Krankengeld und Steuer im Überblick
06.11.2024Egal ob Sie eine langwierige Krankheit haben oder einen komplizierten Bruch auskurieren müssen, wenn Sie arbeitsunfähig krankgeschrieben sind, bekommen Sie sechs Wochen lang Ihren vollen Lohn vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin weiterbezahlt. Das nennt sich „Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall" und ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Nach dieser Zeit gibt es von der gesetzlichen Krankenkasse das Krankengeld. Dieses ist zwar etwas niedriger als Ihr normales Gehalt, hilft Ihnen aber Ihre Unkosten zu bezahlen.
So bekommen Sie Krankengeld
Um Krankengeld zu erhalten, müssen Sie keinen gesonderten Antrag stellen. Ihre Krankenkasse wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen und die weitere Vorgehensweise abstimmen. Wichtig ist nur, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei Ihrer Krankenversicherung ankommt. Das geht ganz automatisch, denn seit dem 1. Januar 2023 melden Arztpraxen die Krankmeldung direkt an die gesetzlichen Krankenkassen und Arbeitgeber/innen rufen die Krankmeldung wiederum elektronisch bei den gesetzlichen Krankenkassen ab.
ÜBRIGENS:
Krankengeld wird grundsätzlich ohne zeitliche Beschränkung gezahlt, wegen derselben Krankheit jedoch nicht länger als 78 Wochen. Danach erhalten Betroffene das sogenannte Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit.
Auch wenn Ihr Kind krank ist und Sie es so zeitintensiv pflegen müssen, dass Sie nicht arbeiten können, haben Sie eventuell Anspruch auf Krangengeld – umgangssprachlich auch Kinderkrankengeld genannt. Das gilt aber nur, wenn Ihr Kind unter 12 Jahre alt und gesetzlich mitversichert ist. Falls Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Krankenkasse.
Krankengeld ist eigentlich steuerfrei
Wenn Sie Krankengeld bekommen, ist das steuerfrei. Einen Haken hat die Sache aber: Entgeltersatzleistungen, wie das Krankengeld, unterliegen bei der Steuer dem Progressionsvorbehalt. Der sorgt dafür, dass Ihr persönlicher Steuersatz steigt.
Ein Rechenbeispiel: Ruth bekommt 2024 drei Monate lang 4.800 Euro steuerfreies Krankengeld. Danach und davor hat sie neun Monate lang normal gearbeitet und in dieser Zeit 22.500 Euro verdient. Normalerweise müsste Ruth diese 22.500 Euro mit ihrem persönlichen Steuersatz von 10,5 Prozent versteuern – also 2.363 Euro Steuern zahlen.
In den Augen des Finanzamts hat Ruth jedoch nicht 22.500 Euro verdient sondern 27.300 Euro (22.500 Euro + 4.800 Euro) und ihr Steuersatz klettert auf 13,37 Prozent. Das Krankengeld von 4.800 Euro bleibt weiterhin steuerfrei, doch die 22.500 Euro muss Ruth nun mit 13,37 Prozent versteuern. Das sind rund 3.008 Euro, also knapp 645 Euro mehr Steuern, die Sie zahlen muss.
ÜBRIGENS:
Das Krankengeld ist grundsätzlich beitragspflichtig zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Krankenkasse zieht daher die Beiträge direkt von Ihrem Krankengeld ab, bevor Sie es überwiesen bekommen.
Wo trägt man das Krankengeld in die Steuererklärung ein?
Wenn Sie mehr als 410 Euro Krankengeld im Jahr bekommen haben, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Zu diesem Zweck sollten Sie automatisch, von der Krankenkasse eine „Bescheinigung für das Finanzamt“ bekommen haben, in der die Höhe Ihres Krankengelds vermerkt ist. Natürlich können Sie die Summer auch per eDaten automatische in die Steuererklärung eintragen lassen.
Machen Sie keine Steuererklärung, obwohl sie es müssen, dann droht Ihnen ein Verspätungszuschlag und sogar Zwangsgeld.