Brutto-Netto-Rechner
24.03.2026
Geben Sie einfach Ihr monatliches Bruttogehalt ein und wählen Sie Steuerklasse, Kinderfreibetrag, Bundesland und Krankenversicherung aus. Der Rechner zeigt Ihnen sofort Ihr persönliches Nettogehalt - kostenlos, verständlich und ohne Anmeldung.
Leistungsbeschreibung/Disclaimer
Dieser Gehaltsrechner, der allein durch die Smare Stefan Banse Michael Mühl GbR (www.smart-rechner.de) programmiert, gepflegt und Dritten zur reinen Implementierung in Ihre Webseite zur Verfügung gestellt wird, stellt ein reines Informationsangebot und keinerlei steuerliche oder rechtliche Beratung durch die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) dar. Dementsprechend hat die VLH auch keinerlei Einfluss auf diesen Gehaltsrechner und kann somit auch keinerlei Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitliche Aktualität oder sonstige Parameter der Berechnung, die hierdurch zur Verfügung gestellt wird, übernehmen. Weitere Informationen zum Anbieter, dessen Leistungsbeschreibung und Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.smart-rechner.de/jur_informationen.php
Wählen Sie aus, ob Sie das Jahresgehalt oder das monatliche Gehalt eingeben. Der Brutto-Netto-Rechner verarbeitet die Informationen so, wie Sie es wünschen.
Wie viel Nettogehalt vom Brutto bleibt
Je mehr Sie verdienen, desto mehr Einkommensteuer müssen Sie zahlen. Ausgenommen sind Einkünfte, die unter dem sogenannten Grundfreibetrag liegen. Im Jahr 2026 liegt der Grundfreibetrag bei 12.348 Euro für Alleinstehende, das bedeutet: Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen als Single bei weniger als 12.348 Euro im Jahr 2026, müssen Sie keine Einkommensteuer zahlen. Im Jahr 2025 lag die Summe noch bei 12.096 Euro.
Für Verheiratete und zusammen veranlagte Paare gilt der doppelte Wert – also 24.696 Euro im Jahr 2026.
Mehr Netto vom Brutto mit Freibeträgen
Zusätzlich zum Grundfreibetrag können weitere Freibeträge geltend gemacht werden. Die Logik der Steuerfreibeträge ist dabei immer gleich: Ein gewisser Teil Ihres Einkommens bleibt steuerfrei. Allerdings nur dann, wenn Ihnen ein entsprechender Freibetrag auch zusteht.
Mehr Netto vom Brutto mit absetzbaren Kosten
Neben den Freibeträgen gibt es noch einen zweiten Aspekt beim Steuernsparen: Bestimmte, vom Finanzamt anerkannte Kosten absetzen. Viele kennen die sogenannten Werbungskosten. Diese Kosten entstehen Arbeitnehmenden, wenn sie etwas aus beruflichen Gründen anschaffen oder bezahlen müssen.
Pauschal werden Ihnen für das Jahr 2026 bereits 1.230 Euro anerkannt (bis Steuerjahr 2021 waren es nur 1.000 Euro, für 2022 dann 1.200 Euro) und damit vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Dazu müssen Sie noch nicht einmal Kosten durch Belege oder Quittungen nachweisen. Wenn Sie allerdings mehr als 1.230 Euro pro Jahr als Werbungskosten absetzen wollen, sind auch die entsprechenden Nachweise nötig.
Sachleistungen: Mehr Leistung, weniger Netto
Ebenfalls immer wieder interessant bei der Berechnung des Nettogehalts sind Sachleistungen des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin. Wer beispielsweise einen Dienstwagen fährt, genießt so eine Sachleistung und damit einen Vorteil, der bei der Berechnung der Steuer in seinen Geldwert umgerechnet wird.
Das bedeutet: Diese sogenannten geldwerten Vorteile steigern grundsätzlich die Steuerlast. Der Gegenwert der vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin bereitgestellten Leistung wird nämlich – nach bestimmten Regeln – auf das Bruttogehalt aufgeschlagen. Man zahlt also am Ende des Jahres Steuern auf das Gehalt, plus den geldwerten Vorteil – so als ob man mehr verdienen würde.
ÜBRIGENS:
Der klassische Fall für die Regelung des Arbeitsentgelts ist die Bruttolohnvereinbarung. Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in haben theoretisch aber auch die Möglichkeit, sich auf eine Nettolohnvereinbarung zu einigen. Mehr dazu erfahren sie in unserem Artikel Nettolohnvereinbarung und die Steuerlast.
Weitere Abzüge vom Brutto
Neben der Steuer werden weitere Beträge vom Bruttogehalt abgezogen, bevor es als Nettogehalt ausgezahlt wird. Die Höhe dieser abgezogenen Beiträge und Zuschläge richtet sich nach dem Einkommen. Ein hohes Bruttogehalt bedeutet immer, dass die Abzüge steigen. Dazu gehören:
- Der Solidaritätszuschlag*
- Die Kirchensteuer
- Der Beitrag zur Rentenversicherung
- Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung
- Die Krankenversicherungs-Beiträge
- Die Pflegeversicherungs-Beiträge
* Der Soli ist für Normalverdiener/innen seit 2021 Geschichte – nur Besserverdienende zahlen ihn noch.
ÜBRIGENS:
Für weitere Informationen zur Berechnung Ihres Nettogehalts bzw. Nettolohns wenden Sie sich an eine unserer Beratungsstellen.
FAQ
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Das Bruttogehalt ist das Gehalt, das man vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erhält. Es umfasst also das gesamte Einkommen, das der Arbeitgeber auszahlt, bevor gesetzlich vorgeschriebene Abzüge vorgenommen werden.
Zu den Abzügen gehören in der Regel:
- Lohnsteuer
- Kirchensteuer (wenn zutreffend)
- Solidaritätszuschlag (wenn zutreffend)
- Beiträge zur Krankenversicherung
- Beiträge zur Rentenversicherung
- Beiträge zur Pflegeversicherung
- Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
Nach Abzug dieser Steuern und Sozialversicherungsbeiträge erhält der oder die Arbeitnehmende dann das Netto-Gehalt, also das, was tatsächlich auf dem Konto ankommt.
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