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Was sind Erstattungszinsen?

Bekommen Sie Geld vom Finanzamt zurück, ist das eine steuerliche Erstattung. Müssen Sie mehr als 15 Monate auf den Bescheid warten, gibt es dafür Zinsen.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben, erhalten Sie von Ihrem Finanzamt anschließend einen Steuerbescheid. Darin steht, wie viel Steuern Sie entweder zurückbekommen oder nachzahlen müssen.

Im Schnitt dauert es zwischen zwei und drei Monaten, bis der endgültige Steuerbescheid im Briefkasten liegt. In manchen Fällen kann es aber über ein Jahr und länger dauern. Die Gründe dafür können ganz unterschiedlich sein:

  • Das für Sie zuständige Finanzamt hat sehr viel zu tun.
  • Sie haben bei Ihrem Finanzamt Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt.
  • Sie führen einen Prozess beim Finanzgericht, zum Beispiel weil es Ihnen bestimmte Kosten nicht anerkennen will.
  • Sie geben Ihre Steuererklärung erst kurz vor dem Abgabetermin ab.

Ab wann stehen mir Erstattungszinsen zu?

Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Ihnen Erstattungszinsen zustehen:

  1. Sie bekommen Ihren endgültigen Steuerbescheid 15 Monate nach dem betreffenden "Steuerjahr". Heißt konkret: Sie haben Ihre Steuererklärung für das Jahr 2021 abgegeben und bekommen den Steuerbescheid dafür nach dem 1. April 2023.
  2. Ihnen steht eine Rückerstattung zu. Das bedeutet: Nur wenn Sie Geld vom Finanzamt zurückbekommen und nicht, wenn Sie Steuern nachzahlen müssen.
     

Übrigens:

Wenn Sie freiwillig Ihre Steuererklärung abgeben, haben Sie dafür vier Jahre Zeit. Auch hier werden für das Finanzamt 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres Erstattungszinsen an Sie fällig – selbst dann, wenn Sie die Steuererklärung erst Jahre später machen. Das heißt: Wenn Sie 2023 Ihre Steuererklärung für 2019 abgeben, bekommen Sie die Zeit ab 1. April 2021 verzinst. 

Was muss ich tun, um die Erstattungszinsen zu bekommen?

Gar nichts. Stehen Ihnen die Zinsen zu, berechnet und überweist Ihnen Ihr Finanzamt das Geld automatisch.

Übrigens:

Alle noch nicht bestandskräftige Zinsbescheide ab dem Verzinsungszeitraum Januar 2019 müssen aktuell rückwirkend von den Finanzämtern korrigiert werden, weil der Zinssatz viel zu hoch war. Das hat das Bundesverfassungsgericht 2021 beschlossen. Sie müssen sich um nichts kümmern, das passiert ganz automatisch. Stellen Sie sich aber darauf ein, dass Sie eventuell Geld zurück zahlen müssen, wenn Sie in den letzten drei Jahren Ersattungszinsen erhalten haben.

Zinsen sind steuerpflichtige Kapitaleinnahmen – Erstattungszinsen auch?

Ärgerlich, aber wahr: Alles, was Ihnen Ihr Finanzamt an Erstattungszinsen überweist, müssen Sie in Ihrer Steuererklärung als Kapitaleinnahme eintragen und versteuern – also mit pauschal 25 Prozent zuzüglich Soli und Kirchensteuer.

Noch ärgerlicher: Müssen Sie Nachzahlungszinsen zahlen, können Sie dieses Geld nicht von der Steuer absetzen. Nachzahlungszinsen sind Sie dem Staat schuldig, wenn Sie nach über 15 Monaten Gerangel mit Finanzbehörden oder einfach nur Warten auf den Steuerbescheid erfahren, dass Sie Steuern nachzahlen müssen. Dann müssen Sie Zinsen auf Ihre Nachzahlung zahlen. Und wie gesagt: Diese Zinsen können Sie nicht absetzen.

Beraten lassen:

Unsicher in Sachen Erstattungszinsen? Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie mithilfe unserer Beratersuche.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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