Brutto-Netto-Rechner
24.03.2026Inhalt
Geben Sie einfach Ihr monatliches Bruttogehalt ein und wählen Sie Steuerklasse, Kinderfreibetrag, Bundesland und Krankenversicherung aus. Der Rechner zeigt Ihnen sofort Ihr persönliches Nettogehalt - kostenlos, verständlich und ohne Anmeldung.
Leistungsbeschreibung/Disclaimer
Dieser Gehaltsrechner, der allein durch die Smare Stefan Banse Michael Mühl GbR (www.smart-rechner.de) programmiert, gepflegt und Dritten zur reinen Implementierung in Ihre Webseite zur Verfügung gestellt wird, stellt ein reines Informationsangebot und keinerlei steuerliche oder rechtliche Beratung durch die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) dar. Dementsprechend hat die VLH auch keinerlei Einfluss auf diesen Gehaltsrechner und kann somit auch keinerlei Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitliche Aktualität oder sonstige Parameter der Berechnung, die hierdurch zur Verfügung gestellt wird, übernehmen. Weitere Informationen zum Anbieter, dessen Leistungsbeschreibung und Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.smart-rechner.de/jur_informationen.php
Wählen Sie aus, ob Sie das Jahresgehalt oder das monatliche Gehalt eingeben. Der Brutto-Netto-Rechner verarbeitet die Informationen so, wie Sie es wünschen.
Beispielrechnung
Julia ist 30 Jahre alt, ledig, verdient 3.000 Euro brutto im Monat und lebt in NRW. Sie zahlt bei der gesetzlichen Krankenkasse einen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent und ist vor Jahre aus der Kirche ausgetreten. Kinder hat sie keine und wird somit Steuerklasse I zugeordnet. Von den 3.000 Euro brutto bleiben ihr 2.054 Euro netto übrig.
Paul ist auch 30 Jahre alt, verheiratet, verdient 3.000 Euro brutto im Monat und lebt auch in NRW. Er ist bei derselben Krankenkasse wie Julia (2,9 Prozent Zusatzbeitrag) und noch Kirchenmitglied. Er hat ein Kind und ist mit der Hochzeit in Steuerklasse III gewechselt. Von den 3.000 Euro brutto bleiben ihm 2.327 Euro netto übrig.
ÜBRIGENS:
Der klassische Fall für die Regelung des Arbeitsentgelts ist die Bruttolohnvereinbarung. Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in haben theoretisch aber auch die Möglichkeit, sich auf eine Nettolohnvereinbarung zu einigen. Mehr dazu erfahren sie in unserem Artikel Nettolohnvereinbarung und die Steuerlast.
Kurzüberblick: Abzüge vom Bruttogehalt
Neben der Steuer werden weitere Beträge vom Bruttogehalt abgezogen, bevor es als Nettogehalt ausgezahlt wird. Die Höhe dieser abgezogenen Beiträge und Zuschläge richtet sich nach dem Einkommen. Ein hohes Bruttogehalt bedeutet immer, dass die Abzüge steigen. Dazu gehören:
- Die Einkommensteuer
bzw. Lohnsteuer bei Arbeitnehmer/innen - Der Solidaritätszuschlag
- seit 2001 müssen diesen nur noch Besserverdienende zahlen - Die Kirchensteuer
- je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent des Lohnsteuerbetrags - Der Beitrag zur Rentenversicherung
- 9,3 Prozent für Arbeitnehmende - Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung
- 1,3 Prozent für Arbeitnehmende - Die Krankenversicherungs-Beiträge
- 7,3 Prozent plus Zusatzbeitrag für Arbeitnehmende - Die Pflegeversicherungs-Beiträge
- Beitragssatz richtet sich nach Anzahl der Kinder
ÜBRIGENS:
Für weitere Informationen zur Berechnung Ihres Nettogehalts bzw. Nettolohns wenden Sie sich an eine unserer Beratungsstellen.
Was ändert die Steuerklasse am Nettolohn?
