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Brutto-Netto-Rechner

Rechnen Sie mit dem Gehaltsrechner aus, wie viel Nettogehalt Ihnen nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherung übrig bleibt.

Wer ein monatliches Einkommen bezieht, zahlt Steuern und weitere Abgaben. Aber was bleibt Netto vom Brutto? Mit unserem Gehaltsrechner 2024 – auch Brutto-Netto-Rechner oder Lohnsteuerrechner genannt – können Sie mit wenigen Klicks berechnen, wie viel Geld Ihnen nach Abzug der Lohnsteuer und Sozialversicherung zur Verfügung steht.


Leistungsbeschreibung/Disclaimer
Dieser Gehaltsrechner, der allein durch die Smare Stefan Banse Michael Mühl GbR (www.smart-rechner.de) programmiert, gepflegt und Dritten zur reinen Implementierung in Ihre Webseite zur Verfügung gestellt wird, stellt ein reines Informationsangebot und keinerlei steuerliche oder rechtliche Beratung durch die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) dar. Dementsprechend hat die VLH auch keinerlei Einfluss auf diesen Gehaltsrechner und kann somit auch keinerlei Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitliche Aktualität oder sonstige Parameter der Berechnung, die hierdurch zur Verfügung gestellt wird, übernehmen. Weitere Informationen zum Anbieter, dessen Leistungsbeschreibung und Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.smart-rechner.de/jur_informationen.php

Wählen Sie aus, ob Sie das Jahresgehalt oder das monatliche Gehalt eingeben. Der Brutto-Netto-Rechner verarbeitet die Informationen so, wie Sie es wünschen.

Wieviel Nettogehalt vom Brutto bleibt

Je mehr Sie verdienen, desto mehr Einkommensteuer müssen Sie zahlen. Ausgenommen sind Einkünfte, die unter dem sogenannten Grundfreibetrag liegen. Im Jahr 2024 liegt der Grundfreibetrag bei 11.604 Euro für Alleinstehende, das bedeutet: Verdienen Sie als Single weniger als 11,604 Euro im Jahr 2024, müssen Sie keine Einkommensteuer zahlen. Im Jahr 2023 lag die Summe noch bei 10.908 Euro.

Für Verheiratete und zusammen veranlagte Paare gilt der doppelte Wert – also 23.208 Euro im Jahr 2024. 

Mehr Netto vom Brutto mit Freibeträgen

Zusätzlich zum Grundfreibetrag können weitere Freibeträge geltend gemacht werden. Die Logik der Steuerfreibeträge ist dabei immer gleich: Ein gewisser Teil Ihres Einkommens bleibt steuerfrei. Allerdings nur dann, wenn Ihnen ein entsprechender Freibetrag auch zusteht.

Mehr Netto vom Brutto mit absetzbaren Kosten

Neben den Freibeträgen gibt es noch einen zweiten Aspekt beim Steuernsparen: Bestimmte, vom Finanzamt anerkannte Kosten absetzen. Viele kennen die sogenannten Werbungskosten. Diese Kosten entstehen Arbeitnehmer/innen, wenn sie etwas aus beruflichen Gründen anschaffen oder bezahlen müssen.

Pauschal werden Ihnen für das Jahr 2023 bereits 1.230 Euro anerkannt (bis Steuerjahr 2021 waren es nur 1.000 Euro, für 2022 dann 1.200 Euro) und damit vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Dazu müssen Sie noch nicht einmal Kosten durch Belege oder Quittungen nachweisen. Wenn Sie allerdings mehr als 1.230 Euro pro Jahr als Werbungskosten absetzen wollen, sind auch die entsprechenden Nachweise nötig.

Sachleistungen: Mehr Leistung, weniger Netto

Ebenfalls immer wieder interessant bei der Berechnung des Nettogehalts sind Sachleistungen des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin. Wer beispielsweise einen Dienstwagen fährt, genießt so eine Sachleistung und damit einen Vorteil, der bei der Berechnung der Steuer in seinen Geldwert umgerechnet wird.

Das bedeutet: Diese sogenannten geldwerten Vorteile steigern grundsätzlich die Steuerlast. Der Gegenwert der vom Arbeitgeber bzw. von der Arbeitgeberin bereitgestellten Leistung wird nämlich – nach bestimmten Regeln – auf das Bruttogehalt aufgeschlagen. Man zahlt also am Ende des Jahres Steuern auf das Gehalt, plus den geldwerten Vorteil – so als ob man mehr verdienen würde.

Übrigens:

Der klassische Fall für die Regelung des Arbeitsentgelts ist die Bruttolohnvereinbarung. Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in haben theoretisch aber auch die Möglichkeit, sich auf eine Nettolohnvereinbarung zu einigen. Mehr dazu erfahren sie in unserem Artikel Nettolohnvereinbarung und die Steuerlast.

Weitere Abzüge vom Brutto

Neben der Steuer werden weitere Beträge vom Bruttogehalt abgezogen, bevor es als Nettogehalt ausgezahlt wird. Die Höhe dieser abgezogenen Beiträge und Zuschläge richtet sich nach dem Einkommen. Ein hohes Bruttogehalt bedeutet immer, dass die Abzüge steigen. Dazu gehören:

  • Der Solidaritätszuschlag*
  • Die Kirchensteuer
  • Der Beitrag zur Rentenversicherung
  • Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung
  • Die Krankenversicherungs-Beiträge
  • Die Pflegeversicherungs-Beiträge

* Der Soli ist für Normalverdiener/innen seit 2021 Geschichte – nur Besserverdienende zahlen ihn noch.

Übrigens:

Für weitere Informationen zur Berechnung Ihres Nettogehalts bzw. Nettolohns wenden Sie sich an eine unserer Beratungsstellen.