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Was ist eine Direktversicherung?

Die Direktversicherung ist ein beliebtes Modell zur Durchführung der bAV. Vorteil: Sie sparen sowohl Steuern als auch Sozialabgaben.

Etwas Luxus nach einem langen Berufsleben – wer träumt nicht davon? Aber die gesetzliche Rentenversicherung kann das in Zukunft nicht bieten. Also heißt es: Selbst ist der Mann oder die Frau. Ein Weg, um das Ziel "sorgenfreier Lebensabend" zu erreichen, ist die betriebliche Altersvorsorge. Es gibt fünf Modelle zur Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge: Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage, Unterstützungskasse – und die Direktversicherung.

Was ist eine Direktversicherung?

Die Direktversicherung ist eine Lebens- oder Rentenversicherung, die der/die Arbeitgeber/in zugunsten des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin abschließt. Das heißt: Der/Die Chef/in überweist jeden Monat einen Teil des Gehalts direkt an einen Versicherer. Begünstigt ist aber der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin, er bzw. sie bekommt also im Rentenalter das angesparte Geld ausbezahlt. Bei einer Direktversicherung wird das eingezahlte Geld im Laufe der Jahre verzinst.

Übrigens:

Allein oder gemeinsam – Direktversicherung gibt es als Einzel- oder Gruppenverträge. Ein Gruppenvertrag gilt für mehrere Arbeitnehmer/innen. Oft geben Versicherer bei Gruppenverträgen größere Rabatte – was sich unmittelbar auf die Höhe der Betriebsrente auswirkt.

Kann ich mir meinen Direktversicherer selbst aussuchen?

Nein, denn der/die Arbeitgeber/in entscheidet in der Regel selbst, welches der fünf Modelle zur Durchführung er bzw. sie wählt. Sollte Ihnen Ihr/e Arbeitgeber/in von sich aus aber keinen Durchführungsweg anbieten, können Sie die Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung verlangen. Die klassischen Versicherer bieten in der Regel alle eine Direktversicherung an.

Wer zahlt die Beiträge – meine Firma oder ich?

Spart Ihr/e Arbeitgeber/in Sozialversicherungsbeiträge, muss er bzw. sie sich seit 1. Januar 2019 zwingend am Aufbau der Betriebsrente beteiligen. Das gilt für alle neuen Entgeltumwandlungsvereinbarungen der Direktversicherung. Bei Altverträgen – also vor 2019 abgeschlossen – muss diese Neuregelung nach einer Übergangsfrist seit dem 1. Januar 2022 umgesetzt werden.

Muss sich Ihr/e Chef/in beteiligen, liegt der Pflicht-Arbeitgeberzuschuss bei 15 Prozent. Es gibt aber auch Arbeitgeber/innen, die die monatlichen Beiträge in die bAV ohnehin alleine tragen. Hier fallen für Sie als Arbeitnehmer/in keine Kosten an und trotzdem erwartet Sie in Zukunft eine Zusatzrente.

Gibt es einen steuerlichen Vorteil?

Die Beiträge in eine Direktversicherung sind bis zu einer Grenze von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuer- und sozialabgabenfrei. Konkret bedeutet das: Die vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze liegen 2023 bei 3.504 Euro im Jahr. Durch zwölf geteilt sind das 292 Euro an monatlichen Beiträgen, die steuer- und sozialabgabenfrei sind (gesetzliche Rentenversicherung West). Weitere vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sind steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig.

übrigens:

Egal für welches Modell der betrieblichen Altersvorsorge sich Ihr/e Chef/in entscheidet, bei der Steuererklärung gewinnen Sie immer.

Bekomme ich später dann eine monatliche Rente?

Die Leistungen aus der Direktversicherung können Sie sich frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr zum Beispiel als monatliche Altersrente auszahlen lassen. Oft ist aber auch eine einmalige Auszahlung oder eine Kombination aus beidem möglich.

Muss ich im Alter Steuern zahlen?

Tatsächlich müssen Sie die Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge – also im Rentenalter – mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Das nennt man "nachgelagerte Besteuerung". 

Ist beim Jobwechsel alles futsch?

Nein, die eingezahlten Beiträge bleiben Ihnen erhalten – das ist ein großer Vorteil der Direktversicherung. Sein bzw. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, kann Ihr/e neue/r Chef/in den Vertrag einfach fortführen. Droht eine längere Arbeitslosigkeit, kann die Versicherung auch "beitragsfrei" gestellt werden. Man muss also keine monatlichen Beträge mehr einzahlen, die Versicherung liegt still.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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