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Anwaltskosten bei einer Scheidung

Scheidungen sind emotional und kosten Geld. Doch auch wenn die Trennung einvernehmlich ist: Um die Prozesskosten kommen Sie nicht drum herum.

Egal ob Sie sich einvernehmlich scheiden lassen oder im Streit, der Scheidungsantrag muss von einem Anwalt oder einer Anwältin an das Gericht geschickt werden. Daher fallen bei einer Scheidung neben den Anwaltskosten auch immer Gerichtskosten an.

Prozesskosten ausrechnen

Doch wieviel kostet eine Scheidung? Nun, die Gerichtskosten bestimmen sich nach dem ‚Gerichtskostengesetz‘ und die Anwaltsgebühren nach dem ‚Rechtsanwaltsvergütungsgesetz‘. In den Tabellen zu den jeweiligen Gesetzen können Sie die Gerichtskosten und auch die üblichen Rechtsanwaltskosten ablesen. Dazu benötigen Sie aber den Verfahrenswert Ihrer Scheidung. Diesen bekommen Sie vom Gericht per Post zugeschickt.

Verfahrenswert

Der Verfahrenswert einer Scheidung errechnet sich in der Regel aus dem Nettoeinkommen beider Ehegatten, multipliziert mal drei (§ 43, FamGkG ). Zu diesem sogenannten Quartalseinkommen zählen auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung oder Verpachtung sowie eventuelles Kindergeld. Für jedes unterhaltsberechtigte Kind wird ein Pauschalbetrag vom Verfahrenswert abgezogen.


Der Verfahrenswert gilt immer nur für ein Verfahren. Für jede andere Angelegenheit, die vor Gericht geregelt wird, gibt es einen eigenen Verfahrenswert und damit eigene Gebühren und Kosten. Daher ist es bei einer Scheidung immer sinnvoll, alle Dinge, die entschieden werden müssen, gemeinsam in ein Verfahren zu packen – beispielsweise auch den Sorgerechtsstreit für Ihre gemeinsamen Kinder. Damit sparen Sie Zeit und Geld.

Kosten nicht von der Steuer absetzbar

Seit 2013 können Sie die Anwaltskosten oder Gerichtsgebühren für eine Scheidung nicht mehr als außergewöhnliche Belastung in Ihre Steuererklärung eingetragen. Die Finanzgerichte der einzelnen Länder waren sich deswegen zunächst uneinig, doch der Bundesfinanzhof (BFH), Deutschlands höchstes Gericht für Steuern, fällte 2017 ein endgültiges Urteil: Scheidungskosten lassen sich nicht absetzen (Aktenzeichen VI R 9/16). Mehr dazu in unserem Artikel Scheidung und Steuern.

Scheidungskosten sparen

Wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen, können Sie gemeinsam nur einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragten. Somit sparen Sie die Anwaltskosten für einen weiteren Anwalt bzw. Anwältin. Doch auch wenn Sie sich mit Ihrem Ex-Partner oder Ihre Ex-Partnerin zunächst nicht einig sind, besteht immer die Möglichkeit, sich vorab außergerichtlich über die wichtigsten Fragen zu verständigen. Auch das spart Zeit und somit Kosten. Am meisten sparen Sie aber, wenn Sie schon bei der Heirat einen Ehevertrag abgeschlossen haben. Doch vermutlich kommt dieser Tipp jetzt zu spät.

Übrigens:

Wenn Sie im Moment ein geringes Einkommen haben oder viele Schulden, dann können Sie Verfahrenskostenhilfe (VKH) bei Gericht beantragen.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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