLH-Beratungsstelle Ihrer Nähe: Beratersuche.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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