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Krankenzusatzversicherung von der Steuer absetzen

Alle Zusatzkrankenversicherungen, die Sie abschließen, können Sie auch von der Steuer absetzen – zumindest theoretisch.

Da die gesetzliche Krankenversicherung laut Sozialgesetzbuch nur das Nötigste abdecken muss, haben viele "normal" Versicherte eine Krankenzusatzversicherungen abschlossen. Dazu gehören beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung, die Auslandsreise-Krankenversicherung sowie eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung, oder die Krankenhauszusatzversicherung. Im Jahr 2021 hatten in der deutschsprachigen Bevölkerung ab 14 Jahre rund 12,86 Millionen Personen eine private Krankenzusatzversicherung im Haushalt, so Statista. 

Auch Niklas wünscht sich einen besseren Versicherungsschutz. Von seiner Mutter hat er leider sehr schlechte Zähne geerbt, sodass er bereits mit 35 Jahren mehrere Kronen und Brücken im Mund hat. Er schließt daher eine Zahnzusatzversicherung ab. Da er noch recht jung ist, halten sich hier die Beiträge im Rahmen. Von einer Krankenhaustagegeldversicherung rät ihm seine Versicherungsberaterin allerdings ab. Dafür empfiehlt sie ihm, eine Versicherung für Krankentagegeld. Mit dieser kann Niklas sein Krankengeld von der gesetzlichen Versicherung aufstocken, damit er als Gutverdiener bei einer langen Krankheit nicht in die Miesen rutscht.

Übrigens:

Auch Privatversicherte können trotz Vollversicherung Lücken im Versicherungsschutz aufweisen. Hier bieten sich eine Krankenzusatzversicherung oder ein Tarifwechsel an. Überprüfen Sie daher, ob Ihre Krankenversicherung alles abdeckt, was Sie sich wünschen!

Krankenzusatzversicherung nur theoretisch steuerlich absetzbar

Alle Zusatzkrankenversicherungen, die Niklas abschließt, kann er in die Anlage Vorsorgeaufwand seiner Einkommensteuererklärung eintragen. Das Problem ist allerdings, dass für sonstige Vorsorgeaufwendungen, wozu Krankenzusatzversicherungen zählen, eine Absetzungsgrenze von 1.900 Euro für Arbeitnehmende und Beamte bzw. Beamtinnen gilt. Mit seiner Basiskrankenversicherung und den Beiträgen für die gesetzliche Pflegeversicherung hat Niklas diesen Höchstbetrag bereits ausgeschöpft. Das heißt: Alle weiteren Versicherungsbeiträge werden vom Finanzamt nicht mehr berücksichtigt.

Übrigens:

Für Ehepaare gilt – wie so oft – der doppelte Betrag. Und wäre Niklas selbstständig, läge seine Absetzungsgrenze bei 2.800 Euro.

Welche Krankenzusatzversicherungen dennoch sinnvoll sind

Neben den bereits genannten Krankenzusatzversicherungen, die Niklas abschlossen hat, bietet sich bei Auslandsreisen natürlich eine Auslandsreisekrankenversicherung an, bzw. eine Reiseversicherung bei einem längeren Auslandsaufenthalt. Auch über die Möglichkeiten einer Pflegezusatzversicherung sollte man informiert sein. Eine Krankenhauszusatzversicherung hingegen ist nur sinnvoll, wenn Sie Wert auf die Behandlung durch einen Spezialisten oder eine Spezialistin legen und unbedingt in einem bestimmten Krankenhaus im Einbettzimmer liegen wollen.

Weitere Krankenzusatzversicherungen, wie beispielsweise eine Brillenversicherung oder eine Versicherung für IGeL-Leistungen werden von Expertinnen und Experten nicht empfohlen. Hier sollte man lieber sparen als Versicherungsbeiträge zu zahlen.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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