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Was ist die Kapitalertragsteuer?

Die Kapitalertragsteuer ist eine Art vorausgezahlte Einkommensteuer. Wie das funktioniert, erklären wir hier.

In Deutschland gibt man nach Ablauf eines Jahres eine Steuererklärung ab und bekommt dann entweder Steuern erstattet oder muss Steuern nachzahlen. Nicht so bei Kapitalerträgen. Die Kapitalertragsteuer wird direkt bei der Gutschrift der Kapitalerträge an der Quelle – in der Regel ist das die Bank – einbehalten und an den Fiskus weitergegeben. Deshalb ist die Kapitalertragsteuer eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer, eine Art vorausgezahlte Einkommensteuer.

Warum gibt es die Kapitalertragsteuer?

Zum einen möchte der Fiskus alle Einkünfte aus Kapitalvermögen umfassend besteuern, zum anderen Steuerhinterziehung entgegenwirken. Letzteres vor allem dadurch, dass die Kapitalertragsteuer als Quellensteuer direkt vom Finanzinstitut einbehalten wird.

Kapitalertragsteuer oder Abgeltungssteuer?

Seit 2009 gibt es einen einheitlichen Abzug der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Soli und Kirchensteuer. Weil sie automatisch abgezogen wird und die Steuerschuld auf Kapitalerträge damit abgegolten ist, nennt man sie Abgeltungssteuer. Die Abgeltungssteuer löste die Kapitalertragsteuer in ihrer bisherigen Form ab.

Wie funktionierte die Kapitalertragsteuer?

Je nach Geldanlage lag die Kapitalertragsteuer bis 2009 bei 20 bis 35 Prozent.

  • 20 Prozent beispielsweise bei Dividenden aus Aktien
  • 30 Prozent zum Beispiel bei Bundesschatzbriefen, Pfandbriefen, Festgelder und Sparkonten
  • 35 Prozent bei Tafelgeschäften

Ein Vorher-Nachher-Beispiel:

Nehmen wir hypothetisch an, Sie haben ein Sparbuch mit 5.000 Euro Guthaben. Dafür erhalten Sie jedes Jahr märchenhafte 80 Euro Zinsen. Vor dem 1. Januar 2009 mussten Sie Kapitalertragsteuer auf Ihre Zinsen zahlen, genauer gesagt die Zinsabschlagsteuer in Höhe von 30 Prozent:

5.000 Euro Guthaben = 80 Euro Zinsen/Jahr, davon 30% Steuern = 24 Euro Kapitalertragsteuer

Seit dem 1. Januar 2009 gilt die Abgeltungssteuer und es sind nur noch 25 Prozent Steuern auf Ihre Zinsen fällig:

5.000 Euro Guthaben = 80 Euro Zinsen/Jahr, davon 25% Steuern = 20 Euro

Gab es weitere Besonderheiten bei der Kapitalertragsteuer?

Anders als heute waren Aktiengewinne vor 2009 nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei. Das hat sich geändert: Aktiengewinne gehören heute zu den Einkünften aus Kapitalerträgen und sind damit mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zu versteuern.

Außerdem war die Kapitalertragsteuer bei der Einkommensteuer anrechenbar. Das ist bei der heutigen Abgeltungssteuer nicht mehr der Fall.

ÜBRIGENS:

Wussten Sie schon, dass Ihnen ein Freistellungsauftrag beim Steuern sparen hilft? Kommen Sie zu uns, der VLH. Unsere Beraterinnen und Berater sichern Ihnen die Steuervorteile, die Ihnen zustehen. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier: Beratersuche.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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