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Welche Anwaltskosten kann man absetzen?

Wir zeigen Ihnen fünf Fälle, bei denen Sie Anwaltskosten und Prozesskosten von der Steuer absetzen können - und einen, bei dem es nicht geht.

Meistens sind Anwaltskosten nicht gerade günstig und Prozesskosten kommen häufig auch noch hinzu. Da liegt die Frage nah: Kann ich die Kosten für einen Rechtsstreit von der Steuer abstetzen? Kurze Antwort: Ja, manchmal geht das. Wir zeigen Ihnen fünf Fälle, bei denen Sie Anwaltskosten und Prozesskosten von der Steuer absetzen können – und einen, bei dem es nicht mehr geht:

1. Streit mit der Mieterin oder dem Mieter

Mieter/innen und Vermieter/innen können schon mal unterschiedlicher Meinung sein. Gut für die Vermietenden: Sie können alle Kosten für Rechtsbeistand, Gutachten oder Gericht als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

2. Unstimmigkeiten bei der Rente

Wer nach einem Unfall oder einer Krankheit nicht mehr arbeiten gehen kann, bekommt eine sogenannte Erwerbsminderungsrente. Manchmal kommt es dabei zum Streit zwischen Arbeitnehmenden und der Rentenversicherung. Zum Beispiel darüber, ab wann Rente gezahlt wird. Die Anwalts- und Gerichtskosten können Sie als Werbungskosten absetzen.

3. Ärger mit den Arbeitgebenden

Mobbing am Arbeitsplatz, Streit ums Gehalt oder die Provision, Auseinandersetzungen wegen einer Entlassung: Verklagen Sie Ihre Firma, können Sie die Kosten dafür als Werbungskosten in der Steuererklärung eintragen.

4. Zoff ums Auto

Bei vielen Auto-Unfällen streiten sich die Beteiligten, wer die Schuld trägt. Dann muss ein Gericht urteilen. Passiert der Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder vom Job nach Hause, können Sie die Kosten für Anwältin/Anwalt und Gericht als Werbungskosten absetzen. Lesen Sie in unserem Top-Thema Wann und wie Sie Unfallkosten von der Steuer absetzen können, wie Sie dabei vorgehen müssen.

5. Streit um die Erbschaft

Streiten sich die lieben Verwandten vor Gericht ums Erbe, können sie die Kosten dafür nicht von der Steuer absetzen. Egal, wie viel oder wenig sie letztendlich erben. Eine Ausnahme gibt es: Wenn eine/r von ihnen ohne den Rechtsstreit die lebensnotwendigen Bedürfnisse nicht mehr bezahlen kann, dann kann er oder sie die Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung absetzen.

Ähnlich liegt der Fall, wenn Sie eine Erbschaft, die Sie erst angenommen haben, nun doch ablehnen wollen. Beispielgründe: Das Erbe ist total verschuldet oder bedroht Ihre Existenz. Hierfür müssen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt beauftragen. Diese Kosten gelten auch als außergewöhnliche Belastung.

6. Scheidung – seit 2014 nicht mehr absetzbar

Eigentlich ungerecht: Wenn Sie sich scheiden lassen, müssen Sie Geld für Rechtsbeistand und Gericht ausgeben – sogar dann, wenn Sie sich freundschaftlich trennen. Bis 2013 konnten beide Ex-Partner die Scheidungskosten von der Steuer absetzen. Heute geht das nicht mehr. Lesen Sie mehr dazu in unserem Überblick Scheidung und Steuern.

Übrigens:

Sie sind sich unsicher, ob Sie Ihre Anwaltskosten von der Steuer absetzen können? Unsere Beraterinnen und Berater sind gerne für Sie da. Finden Sie hier eine VLH-Beratungsstelle in Ihrer Nähe: Beratersuche.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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