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Sparer-Pauschbetrag: Kapitalerträge sind bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei

Kapitalerträge wie Zinsen bleiben dank Sparer-Pauschbetrag bis zu einer Höhe von 1.000 Euro für Sie steuerfrei. Im Veranlagungszeitraum 2022 waren 801 Euro die Grenze.

Seit 2009 gibt es in Deutschland die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Soli und Kirchensteuer. Ebenfalls seit 2009 können Anleger/innen den Sparer-Pauschbetrag in Anspruch nehmen. Der Sparer-Pauschbetrag ist ein Freibetrag und sorgt dafür, dass Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei bleiben. Daher wird er auch Sparerfreibetrag genannt.

Höhe des Sparer-Pauschbetrags abhängig vom Familienstand

Wie hoch der Sparer-Pauschbetrag ausfällt, hängt vom Familienstand ab:

  • Singles steht ein Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr zu (2022: 801 Euro).
  • Ehepaare haben Anspruch auf den doppelten Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 2.000 Euro pro Jahr (2022: 1.602 Euro).

Wenn Sie vom Sparer-Pauschbetrag profitieren möchten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Vergessen Sie den Freistellungsauftrag, zieht die Bank Ihnen ab dem ersten Euro Abgeltungssteuer auf Ihre Kapitalerträge ab. Greift der Sparer-Pauschbetrag, müssen Sie erst Steuern zahlen, wenn Sie mehr als 1.000 Euro Kapitalerträge pro Jahr haben (2022: 801 Euro).

Übrigens:

Mit den 1.000 Euro des Sparer-Pauschbetrags sind alle Werbungskosten in Zusammenhang mit den erzielten Kapitaleinkünften – wie zum Beispiel Aufwendungen für Beratung oder Fahrtkosten zu einer Hauptversammlung – abgegolten. Ein darüber hinausgehender Abzug von Werbungskosten ist nicht möglich.

Sparer-Pauschbetrag in der Kritik

Der Sparer-Pauschbetrag steht immer wieder in der Kritik. Denn in Zeiten der Niedrigzinspolitik kamen nur noch wenige Sparer/innen mit Zinsen, Dividenden und Co. über den Sparerfreibetrag – es profitieren also vor allem reiche Anleger/innen. Weiterer Kritikpunkt ist, dass der Sparer-Pauschbetrag von 2009 bis 2022 konstant blieb und nicht beispielsweise regelmäßig an die Inflation angepasst wurde.

Erst mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde eine Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags ab dem Veranlagungszeitraum 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 Euro auf 2.000 Euro für Eheleute sowie Lebenspartner/innen beschlossen.

Übrigens:

Bereits erteilte Freistellungsaufträge werden laut Bundesfinanzministerium 2023 automatisch um knapp 25 Prozent erhöht; natürlich nur bis zur maximalen Höhe von 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro. Es empfiehlt sich aber, seine jährliche Zinsbescheinigung oder Kapitalertragsteuer-Bescheinigung zu prüfen. Denn hat man vergessen, den Freibetrag zu erteilen, oder hat diesen ungünstig bei verschiedenen Banken verteilt, lässt sich die Kapitalertragsteuer über die Steuererklärung erstatten. Dabei helfen Ihnen die VLH-Steuerprofis gerne weiter. 

Bis 2009 galt der Sparerfreibetrag

Bis zur Einführung des Sparer-Pauschbetrags gab es in Deutschland den Sparerfreibetrag, manchmal auch Zinsfreibetrag genannt. Der Sparerfreibetrag hatte eine Höhe von 750 Euro, hinzu kam ein Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 51 Euro. Bis 2009 konnten die Werbungskosten rund um die Kapitaleinkünfte in voller Höhe angegeben werden.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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