Altersvorsorgedepot: Was heißt das für die private Altersvorsorge?
19.10.2026
Der Deutsche Bundestag hat die Reform am 27. März 2026 beschlossen. Der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird die private Altersvorsorge einfacher, kostengünstiger und renditeorientierter. Neben dem Altersvorsorgedepot ohne Garantie sind auch Garantieprodukte vorgesehen.
Das heißt: Für neue Verträge gelten ab 2027 nicht mehr die bisherigen Riester-Regeln. Bestehende Riester-Verträge können allerdings grundsätzlich weitergeführt werden. Sie werden nicht automatisch in ein neues Altersvorsorgedepot umgewandelt.
Wie funktioniert die Förderung des Altersvorsorgedepots?
Die staatliche Förderung richtet sich künftig stärker danach, wie viel Sie selbst einzahlen. Ihre eigenen Beiträge werden bis zu 1.800 Euro im Jahr gefördert. Insgesamt dürfen Sie bis zu 6.840 Euro im Jahr einzahlen, doch die staatliche Zulagen gibt es grundsätzlich höchstens für 1.800 Euro.
Ob Sie staatliche Förderung erhalten, hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen ab. Neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern können künftig auch bestimmte Selbstständige sowie Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungseinrichtungen förderberechtigt sein. Lassen Sie im Zweifel prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Grundzulage
Nach der beschlossenen Neuregelung erhalten Sie für Ihre eigenen Beiträge bis 360 Euro im Jahr eine Grundzulage von 50 Prozent. Für weitere Beiträge von 360,01 bis 1.800 Euro sind es 25 Prozent. So sind höchstens 540 Euro Grundzulage im Jahr möglich.
Kinderzulage
Für jedes Kind kann ein zulageberechtigter Elternteil eine Kinderzulage erhalten. Sie beträgt 100 Prozent des eigenen Beitrags bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro und höchstens 300 Euro pro Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage für ein Kind kann damit grundsätzlich bereits mit 25 Euro im Monat erreicht werden.
Beispiel: Eigenbeitrag und zwei Kinder
Sie zahlen 300 Euro im Jahr in Ihr Altersvorsorgedepot ein und haben zwei Kinder. Vorausgesetzt, Sie sind förderberechtigt und die Kinderzulage für beide Kinder wird Ihnen zugeordnet, ergibt sich folgende Rechnung:
- Eigenbeitrag: 300 Euro
- Staatliche Zulagen insgesamt: 750 Euro
- Grundzulage: 50 Prozent von 300 Euro = 150 Euro
- Kinderzulage für zwei Kinder: 600 Euro
- Insgesamt fließen damit 1.050 Euro in den Vertrag ein.
Die genaue Höhe der Förderung hängt unter anderem davon ab, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, wie viel Sie einzahlen, wem die Kinderzulage zugeordnet wird und um welches Beitragsjahr es geht.
ÜBRIGENS:
Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die weiteren Voraussetzungen erfüllt, soll einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten. Der Bonus wird nur einmal gezahlt und ist an weitere Voraussetzungen geknüpft.
Zu niedriger Eigenbeitrag: Wird die Förderung gekürzt?
Bei der bisherigen Riester-Rente kann die staatliche Zulage gekürzt werden, wenn der erforderliche Mindestbeitrag nicht eingezahlt wird. Dieser richtet sich grundsätzlich nach dem Einkommen und beträgt meist 4 Prozent des Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen.
Mit der neuen Förderung entfällt dieser einkommensabhängige Mindestbeitrag. Die Zulage richtet sich grundsätzlich nach dem tatsächlich gezahlten Eigenbeitrag und wird nicht mehr wegen eines zu niedrigen Einkommensbeitrags anteilig gekürzt. Wer selbst förderberechtigt ist, muss jedoch mindestens 120 Euro im Jahr einzahlen, um die Grundzulage zu erhalten.
Das ist besonders für Menschen mit kleinen oder schwankenden Einkommen sowie für Eltern interessant. Auch kleine Sparbeträge können sich von Anfang an lohnen.
Aktienfonds und ETFs im Altersvorsorgedepot
Das Altersvorsorgedepot ohne Garantie soll eine renditeorientierte Geldanlage ermöglichen. Dazu können unter anderem Aktienfonds und ETFs gehören. Eine Aktienquote von bis zu 100 Prozent – also ein vollständiger Aktienanteil – soll möglich sein.
