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Kinderbonus in der Corona-Krise

Wegen der Corona-Krise gab es 2020, 2021 und 2022 einen Kinderbonus. Dieser war kein steuerpflichtiges Einkommen, musste aber in die Steuererklärung eingetragen werden.

Kinderbonus in der Corona-Krise

Für jedes Kind, für das Eltern Anspruch auf Kindergeld haben, wurde im Herbst 2020 ein Kinderbonus von 300 Euro ausgezahlt. Und zwar unabhängig von der Höhe des Einkommens. Diese Sonderzahlung hatte die Bundesregierung wegen der Corona-Pandemie beschlossen und damit sollten Familien unterstützt werden, die besonders von den Einschränkungen betroffen waren, so die damalige Begründung.

Und weil Familien mit Kindern auch 2021 noch stark durch die Corona-Krise belastet waren, zum Beispiel wegen der Schließung von Schulen und Kindertagesstätten, beschloss die Bundesregierung am 3. Februar 2021 nochmal einen Kinderbonus. 150 Euro gab es diesmal pro Kind als Zuschuss zum Kindergeld.

Den letzten Kinderbonus gab es dann 2022 aufgrund der stark gestiegener Energiepreise und der sich daraus ergebenden Belastung für Familien. Der Einmalbetrag von 100 Euro pro Kind wurde den berechtigten Familien im Zeitraum Juni / Juli 2022 durch die zuständige Familienkasse überwiesen. 

Hier ein Überblick der Kinderboni 2020 bis 2022:

  Summe Zahltermin
Kinderbonus 2022 100 Euro Juni/Juli 2022
Kinderbonus 2021 150 Euro ab Mai 2021
Kinderbonus 2020 300 Euro Herbst 2020

Die meisten Familien profitierten vom Kinderbonus

Der Kinderbonus sollte vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen zugutekommen. Daher wurde er auch nicht auf Familien- und Sozialleistungen angerechnet. Familien mit höheren Einkommen hatten hingegen weniger vom Corona-Kinderbonus: Besserverdiener/innen profitieren üblicherweise vom Kinderfreibetrag – und auf diesen wird der Bonus angerechnet. 

Die Frage, bis zu welchem Einkommen Familien vom Kinderbonus profitierten, kann nicht pauschal beantwortet werden, weil bei der Vergleichsrechnung für jedes Kind individuell geprüft wurde, ob der Kinderfreibetrag günstiger ist.

Ein Beispiel für das Jahr 2021: Ein zusammenveranlagtes Elternpaar mit drei Kindern profitierte bis zu einem Einkommen von 69.040 Euro in voller Höhe vom Kinderbonus für alle drei Kinder. Oberhalb dieses Einkommens schmolz der Kinderbonus allmählich ab. Ab einem Einkommen von 85.974 Euro wurde er bei der Einkommensteuererklärung für 2021 mit den drei Kinderfreibeträgen komplett verrechnet.

Fazit: Mehr als 75 Prozent der Kinder erhielten die volle Entlastung durch den Kinderbonus, knapp 25 Prozent wuden nur teilweise oder nicht entlastet, so das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Kinderbonus in der Steuererklärung

Der Corona-Kinderbonus stellte kein steuerpflichtiges Einkommen dar, musste aber wie das Kindergeld in der Steuererklärung eingetragen werden. Denn bei der Einkommensteuerveranlagung wurde der Kinderbonus zusammen mit dem Kindergeld bei der Günstigerprüfung berücksichtigt. Dabei prüfte das Finanzamt, ob Kindergeld und Kinderbonus für die jeweilige Familie günstiger waren oder die Entlastung aus den Kinderfreibeträgen. 

Übrigens:

Familien konnten trotz Kinderbonus auch weiterhin Kinderbetreuungskosten in ihrer Steuererklärung geltend machen.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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