FKAustG – was ist das für ein Gesetz?
26.09.2025
Am 29. Oktober 2014 unterzeichneten 51 Staaten im deutschen Bundesministerium für Finanzen (BMF) eine Vereinbarung, um künftig Steuerdaten von Bürgern und Bürgerinnen automatisch untereinander auszutauschen. Das Ziel: Mit dem automatischen Informationsaustausch sollte Steuerhinterziehung weltweit besser bekämpft werden. Inzwischen ist daraus ein Gesetz geworden: das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz, kurz FKAustG. Und mittlerweile beteiligen sich weit mehr als 100 Staaten und Gebiete am automatischen Informationsaustausch.
Kann man wegen Steuerhinterziehung im Gefängnis landen?
Steuerhinterziehung ist eine Straftat. Wer dabei erwischt wird, muss nicht nur mit einer Geldstrafe rechnen, sondern landet im schlimmsten Fall sogar im Gefängnis. Laut BMF wurden im Jahr 2023 in den Bußgeld- und Strafsachenstellen der deutschen Finanzämter rund 47.900 Strafverfahren wegen Steuerstraftaten bearbeitet. Darüber hinaus wurden rund 5.000 Bußgeldverfahren abgeschlossen und dabei Bußgelder von insgesamt etwa 16 Millionen Euro verhängt.
Das ist aber noch nicht alles: Ebenfalls 2023 erledigte die Steuerfahndung bundesweit 35.000 Fälle. Bei denen waren dem Staat Steuereinnahmen von rund 2,5 Milliarden Euro entgangen. Insgesamt wurden für die verschiedenen Vergehen Freiheitsstrafen von 1.457 Jahren verhängt.
ÜBRIGENS:
Mehr zur Arbeit und zu den Befugnissen von Steuerfahndern und Steuerfahnderinnen erfahren Sie in unserem Artikel Was macht eigentlich die Steuerfahndung?
"Spitzenreiter" bei den entgangenen Steuereinnahmen – im Fachjargon wird von "Mehrsteuern" gesprochen – war in einer BMF-Statistik von 2023 die Umsatzsteuer mit 966,2 Millionen Euro, gefolgt von der Einkommensteuer mit 422,5 Millionen Euro. Selbst bei der Lohnsteuer waren es immerhin rund 144 Millionen Euro. Allerdings handelte es sich bei den Fällen nicht immer gleich um Steuerhinterziehung: Teilweise ging es zum Beispiel "nur" um leichtfertige Steuerverkürzung, Schädigung des Umsatzsteueraufkommens, Steuergefährdung, unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen oder verschiedene Ordnungswidrigkeiten.
FKAustG: Werden Steuerdaten weltweit ausgetauscht?
Doch zurück zum FKAustG: Dabei geht es um "richtige" Steuerhinterziehung. Das Gesetz basiert auf dem Meldestandard der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Laut BMF bestehen zwischen den an diesem Informationsaustausch teilnehmenden Staaten und Gebieten über 2.000 Austauschbeziehungen. "Globalisierung und weltweite Vernetzung verlangen eine stärkere Zusammenarbeit der Steuerbehörden. Nur so kann verhindert werden, dass Gelder innerhalb kürzester Zeit auf andere Kontinente verschoben und damit vor nationalen Steuerbehörden verborgen werden können", heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. Der automatische Informationsaustausch sorge für mehr Transparenz und mehr Fairness.
Welche Länder tauschen Steuerdaten untereinander aus?
Finanzinstitute melden die Daten zu den betreffenden Finanzkonten zunächst an die zuständige Finanzbehörde ihres Landes. In Deutschland müssen die Finanzinstitute die Daten grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln. Anschließend werden die Informationen automatisch zwischen den teilnehmenden Staaten und Gebieten ausgetauscht. Für 2026 erfolgt dieser Austausch zum 30. September 2026. So können auch Informationen über Konten im Ausland bei den deutschen Finanzbehörden ankommen.
ÜBRIGENS:
Für den Datenaustausch 2026 umfasst die aktuelle Liste des Bundesfinanzministeriums 118 Staaten und Gebiete. Dazu gehören sämtliche EU-Mitgliedstaaten sowie beispielsweise die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, die Türkei, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Arabischen Emirate. Die aktuelle Liste veröffentlicht das Bundesfinanzministerium jedes Jahr neu: Teilnehmende Staaten.
Auch neue Finanzprodukte werden künftig erfasst
Der automatische Informationsaustausch wird weiter ausgebaut. Künftig sollen auch neuere Finanzprodukte stärker erfasst werden, zum Beispiel bestimmte E-Geld-Produkte und digitale Zentralbankwährungen. Dafür wurde der internationale Meldestandard für Finanzkonten, der sogenannte Common Reporting Standard (CRS), erweitert.
Die neuen Regeln gelten für die Erfassung entsprechender Daten ab 2026. Der erste internationale Austausch nach dem erweiterten Standard ist grundsätzlich für 2027 vorgesehen.
Quellen
- Bundesfinanzministerium, BMF-Monatsbericht, Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2023. (Gesehen am 14.02.2025)