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Feststellungserklärung: Was muss ich beachten?

Manche Steuerzahler/innen müssen eine Feststellungserklärung ausfüllen, bevor sie die Steuererklärung abgeben können. Wir beantworten alle Fragen zum Thema.

Feststellungserklärung: Was muss ich beachten?

In manchen Fällen bittet das Finanzamt um eine "Erklärung zur gesonderten (und einheitlichen) Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensbesteuerung". Diese Erklärung besteht aus mehreren Formularen und wird in der Regel kurz Feststellungserklärung genannt.

Wir beantworten Ihnen alle Fragen rund ums Thema.

Wer muss eine Feststellungserklärung ausfüllen?

Es gibt zwei Fälle, in denen eine Feststellungserklärung steuerrechtlich vorgeschrieben ist:

  1. Sie sind ein/e Einzelunternehmer/in und Ihr Wohnsitzfinanzamt weicht von Ihrem Betriebsfinanzamt ab. Sprich: Ihr Wohnsitz und Ihr Unternehmenssitz sind nicht identisch, deshalb sind zwei Finanzämter für Sie zuständig.
     
  2. Eine Personengesellschaft mit mehreren Gesellschaftern erzielt Einnahmen zum Beispiel aus einer Grundstücksvermietung.

Übrigens:

Klassischer Fall für eine Feststellungserklärung: Eine Erbengemeinschaft erbt ein Haus, das Einkünfte aus Vermietung generiert. Jeder Miterbe und jede Miterbin ist Teil dieser Personengesellschaft. Durch eine Feststellungserklärung wird festgelegt, wie hoch der individuelle Anteil an den Einkünften ist. Diesen Anteil wiederum muss jede/r Miterbende in der Einkommensteuererklärung berücksichtigen. Der Gewinn oder auch Verlust erhöht oder mindert dann die Steuerlast.

Besteuerungsgrundlage – was ist das?

Als Besteuerungsgrundlage werden die rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse bezeichnet, die für die Bemessungsgrundlage der Steuer und somit für die Steuerpflicht beziehungsweise den Steuerbescheid maßgeblich sind. Beispiele sind Einnahmen und Ausgaben, Kapitalerträge, Werbungskosten, Erlöse und Gewinne. Bei der Einkommensteuer bildet das zu versteuernde Einkommen die Besteuerungsgrundlage. Mehr dazu erfahren Sie hier: Einnahmen, Einkünfte, Einkommen – so wird Ihre Einkommensteuer berechnet


Warum muss man eine Feststellungserklärung beim Finanzamt abgeben?

Die Feststellungserklärung dient – völlig unabhängig von der persönlichen Steuererklärung – zur Ermittlung von Einkünften. Vor allem bei Personengesellschaften stellt das Finanzamt durch die Feststellungserklärung sicher, dass die Ermittlung der Einkünfte für alle Beteiligten auf die gleiche Weise erfolgt. Unterschiedliche Abschreibungs- und Bewertungsmethoden können somit verhindert werden.

Was ist der Unterschied zwischen einer gesonderten und einer einheitlichen Feststellung?

Da in den oben genannten Fällen die Besteuerungsgrundlage in einem eigenen Verfahren ermittelt wird, wird das Verfahren grundsätzlich gesonderte Feststellung genannt.

Eine gesonderte Feststellungserklärung füllen Sie als Einzelunternehmer/in aus. Sind Sie Teil einer Personengesellschaft, handelt es sich um eine gesonderte und einheitliche Feststellung, da die Besteuerung für jede Person der Gesellschaft zwar gesondert, aber einheitlich erfolgt.

ÜBRIGENS:

Die gesonderte Feststellung ist in der Abgabenordnung geregelt.

Wie viele Formulare gibt es?

Rund um die gesonderte und einheitliche Feststellung gibt es mehr als 18 Formulare. Die "Anlage FB zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung" ist vergleichbar mit dem Mantelbogen der Steuererklärung. Hier werden Basisinformationen abgefragt, wie zum Beispiel die Anzahl der Beteiligten, Art der Beteiligung und Aufteilungsquote.