Die Steuerklasse hat direkten Einfluss auf Ihr monatliches Nettoeinkommen. Denn sie bestimmt, wie viel Lohnsteuer Ihr/e Arbeitgeber/in monatlich einbehält. Die Wahl der Steuerklasse ist jedoch kein Steuersparmodell, sondern beeinflusst lediglich die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen. Vereinfacht gilt:
- Steuerklasse I (ledig): Standard-Abzug
- Steuerklasse III (verheiratet, Partner verdient wenig): geringe Abzüge, höheres Netto
- Steuerklasse V (verheiratet, Partner verdient viel): hohe Abzüge, niedrigeres Netto
- Steuerklasse IV (verheiratet, beide verdienen ähnlich): mittlere Abzüge
- Steuerklasse VI (Zweitjob): höchste Abzüge, niedriges Netto
Wichtig: Die Steuerklasse hat keinen Einfluss auf Ihre endgültige Steuerlast im Jahr. Diese wird erst mit der Einkommensteuererklärung festgelegt. Ergibt sich dabei, dass Sie im vergangenen Jahr zu viel Steuern gezahlt haben, erhalten Sie eine Erstattung. Haben Sie zu wenig gezahlt, müssen Sie nachzahlen. Wählen Sie Ihre Steuerklasse daher möglichst so, dass sie zu Ihrer persönlichen Einkommenssituation passt und größere Nachzahlungen vermieden werden.
Mehr Netto vom Brutto mit Freibeträgen
Wer regelmäßige monatliche Ausgaben hat, wie zum Beispiel hohe Fahrt- oder Krankheitskosten, und nicht erst am Jahresende sparen will, kann sich einen individuellen Freibetrag als sogenanntes Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) vom Finanzamt eingetragen lassen. So zieht der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin monatlich automatisch weniger Steuern und Sozialabgaben ab und es bleibt mehr Netto vom Brutto. Aber Achtung: Wird ein Steuerfreibetrag im Lohnsteuerermäßigungsverfahren eingetragen, muss man in der Regel auch eine Steuererklärung abgeben.
Sachleistungen: Mehr Leistung, weniger Netto
Ebenfalls immer wieder interessant bei der Berechnung des Nettogehalts sind Sachleistungen des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin. Wer beispielsweise einen Dienstwagen fährt, genießt so eine Sachleistung und damit einen Vorteil, der bei der Berechnung der Steuer in seinen Geldwert umgerechnet wird.
Das bedeutet: Diese sogenannten geldwerten Vorteile steigern grundsätzlich die Steuerlast. Der Gegenwert der vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin bereitgestellten Leistung wird nämlich – nach bestimmten Regeln – auf das Bruttogehalt aufgeschlagen. Man zahlt also am Ende des Jahres Steuern auf das Gehalt, plus den geldwerten Vorteil – so als ob man mehr verdienen würde.
Wie viel Nettogehalt vom Brutto bleibt
Je mehr Sie verdienen, desto mehr Einkommensteuer müssen Sie zahlen. Ausgenommen sind Einkünfte, die unter dem sogenannten Grundfreibetrag liegen. Im Jahr 2026 liegt der Grundfreibetrag bei 12.348 Euro für Alleinstehende, das bedeutet: Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen als Single bei weniger als 12.348 Euro im Jahr 2026, müssen Sie keine Einkommensteuer zahlen. Im Jahr 2025 lag die Summe noch bei 12.096 Euro.
Für Verheiratete und zusammen veranlagte Paare gilt der doppelte Wert – also 24.696 Euro im Jahr 2026.
FAQ
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Das Bruttogehalt ist das Gehalt, das man vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erhält. Es umfasst also das gesamte Einkommen, das der Arbeitgeber auszahlt, bevor gesetzlich vorgeschriebene Abzüge vorgenommen werden.
Zu den Abzügen gehören in der Regel:
- Lohnsteuer
- Kirchensteuer (wenn zutreffend)
- Solidaritätszuschlag (wenn zutreffend)
- Beiträge zur Krankenversicherung
- Beiträge zur Rentenversicherung
- Beiträge zur Pflegeversicherung
- Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
Nach Abzug dieser Steuern und Sozialversicherungsbeiträge erhält der oder die Arbeitnehmende dann das Netto-Gehalt, also das, was tatsächlich auf dem Konto ankommt.
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