Grünes Rezept von der Steuer absetzen
Wenn Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ein grünes Rezept bekommen, übernehmen nicht alle Krankenkassen die Kosten. Aber in bestimmten Fällen springt das Finanzamt ein.

Die meisten Rezepte, die von Ärzten und Ärztinnen in Deutschland ausgestellt werden, sind rosa. Damit werden den Kassenpatienten und -patientinnen rezeptpflichtige Arzneimittel verschrieben, zum Beispiel Antibiotika. An der Zuzahlung beziehungsweise der Rezeptgebühr, die bei den rosafarbenen Rezepten von den Patienten oder Patientinnen zu leisten ist, beteiligt sich unter gewissen Umständen der Fiskus. Mehr darüber und zu weiteren Kosten für Ihre Gesundheit, die Sie möglicherweise steuerlich geltend machen können, erfahren Sie hier: Krankheitskosten: Was Sie wie von der Steuer absetzen können .
Aber wie sieht es aus, wenn Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ein grünes Rezept bekommen? Zunächst einmal die Erklärung, was es damit auf sich hat: Seit 2004 müssen Patienten und Patientinnen rezeptfreie Medikamente selbst bezahlen. Um solche in Apotheken frei verkäuflichen Arzneimittel trotzdem offiziell verschreiben zu können, haben Ärzte- und Pharmaverbände das grüne Rezept ins Leben gerufen. Der Arzt bzw. die Ärztin kann es verwenden, wenn er bzw. sie die Anwendung eines solchen Medikaments für sinnvoll hält. Sein bzw. Ihr Budget wird dadurch nicht belastet, im Gegensatz zur Verschreibung rezeptpflichtiger Medikamente.
Nicht alle Krankenkassen übernehmen die Kosten
Haben Sie ein grünes Rezept von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin erhalten, gehen Sie damit in die Apotheke und kaufen Sie das Medikament. Sie müssen es komplett bezahlen und nicht nur eine Zuzahlung leisten – die sogenannte Rezeptgebühr – wie beim rosafarbenen Rezept. Zahlreiche Krankenkassen erstatten ihren Mitgliedern im Nachhinein die Kosten für Arzneimittel, die mit einem grünen Rezept verschrieben wurden. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, erfahren Sie bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse.
Sollte sich Ihre Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligen, gibt es noch eine weitere Möglichkeit: Sie können die Kosten, die Ihnen für mit grünen Rezepten verschriebene Medikamente entstanden sind, in Ihrer Steuererklärung eintragen. Das heißt aber noch nicht, dass Ihnen diese automatisch abgezogen werden. Die Kosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Um sie steuerlich geltend machen zu können, muss eine zumutbare Belastungsgrenze überschritten sein. Die Infos dazu liefert unser Artikel Was sind außergewöhnliche Belastungen.
Übrigens:
Leiden Sie unter Allergien, können Sie die Kosten für Medikamente oder eine Therapie steuerlich geltend machen. Wie das geht, erfahren Sie hier: Heuschnupfen: Kosten als außergewöhnliche Belastung absetzen.
Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.