Steuer ABC

Haushaltshilfe anmelden, Kosten absetzen?

01.07.2024
Wer seine Putzkraft oder Pflegehilfe anmeldet, kann Steuern sparen und ist zudem versichert. Das lohnt sich.

Schätzungsweise 4,33 Millionen Privathaushalte in Deutschland beschäftigen gelegentlich oder regelmäßig eine Haushaltshilfe. Das heißt: Tätigkeiten wie Fenster putzen, Wäsche waschen, Teppich reinigen oder eine warme Mahlzeit zubereiten, werden von einer externen Person erledigt. Diese sind laut Statistik meistens weiblich und über 50 Jahre alt sind.

Zu den Haushaltshilfen gehören aber auch mehr als 300.000 Pflegehilfen aus Mittel- oder Osteuropa. Sie unterstützen Familien bei der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger und helfen beim Aufstehen und Anziehen, beim Duschen und Waschen, beim Essen und sogar dem Gang zur Toilette. Hoch im Kurs stehen polnische Pflegekräfte.

ÜBRIGENS:

Wichtige Informationen zur Beschäftigung einer Betreuungskraft aus dem Ausland liefert unser Artikel Ausländische Betreuungs- oder Pflegekraft im Privathaushalt

Warum nicht schwarz beschäftigen?

Etwa 90,8 Prozent der Haushaltshilfen, also 3,94 Millionen, waren im Jahr 2023 schwarz beschäftigt. Das zeigt ein Kurzbericht des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. Das bedeutet: Neun von zehn Küchenhilfen, Putzkräften, Gärtnern bzw. Gärtnerinnen und Pflegehilfen sind weder gegen Unfälle noch gegen Altersarmut abgesichert. Und auch der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin nimmt einige Risiken in Kauf und kann sogar mit Geldbußen bestraft werden. Dabei hat eine offizielle Haushaltshilfe für beide Seiten Vorteile.

Allerdings nutzen nur wenige Privathaushalten diesen Vorteil und melden die Haushaltshilfe über die Minijobzentrale an. Dabei ist das ganz einfach und ein Teil der Kosten lassen sich dann sogar von der Steuer absetzen. Bei Schwarzarbeit gar nichts.

Wie werde ich Arbeitgeber/in?

Engagieren Sie eine Haushaltshilfe privat, werden Sie zum Arbeitgeber oder zur Arbeitgeberin. Sie benötigen dann einen Arbeitsvertrag, den Sie und Ihre Haushaltshilfe unterschreiben. Zudem müssen Sie sich an Höchstarbeitszeit, Mindestlohn, Kündigungsfrist und weitere Vorschriften halten. Und Sie sind als Arbeitgeber/in verpflichtet, Beiträge zur Sozialversicherung und Lohnsteuer zu zahlen. Das Ganze nennt sich Arbeitgebermodell und wurde 2023 von 287.000 Haushalten genutzt.

ÜBRIGENS:

Ausführliche Informationen, wie man eine Haushaltshilfe legal anstellt – mit Checkliste und einem Musterarbeitsvertrag – finden Sie bei der Caritas.

Alternativ kann eine Haushaltshilfe auch als Selbstständige auf Rechnung im Privathaushalt arbeiten. Das machen allerdings nur die wenigsten, nämlich 2022 nur rund 20.000 Haushaltshilfen.

Wichtig: Eine Haushaltshilfe darf keine medizinische Fachpflege verrichten, sondern nur hauswirtschaftliche Tätigkeiten und pflegerische Alltagshilfen. Benötigt ein/e Pflegedürftige/r zu Hause medizinische Behandlungspflege, muss diese zwingend von einer ausgebildeten Pflegekraft durchgeführt werden – beispielsweise von einem ambulanten Pflegedienst.

Wie melde ich meine Haushaltshilfe als Minijobber an?

Eine Haushaltshilfe, die bis zu 538 Euro im Monat verdient, können Sie ganz einfach und schnell über die Minijob-Zentrale mit dem Haushaltsscheck anmelden. Auf Basis der Angaben zum Verdienst Ihrer Haushaltshilfe berechnet die Zentrale Ihre Abgaben zur Sozialversicherung und Sie erhalten automatisch eine Betriebsnummer für Ihren privaten Haushalt. Weitere Infos dazu erhalten Sie bei der Minijob-Zentrale.

Mit dem Haushaltshilfe-Rechner können sie prüfen, welche Sozialabgaben voraussichtlich anfallen werden und welche Steuerermäßigung im Gegenzug möglich ist:


Leistungsbeschreibung/Disclaimer
Dieser Haushaltshilfe-Rechner, der allein durch die Smare Stefan Banse Michael Mühl GbR (www.smart-rechner.de) programmiert, gepflegt und Dritten zur reinen Implementierung in Ihre Webseite zur Verfügung gestellt wird, stellt ein reines Informationsangebot und keinerlei steuerliche oder rechtliche Beratung durch die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) dar. Dementsprechend hat die VLH auch keinerlei Einfluss auf diesen Haushaltshilfe-Rechner und kann somit auch keinerlei Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitliche Aktualität oder sonstige Parameter der Berechnung, die hierdurch zur Verfügung gestellt wird, übernehmen. Weitere Informationen zum Anbieter, dessen Leistungsbeschreibung und Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.smart-rechner.de/jur_informationen.php

ÜBRIGENS:

Sie können Ihre Haushaltshilfe nur mit dem Haushaltsscheck anmelden, wenn ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis in einem Privathaushalt vorliegt, also die Hilfskraft für nicht mehr als 538 Euro bei Ihnen zuhause arbeitet. Die Tätigkeit muss zudem haushaltsnah sein. 

