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Rürup-Rente: Altersvorsorge mit steuerlicher Förderung

Selbstständige und Freiberufler/innen können dank Rürup-Rente fürs Alter vorsorgen – sogar mit steuerlicher Förderung. Wie Sie profitieren und was Sie im Alter beachten müssen, erfahren Sie hier.

Rürup-Rente: Altersvorsorge mit steuerlicher Förderung

Im Gegensatz zu Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, müssen Selbstständige und Freiberufler/innen das Thema Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen. Für Selbstständige gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Altersvorsorge: Sie können entweder freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, eine private Rentenversicherung abschließen oder sich für die Basisrente entscheiden.

Die Basisrente, umgangssprachlich besser als Rürup-Rente bekannt, ist eine steuerlich begünstigte private Altersvorsorge. In der Ansparphase sind die Beiträge zur Rürup-Rente als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. In der Auszahlungsphase gilt allerdings – genau wie bei der gesetzlichen Rente – die nachgelagerte Besteuerung.

Unterschiedliche Varianten der Rürup-Rente

Es gibt drei Varianten der Rürup-Rente:

  1. Die klassische Rürup-Rente: Eine Möglichkeit vor allem für sicherheitsorientierte Sparer/innen, denn sowohl die Verzinsung als auch die spätere Höhe der Rente sind bei Vertragsabschluss garantiert.
     
  2. Die fondsgebundene Rürup-Rente: Wer eher renditeorientiert ist und das Risiko nicht scheut, entscheidet sich für die fondsgebundene Lösung. Das ist in der Regel eine Kombination aus klassischer Rente und Fondssparplan.
     
  3. Die Rürup-Rente als Sofortrente: Steht man bereits kurz vor der Rente, gibt es die Möglichkeit, einmalig einen hohen Betrag einzuzahlen, der dann als lebenslange Rente ausbezahlt wird.

Übrigens:

Wenn Sie sich für eine Rürup-Rente entschieden und schon einige Monate einbezahlt haben, können Sie diese nicht mehr kündigen. Sie haben dann nur noch die Wahl, zu einem anderen Anbieter zu wechseln oder die Rürup-Rente beitragsfrei zu stellen.

Für wen lohnt sich die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente ist eine Alternative für alle, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Allerdings lohnt sich die Rürup-Rente vor allem für Menschen mit hohem Einkommen und einer hohen Steuerlast. Denn je geringer das Einkommen ausfällt, desto geringer ist am Ende auch die Steuerersparnis.

Vorteile und Nachteile der Rürup-Rente

Größter Vorteil der Rürup-Rente ist die steuerliche Begünstigung in der Ansparphase. Außerdem ist die Rürup-Rente flexibel: Neben monatlichen und jährlichen Zahlungen sind auch Sonderzahlungen möglich. Zudem wird das Kapital nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Die Rürup-Rente ist darüber hinaus pfändungs- und insolvenzgeschützt.

Von Nachteil ist, dass die Rürup-Rente im Alter nachgelagert besteuert wird. Das angesparte Kapital verfällt im Todesfall – es sei denn, es gibt einen zusätzlichen Hinterbliebenenschutz. Zudem kann – wie bereits erwähnt – die Rürup-Rente nicht gekündigt, sondern lediglich beitragsfrei gestellt werden. Bei einem Anbieterwechsel entstehen gegebenenfalls Gebühren.

Voraussetzungen für die steuerliche Förderung der Rürup-Rente

Um in den Genuss einer steuerlichen Förderung zu kommen, müssen – ähnlich wie bei der Riester-Rente – unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Auszahlung der Beiträge erfolgt frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres. (Bei Verträgen vor 2011 mit Vollendung des 60. Lebensjahres.)
     
  • Die Rürup-Rente muss als lebenslange monatliche Rente ausbezahlt werden. Eine Einmalauszahlung wird nicht gefördert.
     
  • Die erworbenen Rentenansprüche dürfen nicht vererbbar, übertragbar, beleihbar oder veräußerbar sein.

Ansparphase: Beiträge zur Rürup-Rente als Vorsorgeaufwendungen absetzen

Wie zu Beginn bereits erwähnt, können in der Ansparphase die Beiträge zur Rürup-Rente als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden. Im Jahre 2022 sind die Altersvorsorgebeiträge insgesamt absetzbar bis zu 25.639 Euro bei Ledigen und 51.278 Euro bei Verheirateten. Aber diese Beiträge wirken sich nur zu 94 Prozent steuermindernd aus, also mit höchstens 24.101 Euro bzw. 48.202 Euro.

Für das Jahr 2023 beträgt der Höchstbetrag dann 26.528 Euro für einzeln zur Einkommensteuer Veranlagte und 53.056 Euro für Zusammenveranlagte – und zwar zu 100 Prozent.

Übrigens:

Der steuerlich absetzbare Anteil Ihrer Beiträge steigt Jahr für Jahr an, bis Sie 2023 Ihre Beiträge zur Altersvorsorge vollständig in der Steuererklärung eintragen können. 

Auszahlungsphase: Nachgelagerte Besteuerung der Rürup-Rente

Im Rentenalter gelten für die Rürup-Rente die gleichen Regelungen wie für die gesetzliche Rente: Die Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Wie hoch die Besteuerung ausfällt, hängt davon ab, in welchem Jahr die Rente zum ersten Mal ausbezahlt wurde. 2022 müssen bereits 82 Prozent der Rente versteuert werden. Der Prozentsatz steigt stufenweise an, bis 2040 die gesamte Rürup-Rente versteuert werden muss.

Das heißt: Der steuerfreie Anteil (2022 zum Beispiel18 Prozent) wird dann im Folgejahr nach dem Rentenbeginn in einen individuellen Freibetrag umgewandelt und festgesetzt, der lebenslang gleich hoch bleibt. Er wächst also nicht bei den Rentenerhöhungen mit.

Übrigens:

Lohnsteuerhilfevereine wie die VLH dürfen aus gesetzlichen Gründen Selbstständige und Freiberufler nicht beraten. Bei Fragen rund um die steuerliche Förderung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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