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Vertrauensschutz: Was ist das?

Im Steuerrecht gibt es den sogenannten Vertrauensschutz. In welchen Fällen der Vertrauensschutz greift und was er bedeutet, erklären wir Ihnen hier.

Vertrauensschutz: Was ist das?

Der Duden definiert das Wort Vertrauensschutz als ein "vonseiten des Staates gewährter Schutz des Vertrauens, das Bürger grundsätzlich einer Sache entgegenbringen". Auch im Steuerrecht stolpert man im Zuge von neuen Urteilen des Bundesfinanzhofs regelmäßig über das Wort Vertrauensschutz. Doch was bedeutet das konkret, vor allem im steuerlichen Bereich? Wir haben die Antwort:

Was ist Vertrauensschutz?

In Deutschland gibt es das sogenannte Rückwirkungsverbot. Dieses Verbot besagt, dass rückwirkend belastende Gesetze nicht erlassen werden dürfen. Der Gesetzgeber darf also zum Beispiel Taten nicht rückwirkend unter Strafe stellen oder Gesetze verschärfen. Der Bürger oder die Bürgerin soll darauf vertrauen können, dass Gesetze beständig und nachhaltig sind. Das wiederum nennt man Vertrauensschutz.

Was ist der Vertrauensschutz im Steuerrecht?

Auch im Steuerrecht haben Steuerzahler/innen Anspruch auf Vertrauensschutz und zwar immer dann, wenn

  • sich die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs verschärft oder
     
  • die Rechtsprechung von einer allgemein üblichen Verwaltungspraxis abweicht

und der Steuerzahler oder die Steuerzahlerin auf die bisherige Rechtslage vertraut hat.

Allerdings ist das Vertrauen nur dann schützenswert, wenn eine gesicherte Rechtsauffassung bestand und die Rechtslage unzweifelhaft erschien. Das haben die Richter/innen des Bundesfinanzhofs in einem Urteil betont.

Wie berücksichtigt die Finanzverwaltung den Vertrauensschutz?

Weicht ein Urteil von einer allgemein geübten Verwaltungspraxis ab, erlässt die Finanzverwaltung in der Regel Billigkeitsregelungen oder Übergangsregelungen, um den Vertrauensschutz zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, muss das Finanzamt den Vertrauensschutz durch Einzelmaßnahmen beachten.

Kann ich mich auf gängige Praxis des Finanzamts berufen?

Als Steuerzahler/in können Sie sich leider nicht auf jahrelange Verwaltungspraxis berufen, wenn diese fehlerhaft war. Ein konkretes Beispiel: Ein Unternehmer führte viele Jahre lang ein Fahrtenbuch mit Hilfe des Programms Excel. Eine Excel-Tabelle erfüllt zwar nicht die gesetzlichen Anforderungen, aber das Finanzamt beanstandete das Fahrtenbuch nicht. Erst viel später stufte das Finanzamt das Fahrtenbuch als nicht ordnungsgemäß ein.

Der Unternehmer legte Einspruch ein, zog aber den Kürzeren: Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass das Finanzamt zu Recht den Excel-Nachweis nicht anerkannte. Ein Vertrauensschutz des Steuerpflichtigen aufgrund des fehlerhaften Handelns des Finanzamts käme nicht in Betracht, so die Richter/innen (Aktenzeichen 2 K 2155/07).

Genieße ich bei Stellungnahmen des Finanzamts Vertrauensschutz?

Gibt das Finanzamt telefonisch oder schriftlich eine Stellungnahme zu einem steuerlich zweifelhaften Sachverhalt, fällt das nicht unter den Vertrauensschutz. Das Finanzamt ist an unverbindliche Auskünfte für die Zukunft nicht gebunden.

Vertrauensschutz gibt es nur, wenn das Finanzamt folgende Auskünfte gibt:

  1. So lange sich die Gesetzeslage nicht ändert, ist das Finanzamt an eine verbindliche Auskunft gebunden. Steuerpflichtige haben übrigens laut § 89 Abgabenordnung einen Anspruch auf eine verbindliche Auskunft über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten, wenn daran ein besonderes Interesse besteht.
     
  2. Auch an eine sogenannte Lohnsteueranrufungsauskunft ist das Finanzamt gebunden. Eine Lohnsteueranrufungsauskunft kommt immer dann ins Spiel, wenn Rechtsprechung und Verwaltungserlasse eine Besteuerungsfrage nicht ausreichend klären und die Steuerrisiken für den Steuerzahler oder die Steuerzahlerin erheblich sind. Ist das der Fall, kann man die Frage vorab durch eine Lohnsteueranrufungsauskunft klären.
     
  3. Eine dritte Möglichkeit ist die tatsächliche Verständigung. Finanzamt und Steuerzahler/in vereinbaren eine tatsächliche Verständigung immer dann, wenn ein Sachverhalt schwierig zu ermitteln ist. Für die Geltungsdauer der tatsächlichen Verständigung besteht dann Vertrauensschutz.

Übrigens:

Eine Vertrauensschutzregelung kommt häufig auch in Sachen Rente vor. Gibt es durch gesetzliche Neuregelungen Änderungen zu Ungunsten von Rentenbeziehern oder Rentenbezieherinnen und rentennahen Jahrgängen, greift ebenfalls der Vertrauensschutz. Kürzungen in der Rentenberechnung werden dann beispielsweise schrittweise eingeführt.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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