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Online-Casino: Legale Spiele und steuerfreie Gewinne

Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag dürfen Online-Casinos in Deutschland legal betrieben werden. Spieler/innen müssen Gewinne nicht versteuern – sofern sie keine Berufsspieler/innen sind.

Online-Casino: Legale Spiele und steuerfreie Gewinne

Am 1. Juli 2021 ist in Deutschland der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) in Kraft getreten. Die offizielle Bezeichnung lautet „Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland“. Das Werk beinhaltet vor allem neue Regelungen für Online-Casinos und wird deshalb auch gerne Online-Casino-Gesetz genannt.

Gute Nachricht für Betreiber/innen und Spieler/innen: Online-Casinos sind mit dem GlüStV erstmals bundesweit legalisiert worden. Denn bislang war das Glückspiel in Online-Casinos in allen Bundesländern außer Schleswig-Holstein im Grunde illegal. Damit dürfte die Trickserei mit ausländischen Lizenzen ein Ende haben, denn jetzt können sämtliche Anbieter/innen von Online-Casino-Spielen (und auch von Sportwetten) eine deutsche Lizenz beantragen.

Online-Casinos können jetzt eine deutsche Lizenz erwerben

Nun werden Sie vielleicht sagen: Aber es gab doch schon die ganze Zeit zahlreiche Online-Casinos, in denen man als Spieler/in in Deutschland aktiv sein konnte! Das stimmt, und zwar mit steigender Tendenz. Die Anbieter/innen haben dafür eine Art Grauzone ausgenutzt. Denn laut EU-Rechtsprechung war und ist das Online-Glücksspiel legal. Man musste als Betreiber/in also lediglich eine EU-Lizenz besitzen. Zahlreiche Online-Casinos verlegten deshalb ihren Sitz beispielsweise nach Malta oder Gibraltar. Dort beantragten sie eine entsprechende EU-Lizenz – und mit dieser konnten sie das deutsche Recht umgehen und in ihren Online-Casinos auch Spielerinnen und Spieler aus Deutschland willkommen heißen.

Dann gab es noch den Sonderfall Schleswig-Holstein: In dem nördlichsten Bundesland konnten Online-Casinos auch bisher schon eine offizielle deutsche Glücksspiellizenz beantragen. Die dortige Landesregierung hat bislang als einzige in Deutschland Lizenzen für Online-Casinos vergeben.

Die Ziele des Glückspielstaatsvertrags 2021

Das Spielen in einem Online-Casino beziehungsweise Glücksspiel an sich kann süchtig machen. Der Gesetzgeber erhofft sich durch den neuen Glückspielstaatsvertrag einen besseren Schutz der Spieler/innen. Deshalb wurden in dem Vertrag beispielsweise folgende Ziele formuliert:

  • Das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht soll verhindert und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung sollen geschaffen werden.
  • Eine begrenzte und geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel soll geschaffen und damit der natürliche Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen gelenkt sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegengewirkt werden.
  • Der Jugendschutz und der Spielerschutz sollen gewährleistet sein.
  • Der Vertrag soll sicherstellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt werden und die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt wird.

Um diese Ziele zu erreichen, sind "differenzierte Maßnahmen für die einzelnen Glücksspielformen vorgesehen, um deren spezifischen Sucht-, Betrugs-, Manipulations- und Kriminalitätsgefährdungspotentialen Rechnung zu tragen", wie es im Gesetz heißt.

Das ändert sich für Spieler und Anbieter mit dem neuen GlüStV

Mit dem Glückspielstaatsvertrag 2021 wurde ein Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Monat beschlossen – dieses gilt anbieterübergreifend. Spieler/innen können also entweder bis zu 1.000 Euro pro Monat in einem Online-Casino einsetzen oder die 1.000 Euro auf verschiedene Online-Casinos verteilen. Die Summe aller Einsätze innerhalb eines Monats darf die 1.000-Euro-Grenze aber nicht überschreiten. Und es dürfen keine Einsätze gleichzeitig bei mehreren Online-Casinos getätigt werden. Unter anderem deshalb wird eine bundesweite Spielersperrdatei eingeführt.

Die Anbieter/innen müssen einen sogenannten Panik-Button einrichten. Wird dieser von einem Spieler oder einer Spielerin gedrückt, ist das Konto für 24 Stunden gesperrt. Außerdem müssen die Spieler/innen regelmäßig über den Stand ihrer Gewinne und Verluste informiert werden. Weitere Einschränkungen: Tischspiele wie Baccara, Roulette oder Blackjack sind in Online-Casinos künftig ebenso verboten wie Werbung im Radio oder Fernsehen zwischen 6 Uhr morgens und 21 Uhr am Abend.

Online-Casino: Gewinne müssen nicht versteuert werden

Der neue Glücksspielstaatsvertrag wird zwar, wie oben erwähnt, gerne Online-Casino-Gesetz genannt, weil er hauptsächlich zur Regulierung von Online-Casinos entstanden ist. Allerdings enthält er auch Vorschriften für andere Arten von Glücksspiel. Einige Beispiele: Spielbanken und Spielhallen, Wetten auf Sportereignisse und andere Wettbewerbe sowie Online-Poker und Lotterien.

Wichtige Info für Spielerinnen und Spieler: Gewinne, die Sie in einem Online-Casino erzielen, müssen nicht versteuert werden. Das gilt auch für Sportwetten und Lottogewinne. Lediglich bei der Abgabe von Wetten fällt teilweise eine Wettsteuer an. Die muss zwar von den Wettanbietern bezahlt werden, wird von diesen in vielen Fällen aber schon bei Abgabe der Wette den Spielern und Spielerinnen abgezogen. Generieren Sie allerdings regelmäßig hohe Gewinne, könnte das Finanzamt auf die Idee kommen, Sie als Berufsspieler/in einzustufen. In diesem Fall müssten Sie für Ihre Gewinne Einkommensteuer bezahlen. Ein weiterer Sonderfall sind Gewinne bei Pokerturnieren, mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Poker: Gewinne sind steuerpflichtig.

Übrigens:

Wenn Sie sich den Glücksspielstaatsvertrag 2021 in Gänze anschauen möchten, werden Sie auf den Webseiten mehrerer Landesregierungen fündig. Zum Beispiel bei der Berliner Landesregierung: Glückspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV)

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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