Beratersuche starten
Berater suchen

Düsseldorfer Tabelle – was ist das?

Wieso, weshalb, warum: Wir beantworten schnell und einfach die wichtigsten Fragen rund um die Düsseldorfer Tabelle.

Düsseldorfer Tabelle – was ist das?

Nach einer Scheidung werfen viele Ex-Partner/innen, die gemeinsam ein oder mehrere Kinder haben, einen Blick auf die Düsseldorfer Tabelle. Warum das so ist, beantworten wir Ihnen hier:

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine bundesweit anerkannte Richtlinie für die Berechnung des Kindesunterhalts. Bereits 1962 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf – daher auch der Name – diese Tabelle eingeführt. Hier können Sie nach einer Trennung ablesen, wie viel Unterhalt Sie für ein gemeinsames Kind ungefähr zahlen müssen beziehungsweise mit wie viel Geld Sie für Ihr Kind rechnen können.

Warum gibt es die Düsseldorfer Tabelle?

Ziel der Düsseldorfer Tabelle ist es, die Rechtsprechung der Familiengerichte in Sachen Unterhalt zu standardisieren – und damit letztlich gerechter zu machen.

Ist die Düsseldorfer Tabelle rechtlich bindend?

Nein, sie hat keine Gesetzeskraft. Die exakte Höhe der Unterhaltsleistung legen die Richter/innen individuell fest, viele Gerichte orientieren sich aber eng an der Düsseldorfer Tabelle.

Wie lese ich die Düsseldorfer Tabelle richtig?

Es gibt vier Spalten in der Düsseldorfer Tabelle:

  • Nettoeinkommen des/der Barunterhaltspflichtigen in zehn Stufen
     
  • Altersstufen in Jahren, unterteilt in vier Altersstufen
     
  • Prozentsatz
     
  • Bedarfskontrollbetrag

In der linken Spalte sucht man zuerst nach dem passenden Nettoeinkommen. In dieser Zeile rutscht man dann nach rechts zum aktuellen Alter des Kindes. Dort finden Sie den monatlichen Unterhaltsbetrag. Wichtig: Der tatsächliche Zahlbetrag weicht von diesem Unterhaltsbetrag ab, denn der unterhaltspflichtige Elternteil darf die Hälfte des Kindergelds vom Unterhalt abziehen.

Der Prozentsatz in der dritten Spalte zeigt Ihnen die Steigerung des Unterhalts im Vergleich zum Mindestunterhalt in der ersten Zeile an.

In der letzten Spalte, der Bedarfskontrolle, können Sie ablesen, wie viel Geld dem zum Unterhalt verpflichteten Elternteil für sich selbst bleiben sollte.

Wer ein höheres Nettoeinkommen als 11.000 Euro monatlich hat, kann in der Düsseldorfer Tabelle keine Werte mehr ablesen. Hier wird immer der Einzelfall betrachtet und der Unterhalt festgelegt.

Übrigens:

Mindestunterhalt, Selbstbehalt, Mehrbedarf: Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Kindesunterhalt finden Sie ebenfalls bei uns.

Wo finde ich die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle 2024 sowie die Tabellen aus den Vorjahren finden Sie auf den Internetseiten des Oberlandesgerichts Düsseldorf

Werden die Werte in der Düsseldorfer Tabelle angepasst?

Tatsächlich wird die Düsseldorfer Tabelle regelmäßig aktualisiert, zuletzt am 1. Januar 2024.

Übrigens:

In unserem Überblick zum Thema Unterhalt finden Sie viele wichtige Informationen, wie Sie Unterhaltszahlungen in Ihrer Steuererklärung eintragen können. Sie brauchen Unterstützung? Unsere Beraterinnen und Berater sind gerne für Sie da. Finden Sie hier eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: Beratersuche.

 

Mit anderen teilen

Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

Das sagen unsere Mitglieder

★★★★★
★★★★★
4,5 von 5 Sternen
(52.581 Bewertungen)
Die Meinung unserer Mitglieder ist uns wichtig. Daher führen wir regelmäßig Zufriedenheitsumfragen durch. Weitere Informationen