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XING Premium von der Steuer absetzen

Die Kosten für Karriere-Netzwerke wie XING oder LinkedIn kann man nur unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. Wir erklären, wie das geht.

XING Premium von der Steuer absetzen

Die Pflege von Business-Kontakten und das Vorzeigen der eigenen Kompetenzen innerhalb von Karriere-Netzwerken ergänzen die digitale Interaktion zwischen Geschäftsleuten um vorteilhafte Funktionen und Möglichkeiten. Für manche Berufszweige sind daher XING oder LinkedIn sogar unentbehrlich geworden: Personaler/innen und Headhunter/innen nutzen die Plattform, um passende Arbeitskräfte zu finden und abzuwerben. Aber auch andere Fachkräfte verbringen aus beruflichen Gründen ihre Arbeitszeit in den Karriere-Netzwerken. Geschäftsmodelle und Dienstleistungen rund um diese etablierten Plattformen sind gewachsen. Nur ein Beispiel: Werbeagenturen mit dem Fokus Personalmarketing führen innerhalb dieser Plattformen Maßnahmen durch, um fähige Arbeitskräfte an eine Unternehmensmarke zu binden.

Kostenpflichtige XING- oder LinkedIn-Nutzung grundsätzlich absetzbar, aber:

Die XING oder LinkedIn Premium-Mitgliedschaft muss ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden und ersichtliche Pluspunkte für den ausgeübten Beruf haben. Mit anderen Worten: Über eine Premium-Mitgliedschaft eingekaufte Zusatzfunktionen müssen beruflich nützlich sein. Gibt es also überzeugende Argumente, dass Ihnen eine XING oder LinkedIn Premium-Mitgliedschaft im Berufsleben hilft, so haben Sie durchaus die Chance, die Kosten dafür als Werbungskosten in die Steuererklärung einzutragen.

Am Ende entscheidet das Finanzamt

XING hat das Thema in den eigenen FAQs im Hilfebereich aufgenommen. Dort heißt es: „Du nutzt die Plattform ausschließlich beruflich? Dann ist die Angabe der Premium-Beiträge als Betriebsausgabe oder Werbungskosten beim deutschen Finanzamt möglich.“ Die Betonung liegt hier auf dem Wort „möglich“. Am Ende entscheidet also das zuständige Finanzamt vor Ort über die Anerkennung einer kostenpflichtigen Premium-Mitgliedschaft bei XING oder LinkedIn. Denn das Thema ist bei Finanzämtern umstritten. Manche Ämter streichen die Kosten mit der Begründung, es handele sich um Aufwendungen der privaten Lebensführung. Andere wiederum winken die Kosten durch und setzen diese von der Steuer ab.

Diese Tipps helfen Ihnen, um die Kosten für XING oder LinkedIn abzusetzen

Wenn Sie die Kosten für Ihre XING oder LinkedIn Premium-Mitgliedschaft, absetzen wollen, sollten Sie darauf achten, dass es bei der kostenpflichtigen Nutzung des Karriere-Netzwerks ausschließlich um geschäftliche beziehungsweise berufliche Themen geht. Hobbys oder andere persönliche Informationen, die etwas über das Privatleben preisgeben, sollten innerhalb des Profils eine untergeordnete Rolle spielen. Darüber hinaus ist es förderlich, wenn:

  • ein professionelles Profilbild genutzt wird.
  • Sie sich mit tatsächlichen Geschäftskontakten vernetzen, die für den Beruf relevant sind.
  • sich die Profilbeschreibung auf berufsbezogene Informationen beschränkt.
  • Sie sich in Gruppen aufhalten, die inhaltlich zu Ihrem Beruf passen.
  • das Profil die beruflichen Absichten deutlich kommuniziert, also mit Schlagworten wie „Kollaboration“, „Kontaktsuche“ oder „neue Herausforderung“.

Fazit: Aus dem Profil sollte hervorgehen, dass die Aktivitäten bei XING oder LinkedIn beruflich motiviert sind. Vorbereitend für die jährlich anfallende Steuererklärung können Sie einen aktuellen Ausdruck Ihres Profils zu Ihren Steuerunterlagen legen, der diese Intention der Premium-Mitgliedschaft in den genannten Karriere-Netzwerken unterstreicht. Das ist aus zweierlei Gründen hilfreich: Zum einen haben Sie einen Beleg für die berufliche Nutzung der jeweiligen Mitgliedschaft, und zum anderen nützt dieser Ausdruck auch im Zweifelsfall, um ein bereits gelöschtes Profil abzusetzen.

Übrigens:

XING hieß bei seiner Gründung im Jahr 2003 zunächst openBC. 2006 wurde aus dem Hamburger Unternehmen die XING AG. Das Unternehmen entwickelte sich rasant. 13 Jahre später wurde aus XING die NEW WORK SE – ein Unternehmen, das sich mit seinen Marken, Services und Produkten das Ziel steckte, eine bessere Arbeitswelt zu schaffen. 2023 hat XING mehr als 21,5 Millionen Nutzer/innen in der DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz).

LinkedIn wurde 2002 gegründet und gehört seit 2016 zu Microsoft. Laut LinkedIn wird das Karriere-Netzwerk in mehr als 200 Ländern von rund 830 Millionen Anwender/inne/n genutzt (Stand 2023). Die Zahl der LinkedIn-Mitglieder in der DACH-Region wird mit 18 Millionen beziffert.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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