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Was ist ein Nachteilsausgleich?

Mit dem Nachteilsausgleich werden Steuernachteile eines Unterhaltsempfängers ausgeglichen. Diese entstehen beim sogenannten Realsplitting.

Was ist ein Nachteilsausgleich?

In Steuerfragen trifft man häufig auf den Begriff Nachteilsausgleich, wenn es um Unterhaltszahlungen getrennter Ehepartner/innen geht. Damit sollen Steuernachteile des Unterhaltsempfängers bzw. der Unterhaltsempfängerin gegenüber dem Unterhaltspflichtigen bzw. der Unterhaltspflichtigen ausgeglichen werden. Diese entstehen beim sogenannten Realsplitting.

Was ist das Realsplitting?

Ein Beispiel: Jule zahlt Unterhalt an Ihren Ex-Mann, davon kann sie bis zu 13.805 Euro pro Jahr als Sonderausgaben in die Steuererklärung eintragen. Zudem kann sie die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung von der Steuer absetzen. Insgesamt spart Jule dadurch mehr als mit den üblichen Freibeträgen. Ihr Ex-Partner muss dem Ganzen aber zustimmen – und in der eigenen Steuererklärung den Unterhalt, den er bekommt, als „sonstige Einkünfte“ eintragen.

Wie funktioniert der Nachteilsausgleich bei Unterhaltszahlungen?

Nun fallen für sonstige Einkünfte Steuern an. Diese muss aber nicht der Unterhaltsempfänger bezahlen, sondern Jule als Unterhaltspflichtige. Sie gleicht also die finanziellen Nachteile aus, die Ihr Ex-Mann durch das Realsplitting hat – Stichwort: Nachteilsausgleich. Trotzdem steht alles in allem Jule steuerlich noch besser da als ohne Realsplitting.

Insgesamt ist das Thema sehr komplex, mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Unterhalt von der Steuer absetzen.

Übrigens:

Zivilrechtlich gesehen ist der/die Unterhaltsempfänger/in dazu verpflichtet, dem Realsplitting zuzustimmen. Aber eben nur, wenn der/die Unterhaltspflichtige im Gegenzug die finanziellen Nachteile bei der Steuer ausgleicht.

Was bedeutet Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung?

Ebenfalls nicht selten fällt der Begriff Nachteilsausgleich, wenn es um Menschen mit Behinderung geht. So wird vor allem Schwerbehinderten bei der Einkommensteuer und der Lohnsteuer ein zusätzlicher Pauschbetrag eingeräumt. Also ein Betrag, der pauschal von der Steuer abgezogen wird. Mehr über Pauschbeträge erfahren Sie hier: Pauschbetrag: Diese Pauschalen gibt es.

Weitere steuerliche Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung werden zum Beispiel gewährt für außerordentliche Krankheitskosten, Aufwendungen für Haushaltshilfen oder Pflegepersonen sowie für eine Heimunterbringung. Mehr darüber erfahren Sie in unserem Artikel Menschen mit Behinderung: Jetzt Steuervorteile sichern. Darüber hinaus gibt es auch noch ein Blindengeld.

Übrigens:

Sie sind Unterhaltspflichtig oder Unterhaltsempfänger/in und wissen nicht, was Sie wo in Ihrer Einkommensteuererklärung eintragen müssen beziehungsweise können? Oder Sie sind schwerbehindert und fragen sich, welche Pauschalen Ihnen zustehen? Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen gerne weiter. Finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: Beratersuche

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Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

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