Als Vermieter/in können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung Ihrer Bank von der Steuer absetzen.
Das Thema Klimaschutz geht uns alle an. Wer sein Haus energetisch saniert, schont die Umwelt. Und spart auch einiges an Steuern.
Wer durch ein Nießbrauchrecht Mieteinnahmen hat, muss diese versteuern. Dafür dürfen Sie bestimmte Werbungskosten von den Einnahmen abziehen.