Und was ist, wenn ich eine 24-Stunden-Pflege brauche?

Verdient Ihre Haushaltshilfe mehr als 538 Euro, weil sie oder er nicht nur kleinere Arbeiten für Sie erledigt, sondern beispielsweise die 24-Stunden-Betreuung Ihrer Mutter übernimmt, dann müssen Sie Ihre Pflegekraft eigenständig beim Finanzamt, der Arbeitsagentur, der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), der Krankenkasse usw. anmelden. Kommt ihre Pflegehilfe aus Osteuropa und wohnt bei Ihnen, müssen Sie außerdem die Meldebehörde informieren.

ÜBRIGENS:

Wenn Sie nicht selbst als Arbeitgeber/in auftreten wollen, sondern eine Vermittlungsagentur die ganze Organisation für Sie übernimmt, nennt sich das Entsendungsmodell. Das Gehalt Ihrer Haushaltshilfe überweisen Sie dann auch an die Agentur.

Wie hoch sind die Abgaben für eine Haushaltskraft?

Als Arbeitgeber/in eines 538-Euro-Jobbers zahlen Sie neben der Unfallversicherung einen pauschalen Beitrag zur Krankenversicherung und zur Rentenversicherung sowie Steuern und Umlagen an die Minijob-Zentrale. Welche Art der Besteuerung gewählt wird, entscheiden Sie. Wenn Sie die einheitliche sogenannte pauschale Versteuerung (die Minijob-Zentrale nennt sie Pauschsteuer) wählen, übernehmen Sie die Lohnsteuer für Ihre Haushaltshilfe in Höhe von zwei Prozent des monatlichen Bruttogehaltes. Wenn nicht, wird das Einkommen nach Lohnsteuerkarte versteuert. Die Höhe der Lohnsteuer hängt dann von der Steuerklasse Ihrer Haushaltshilfe ab. Die genauen Abgaben können Sie ganz einfach mit dem Haushaltsscheck-Rechner der Minijob-Zentrale ermitteln.

ÜBRIGENS:

Fällt Ihre Haushaltshilfe von der Leiter, ist sie automatisch unfallversichert – doch nur wenn sie oder er legal beschäftigt ist.

Komplizierter wird es, wenn Ihre Haushaltshilfe kein Minijobber ist und beispielsweise aus Polen kommt. Wie hoch Ihre monatlichen Kosten für eine polnische Pflegekraft tatsächlich sind, lässt sich pauschal nicht sagen. Das hängt zum Beispiel auch von den Fähigkeiten Ihrer Haushaltshilfe ab.

Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?

Wenn Ihre Haushaltshilfe legal beschäftig ist, können sie 20 Prozent der Lohnkosten von der Steuer absetzen. Die Steuerersparnis für eine Haushaltshilfe mit geringfügigem Beschäftigungsverhältnis ist allerdings auf 510 Euro im Jahr begrenzt. Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege können Sie bis zu 20.000 Euro im Jahr absetzen, und zwar als haushaltsnahe Dienstleistungen. Als Steuerersparnis werden 20 Prozent berücksichtigt, also bis zu 4.000 Euro. Wichtig ist, dass Sie Ihre Haushaltshilfe nicht bar bezahlen, sondern das Geld auf ihr oder sein Konto bzw. das der Vermittlungsagentur überweisen.

Die Kosten für eine Haushaltshilfe, die schwarz arbeitet, können Sie natürlich nicht absetzen.

ÜBRIGENS:

Wer zuhause eine/n Angehörige/n im höchsten Pflegegrade betreut, hat einen Anspruch auf den sogenannten Pflege-Pauschbetrag. Und es gibt noch weitere Steuervorteile.

Gerne helfen Ihnen unsere Beraterinnen und Berater dabei, alle Steuervorteile zu sichern, die Ihnen zustehen. Finden Sie hier eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: Beratersuche.

Wie finde ich eine Haushaltshilfe?

Eine gute und preiswerte Haushaltshilfe zu finden, ist gar nicht so leicht. Und wenn Sie sogar eine tägliche Hilfe bei der Pflege Ihrer Angehörigen suchen, wird es noch schwerer. Deshalb dürfen seit dem 1. Mai 2011 deutsche Familien ganz legal eine osteuropäische Haushaltshilfe beschäftigen. Voraussetzung dafür: Die ausländische Haushaltshilfe muss in einem Haushalt mit einer pflegebedürftigen Person arbeiten.

Bei der Suche nach einer polnischen Pflegekraft oder einer Haushaltshilfe aus Ungarn, Tschechien, Slowenien, Estland, Lettland oder Litauen sowie Bulgarien oder Rumänien hilft die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit. Die Webseite der ZAV mit vielen weiteren Informationen finden Sie hier: ZAV.

Quellen

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