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Abfindungsrechner

Sie möchten ausrechnen, was von Ihrer Abfindung übrig bleibt? Unser Abfindungsrechner hilft Ihnen dabei.

Eine Abfindung muss versteuert werden. Aber wie viel bleibt nach Abzug der Steuern noch von der Abfindung übrig? Mit unserem Abfindungsrechner 2023 können Sie berechnen, was Ihnen am Ende von der Einmalzahlung bleibt:


Leistungsbeschreibung/Disclaimer
Dieser Abfindungsrechner, der allein durch die Smare Stefan Banse Michael Mühl GbR (www.smart-rechner.de) programmiert, gepflegt und Dritten zur reinen Implementierung in Ihre Webseite zur Verfügung gestellt wird, stellt ein reines Informationsangebot und keinerlei steuerliche oder rechtliche Beratung durch die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) dar. Dementsprechend hat die VLH auch keinerlei Einfluss auf diesen Abfindungsrechner und kann somit auch keinerlei Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitliche Aktualität oder sonstige Parameter der Berechnung, die hierdurch zur Verfügung gestellt wird, übernehmen. Weitere Informationen zum Anbieter, dessen Leistungsbeschreibung und Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.smart-rechner.de/jur_informationen.php

Diese Angaben braucht unser Abfindungs-Rechner

Um unseren Abfindungsrechner mit den richtigen Informationen füttern zu können, brauchen Sie neben dem betreffenden Steuerjahr auch Ihr Bruttojahresgehalt sowie die Höhe der Abfindung. Des Weiteren müssen Sie die Höhe Ihrer Lohnersatzleistungen eintragen und angeben, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind oder nicht.

Nach diesen wenigen Klicks kann der Abfindungsrechner mit der Berechnung starten. Das Ergebnis zeigt Ihnen, was von der Abfindung übrig bleibt – und zwar im Grundtarif (Singles) oder im Splittingtarif (Ehepaare). Neben Ihrer Netto-Abfindung errechnet der Abfindungsrechner auch, wie viel Einkommensteuer, Soli und Kirchensteuer für Ihr Jahresbrutto und die Lohnersatzleistungen anfallen werden.

Grafische Auswertung des Abfindungsrechners

Außerdem stellt unser Rechner die Besteuerung Ihrer Abfindung auch grafisch dar. Neben dem Nettogehalt werden in einem Kuchendiagramm sowohl die errechnete Steuer für das Gehalt als auch die errechnete Steuer für die Abfindung angezeigt.

Übrigens:

Seit 2006 sind Abfindungen in voller Höhe steuerpflichtig. Eine Abfindung wird allerdings nicht wie regulärer Lohn besteuert, sondern mit der sogenannten Fünftelregelung. Die etwas komplizierte Berechnung übernimmt gerne eine Beraterin oder ein Berater der VLH für Sie. Finden Sie hier eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: Beratersuche.