Gewerkschaftsbeitrag von der Steuer absetzen
23.12.2025
Andreas arbeitet seit drei Jahren bei Siemens. Genauso lange ist er Mitglied bei der Industriegewerkschaft Metall (IG Metall). Rechtsberatung, Rechtsschutz und finanzielle Unterstützung bei einem Streik sind nur einige Gründe, warum sich Andreas für die Mitgliedschaft bei der IG Metall entschieden hat. Ein Prozent von seinem Bruttolohn zahlt er dafür. Bei einem Einkommen von 3.000 Euro sind das 30 Euro im Monat.
Das Gute: Andreas kann seinen Gewerkschaftsbeitrag als Werbungskosten von der Steuer absetzen – egal wie hoch er ausfällt. Das gilt übrigens für alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit seinem Beruf stehen. Und sogar, wenn Andreas mal in Rente geht, darf er die Gewerkschaftsbeitrag weiterhin in der Steuererklärung angeben.
Nicht absetzen kann Andreas hingegen Mitgliedschaftsbeiträge für Clubs und Vereine, zum Beispiel beim ADAC, beim Sport- oder Mieterverein. Diese gehören nicht zu den beruflich veranlassten Werbungskosten.
Neue Rechtslage ab 2026
Andreas kann zwar seinen Gewerkschaftsbeitrag in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben. In der Praxis bringt das aber oft keinen direkten Steuervorteil, weil der Betrag in der Werbungskostenpauschale von aktuell 1.230 Euro aufgeht. Nur was darüber liegt, macht sich bemerkbar.
Das ändert sich mit der Steuererklärung 2026, die Steuerzahler/innen ab 2027 abgeben können. Gewerkschaftsbeiträge dürfen ab dann zusätzlich zur Werbungskostenpauschale abgesetzt werden. Das heißt: Selbst wenn Ihre gesamten Werbungskosten nicht über dem Pauschbetrag liegen, wirkt sich Ihr Gewerkschaftsbeitrag steuermindernd aus.
UNSER TIPP:
Bitten Sie Ihre Gewerkschaft bzw. Ihren Berufsverband um einen Nachweis Ihrer Beitragszahlungen. Dann müssen Sie nur noch die Summe Ihrer Beitragszahlungen für ein Jahr (steht auf der Bescheinigung) in Ihrer Steuererklärung eintragen. Den Nachweis heben Sie für eventuelle Nachfragen auf.
Berufsverband vertritt Interessen der Mitglieder
Ein Berufsverband vertritt die speziellen beruflichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder. In Deutschland gibt es viele Berufsverbände, zum Beispiel den Richterbund, den Marburger Bund für Ärzte und Ärztinnen oder den Verband angestellter Akademiker.
Auch Gewerkschaften sind Berufsverbände. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist die Dachorganisation von acht großen Gewerkschaften mit rund sechs Millionen Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern in der Bundesrepublik Deutschland, eine Mitgliedsgewerkschaft ist die IG Metall.
In Deutschland gibt es allerdings auch Gewerkschaften, die nicht zum DGB gehören. Darunter zum Beispiel der Deutsche Beamtenbund (DBB) oder der christliche Gewerkschaftsbund (CGB).
ÜBRIGENS:
Die VLH hat mit einigen Gewerkschaften Kooperationen abgeschlossen. Das bedeutet für deren Mitglieder, dass sie bei der Erstberatung in einer VLH-Beratungsstelle keine Aufnahmegebühr von 10 Euro zahlen müssen – nur der Mitgliedsbeitrag wird fällig. Mehr dazu erfahren Sie unter Beiträge.