Was sind Erstattungszinsen?
14.04.2025
Wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben, erhalten Sie von Ihrem Finanzamt anschließend einen Steuerbescheid. Darin steht, wie viel Steuern Sie entweder zurückbekommen oder nachzahlen müssen.
Im Schnitt dauert es zwischen zwei und drei Monaten, bis der endgültige Steuerbescheid im Briefkasten liegt. In manchen Fällen kann es aber über ein Jahr und länger dauern. Die Gründe dafür können unterschiedlich sein:
- Das für Sie zuständige Finanzamt hat sehr viel zu tun.
- Sie haben bei Ihrem Finanzamt Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt.
- Sie führen einen Prozess beim Finanzgericht, zum Beispiel weil es Ihnen bestimmte Kosten nicht anerkennen will.
- Sie geben Ihre Steuererklärung erst kurz vor dem Abgabetermin ab.
Ab wann stehen mir Erstattungszinsen zu?
Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Ihnen Erstattungszinsen zustehen:
- Sie bekommen Ihren endgültigen Steuerbescheid 15 Monate nach dem betreffenden "Steuerjahr". Heißt konkret: Sie haben Ihre Steuererklärung für das Jahr 2023 abgegeben und bekommen den Steuerbescheid dafür nach dem 31. März 2025.
- Ihnen steht eine Rückerstattung zu. Das bedeutet: Nur wenn Sie Geld vom Finanzamt zurückbekommen und nicht, wenn Sie Steuern nachzahlen müssen, stehen Ihnen Erstattungszinsen zu.
ÜBRIGENS:
Wenn Sie freiwillig Ihre Steuererklärung abgeben, haben Sie dafür vier Jahre Zeit. Auch hier werden für das Finanzamt 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres Erstattungszinsen an Sie fällig –selbst dann, wenn Sie die Steuererklärung erst Jahre später machen. Das heißt: Wenn Sie 2025 Ihre Steuererklärung für 2021 abgeben, bekommen Sie die Zeit ab 1. April 2023 verzinst.
Was muss ich tun, um die Erstattungszinsen zu bekommen?
Gar nichts. Stehen Ihnen die Zinsen zu, berechnet und überweist Ihnen Ihr Finanzamt das Geld automatisch.
Zinsen sind steuerpflichtige Kapitaleinnahmen – Erstattungszinsen auch?
Ärgerlich, aber wahr: Alles, was Ihnen Ihr Finanzamt an Erstattungszinsen überweist, müssen Sie in Ihrer Steuererklärung als Kapitaleinnahme eintragen und versteuern – also mit pauschal 25 Prozent zuzüglich Soli und Kirchensteuer. Allerdings gilt hier auch der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro.
Aber: Müssen Sie Nachzahlungszinsen zahlen, können Sie dieses Geld nicht von der Steuer absetzen. Nachzahlungszinsen sind Sie dem Staat schuldig, wenn Sie nach über 15 Monaten Gerangel mit Finanzbehörden oder einfach nur Warten auf den Steuerbescheid erfahren, dass Sie Steuern nachzahlen müssen. Dann müssen Sie Zinsen auf Ihre Nachzahlung zahlen. Und wie gesagt: Diese Zinsen können Sie nicht absetzen.