Darüber hinaus gibt es mehrere Formulare unter anderem zur Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen, zur Aufteilung von ausländischen Einkünften sowie zur Aufteilung von Kapitalvermögen.

Wie ist der Ablauf rund um die Feststellungserklärung?

Im ersten Schritt müssen Sie die für Sie zutreffenden Formulare der Feststellungserklärung ausfüllen und elektronisch an das zuständige Finanzamt schicken. Bei Personengesellschaften ist grundsätzlich jede Person zur Abgabe der Feststellungserklärung verpflichtet. Es ist daher sinnvoll, wenn die Personengesellschaft eine/n Vertreter/in bestellt, der bzw. die sich um die steuerlichen Belange kümmert. Diese/r kann dann eine Feststellungserklärung von allen gemeinsam abgeben.

Die Feststellungserklärung ist die Grundlage für den Feststellungsbescheid, den das Finanzamt erlässt. Im Feststellungsbescheid finden Sie nicht nur die Höhe der Einkünfte, sondern auch die Aufteilung der Einkünfte auf die Einzelpersonen. Das heißt: Obwohl nur eine Feststellungserklärung abgegeben wurde, erhält jede beteiligte Person einen eigenen Feststellungsbescheid.

Unser Tipp: Füllen Sie Ihre Einkommensteuererklärung bereits parallel zur Feststellungserklärung aus. Die Beträge aus der Feststellungserklärung müssen Sie an entsprechender Stelle in die dafür vorgestehenen Felder übernehmen. Nach dem Absenden an das Finanzamt und der Prüfung erhalten Sie einen Steuerbescheid, der in diesem Fall Folgebescheid genannt wird. Erst jetzt wissen Sie, wie viel Steuererstattung Ihnen zusteht oder wie viel Geld Sie nachzahlen müssen. Warten Sie hingegen ab, bis sie den Feststellungsbescheid erhalten haben, um dann die Einkommensteuererklärung auszufüllen, kann es mit der fristgerechten Abgabe eng werden – wäre aber natürlich der besser Weg, wenn Sie die bereits mit dem Feststellungsbescheid geprüften Zahlen verwenden wollen.

Übrigens:

Auch als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) müssen Sie jährlich eine Feststellungserklärung abgeben. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel GbR: Wie funktioniert das mit der Steuererklärung?

Ist die Grundsteuererklärung nicht auch eine Feststellungserklärung?

Das stimmt. Grundstückseigentümer/innen mussten wegen der Grundsteuerreform zwischen 1. Juli 2022 und 31. Januar 2023 auch eine sogenannte Feststellungserklärung beim Finanzamt einreichen. Und zwar in digitaler Form, also beispielsweise über ELSTER Online oder andere Tools. Zudem war das Ganze eine einmalige Sache. Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel: Grundsteuer, Grundsteuerreform und Einheitswert – so hängt alles zusammen.

Der Feststellungsbescheid ist fehlerhaft – was nun?

Sie halten den Feststellungsbescheid in den Händen und bemerken einen Fehler? Dann müssen Sie gegen den Feststellungsbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen.

Das ist wichtig, denn der Feststellungsbescheid ist ein Grundlagenbescheid, der für den Folgebescheid – zum Beispiel den Steuerbescheid Ihrer Einkommensteuererklärung – bindend ist.

Hinweis:

Laut § 4 Nr. 11 StBerG dürfen Lohnsteuerhilfevereine Selbstständige nicht beraten. Bei Fragen zur Feststellungserklärung wenden Sie sich als Einzelunternehmer bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Sind Sie Gesellschafter einer nicht gewerblichen Personengesellschaft (Erbengemeinschaft, Grundstücksgemeinschaft oder ähnliches), können Sie eine unserer VLH-Beratungsstellen aufsuchen, die gerne prüft, ob wir Sie beraten dürfen. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier: Beratersuche.

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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