Kinderbonus in der Corona-Krise
Wegen der Corona-Krise hatte die Regierung 2020 und 2021 einen Kinderbonus beschlossen. Auch 2022 gibt es einen Kinderbonus.

Für jedes Kind, für das Eltern Anspruch auf Kindergeld haben, wurde im Herbst 2020 ein Kinderbonus von 300 Euro ausgezahlt. Und zwar unabhängig von der Höhe des Einkommens. Diese Sonderzahlung hatte die Bundesregierung wegen der Corona-Pandemie beschlossen und damit sollten Familien unterstützt werden, die besonders von den Einschränkungen betroffen waren, so die damalige Begründung. Und weil Familien mit Kindern auch 2021 noch stark durch die Corona-Krise belastet waren, zum Beispiel wegen der Schließung von Schulen und Kindertagesstätten, hatte die Bundesregierung am 3. Februar 2021 wie schon 2020 einen Kinderbonus beschlossen. 150 Euro gab es diesmal pro Kind als Zuschuss zum Kindergeld.
KinderBonus 2022:
Aufgrund stark gestiegener Energiepreise und der sich daraus ergebenden Belastung für Familien gibt es auch 2022 einen Kinderbonus. Der Einmalbetrag von 100 Euro pro Kind wird den berechtigten Familien im Zeitraum Juni / Juli 2022 durch die zuständige Familienkasse überwiesen.
Die meisten Familien profitieren vom Kinderbonus
Der Kinderbonus soll vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen zugute kommen. Daher wird er auch nicht auf Familien- und Sozialleistungen angerechnet. Familien mit höheren Einkommen haben hingegen weniger vom Corona-Kinderbonus: Besserverdiener/innen profitieren üblicherweise vom Kinderfreibetrag – und auf diesen wird der Bonus angerechnet.
Die Frage, bis zu welchem Einkommen Familien vom Kinderbonus profitierte, kann nicht pauschal beantwortet werden, weil bei der Vergleichsrechnung für jedes Kind individuell geprüft wird, ob der Kinderfreibetrag günstiger ist.
Ein Beispiel für das Jahr 2021: Ein zusammenveranlagtes Elternpaar mit drei Kindern profitiert bis zu einem Einkommen von 69.040 Euro in voller Höhe vom Kinderbonus für alle drei Kinder. Oberhalb dieses Einkommens schmilzt der Kinderbonus allmählich ab. Ab einem Einkommen von 85.974 Euro wird er bei der Einkommensteuererklärung für 2021 mit den drei Kinderfreibeträgen komplett verrechnet.
Fazit: Mehr als 75 Prozent der Kinder erhalten die volle Entlastung durch den Kinderbonus, knapp 25 Prozent werden nur teilweise oder nicht entlastet, so das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Kinderbonus in der Steuererklärung
Der Corona-Kinderbonus stellt kein steuerpflichtiges Einkommen dar, muss aber wie das Kindergeld in der Steuererklärung eingetragen werden. Denn bei der Einkommensteuerveranlagung wird der Kinderbonus zusammen mit dem Kindergeld bei der Günstigerprüfung berücksichtigt. Dabei prüft das Finanzamt, ob Kindergeld und Kinderbonus für die jeweilige Familie günstiger sind oder die Entlastung aus den Kinderfreibeträgen.
Übrigens:
Familien können trotz Kinderbonus auch weiterhin Kinderbetreuungskosten in ihrer Steuererklärung geltend machen. Unsere Beraterinnen und Beratern helfen dabei gerne: Beratersuche
Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.