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Mit Pensionsfonds fürs Alter vorsorgen

Der Pensionsfonds ist eine Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) – Steuervorteile inklusive.

Ob Direktversicherung, Unterstützungskasse, Direktzusage, Pensionskasse oder Pensionsfonds, der Staat hat ein Herz für betriebliche Altersvorsorgler und verzichtet auf Steuern und Sozialabgaben. Im Detail sieht das für den Pensionsfonds so aus:

Einzahlungen sind bis zu einer Grenze von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuer- und sozialabgabenfrei. Das sind 2024 immerhin 3.624 Euro pro Jahr oder auf den Monat gerechnet 302 Euro. Obendrauf sind weitere vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig.

Übrigens:

Oft bieten Banken oder Versicherungsunternehmen einen Pensionsfonds an.

Besonderheit der bAV: Der Chef kümmert sich um den Pensionsfonds

Doch wie funktioniert die bAV überhaupt? Das Besondere an der bAV ist, dass sich Ihr Chef oder Ihre Chefin darum kümmert. Er bzw. Sie überweist Monat für Monat einen Teil Ihres Bruttogehalts zum Beispiel direkt in einen Pensionsfonds. Dieses Prinzip nennt sich Entgeltumwandlung  – und darauf haben Sie sogar einen rechtlichen Anspruch.

Riester-Förderung ebenfalls möglich

Beim Pensionsfonds ist, anders als bei den anderen Durchführungswegen der bAV, auch eine Nettoentgeltumwandlung mit Riester-Förderung möglich. So können Sie nicht nur die staatliche Förderung erhalten, sondern Ihre Beiträge auch als Sonderausgaben in der Steuererklärung eintragen. Wie das Prinzip Riester im Detail funktioniert, haben wir Ihnen in unserem Artikel zur Riester-Rente zusammengestellt.

Pensionsfonds: größere Freiheit bei der Geldanlage

Zurück zum Pensionsfonds und der Frage: Was machen die eigentlich mit meinem Geld? Im Gegensatz zur Direktversicherung oder der Pensionskasse genießen Pensionsfonds eine größere Freiheit bei der Geldanlage. Pensionsfonds können das Geld uneingeschränkt zum Beispiel auch in Aktien stecken. Vorteil: Höhere Renditechancen, also ein größerer Gewinn. Nachteil ist, dass natürlich auch das Risiko steigt. Aber da gibt es ja noch die BaFin, also die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Deren Mitarbeiter/innen beaufsichtigen die Pensionsfonds und sorgen somit auch für mehr Sicherheit.

Sicherungspflichtiger Durchführungsweg

Und noch ein Faktor verspricht Sicherheit: Der Pensionsfonds gehört zu den sicherungspflichtigen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge. Was das bedeuten soll? Wird der Anbieter des Pensionsfonds insolvent, haftet Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin. Tritt nun der schlimmste Fall ein – nämlich die Insolvenz, also die Zahlungsunfähigkeit Ihres Arbeitgebers – springt der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) ein. Die monatliche Betriebsrente ist damit in jedem Fall sicher.

Nachgelagerte Besteuerung im Alter

Jede/r, der/die mit einer betrieblichen Altersvorsorge Geld fürs Alter beiseite schafft, muss einplanen, dass die Betriebsrente im Rentenalter nachgelagert mit dem persönlichen Steuersatz besteuert wird. Während der Ansparphase – also im Laufe des Berufslebens – herrscht für Sie Steuerfreiheit, in der Rentenphase aber Steuerpflicht.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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