Nicht jedes neue Altersvorsorgeprodukt ist jedoch ohne Garantie. Zusätzlich sind Garantieprodukte vorgesehen, bei denen zu Beginn der Auszahlungsphase entweder 100 Prozent oder 80 Prozent der eingezahlten Beiträge garantiert sein können. Eine niedrigere Garantie kann höhere Renditechancen ermöglichen.
Für ein besonders einfaches Standarddepot sollen außerdem die Kosten, die die Rendite mindern, auf 1 Prozent begrenzt werden. Ein Standarddepot eines öffentlichen Trägers soll zusätzlich ermöglicht werden; dafür ist eine weitere Umsetzung durch die Bundesregierung erforderlich.
Das Altersvorsorgedepot ohne Garantie eignet sich deshalb nicht automatisch für jede Person. Entscheidend sind unter anderem, wie viel Risiko Sie eingehen möchten, wie lange Sie noch sparen und wie hoch die Kosten des Angebots sind.
Wann wird das Altersvorsorgedepot versteuert?
Während der Ansparphase werden die Erträge im Altersvorsorgedepot grundsätzlich nicht besteuert. Das gilt zum Beispiel für Zinsen, Dividenden und Kursgewinne, solange das Geld im Vertrag bleibt. Das bedeutet: Die Steuer wird in die Auszahlungsphase verschoben.
Die späteren Leistungen aus dem geförderten Altersvorsorgevermögen werden nachgelagert besteuert – also mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, der zum Zeitpunkt der Auszahlung gilt. Es wird dabei grundsätzlich die gesamte geförderte Auszahlung berücksichtigt und nicht nur der erzielte Gewinn. Wie hoch die Steuer tatsächlich ausfällt, hängt unter anderem von der Höhe der Auszahlung und Ihren weiteren Einkünften im Alter ab. Mehr dazu in unserem Artikel: Wann muss ich als Rentner Steuern zahlen? Und wie viel?
Was passiert mit meinem alten Riester-Vertrag?
Ein bestehender Riester-Vertrag wird nicht automatisch in ein Altersvorsorgedepot umgewandelt. Für vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossene Verträge gilt ein Bestandsschutz. Das bedeutet: Sie können Ihren Vertrag grundsätzlich zu den bisherigen Bedingungen weiterführen.
Alternativ soll es möglich sein, in die neue Förderwelt zu wechseln oder das angesparte Guthaben in einen neuen Altersvorsorgevertrag zu übertragen. Bei einem Wechsel gelten für den Vertrag grundsätzlich die neuen Förderbedingungen. Ein Wechsel kann Vor- und Nachteile haben.
Frühstart-Rente: zusätzliche Altersvorsorge für Kinder
Zusätzlich zum Altersvorsorgedepot ist eine Frühstart-Rente vorgesehen. Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Gesetzentwurf dazu beschlossen. Danach soll der Staat für Kinder, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro in ein individuelles Altersvorsorgedepot einzahlen. Zu den Voraussetzungen gehört insbesondere ein erster Wohnsitz in Deutschland.
Die Frühstart-Rente soll zum 1. Januar 2027 mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021 starten. Für den Geburtsjahrgang 2020 soll die Förderung rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 gezahlt werden. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen; die Regelungen können sich daher noch ändern.
Stand: 30. September 2026
Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen; die neuen Regeln treten grundsätzlich ab dem 1. Januar 2027 in Kraft. Das Gesetzgebungsverfahren zur Frühstart-Rente ist noch nicht abgeschlossen.
Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot
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Für neue Verträge gelten ab 2027 die neuen Regeln der reformierten privaten Altersvorsorge. Das Altersvorsorgedepot ist dabei eine Produktvariante ohne Garantie. Daneben sind Garantieprodukte vorgesehen. Bestehende Riester-Verträge können grundsätzlich weitergeführt werden. Ein Wechsel in die neue Förderwelt soll möglich sein, sollte aber vorher sorgfältig geprüft werden.
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Das Standarddepot soll eine besonders einfache Variante der geförderten privaten Altersvorsorge sein. Es soll mit Standardeinstellungen auskommen und die Auswahl erleichtern. Die Kosten, die die Rendite mindern, sollen bei Standarddepots auf 1 Prozent begrenzt werden. Zusätzlich soll ein Standarddepot eines öffentlichen Trägers ermöglicht werden.