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Bildungskredit: Zinsen sind absetzbar

30.05.2024
Viele Azubis und Studenten finanzieren ihre Ausbildung mit einem Bildungsdarlehen oder Studentenkredit. Die Zinsen kann man steuerlich geltend machen.

Aus- und Fortbildungen werden häufig mittels Darlehen beziehungsweise Kredit finanziert. Die Tilgungsraten für einen Bildungskredit sind steuerlich nicht absetzbar – weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen. Dies gilt auch für ein BAföG-Darlehen, wie der Bundesfinanzhof im Februar 2008 entschied (Aktenzeichen VI R 41/05).

Dafür kannst du alle Ausbildungs-, Studien- und Fortbildungskosten, die du mit dem Bildungskredit bezahlst, von der Steuer absetzen – egal von wem du das Darlehen bekommen hast. Mehr dazu in unserem Artikel Diese Ausbildungskosten kannst du von der Steuer absetzen.

Zinsen kannst du absetzen

Ebenso lassen sich die Schuldzinsen des Bildungskredits steuerlich geltend machen, und zwar – wie die Kosten der Ausbildung – entweder als Sonderausgabe oder Werbungskosten. Das gilt auch, wenn du das Darlehen erst nach dem Abschluss zurückzahlst. Ob deine Kosten und Kreditzinsen als Sonderausgaben oder als Werbungskosten gelten, erfährst du auch in unserem Artikel über Ausbildungskosten (siehe Link oben).

ÜBRIGENS:

Wenn du nach deiner Ausbildung im Ausland lebst und arbeitest und dein Arbeitslohn in Deutschland dementsprechend steuerfrei ist, kannst Du die Zinsen natürlich nicht mehr in Deutschland absetzen. Wenn du allerdings im Ausland arbeitest, jedoch in Deutschland weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig bist, solltest du die Zinsen in die Steuererklärung eintragen. In diesem Fall können sie deine Progressionseinkünfte mindern.

Zu kompliziert?

Lass dich einfach von unseren VLH-Berater/innen in Sachen Steuererklärung beraten. Sie sorgen dafür, dass deine Ausgaben in den richtigen Zeilen stehen und du die Steuervorteile erhältst, die dir zustehen. Hier findest du eine Beratungsstelle am Ort deine Wahl:

Bildungskredit vom Arbeitgeber

Falls du zur Finanzierung deiner Bildungsmaßnahme ein Darlehen vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin bekommst, gilt folgendes:

  • Verzichtet der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin auf die Rückzahlung des Kredits, handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn.
  • Musst du den Kredit zurückzahlen, weil du nach dem Abschluss nicht im Unternehmen des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin arbeiten willst oder kannst, ist die Rückzahlung steuerlich nicht absetzbar.

ÜBRIGENS:

Eventuelle Zuschläge auf den Bildungskredit oder Vertragsstrafen können in der Regel vollständig als Werbungskosten abgesetzt werden – auch wenn die Ausbildungskosten selbst nur als Sonderausgaben gelten. 

Nachlaufende Studiengebühren

Eine andere Form der Studienfinanzierung ist das Modell der nachlaufenden Studiengebühren. Hier wird auf eine Vorfinanzierung durch einen Studentenkredit verzichtet. Stattdessen musst du deine Studiengebühren erst nach Abschluss des Studiums zahlen. Das zählt nicht als Kredit. Wie alle Studiengebühren kannst du daher die nachlaufenden Studiengebühren vollständig in die Steuerklärung eintragen. Und zwar immer in dem Jahr, in dem du sie bezahlt hast.

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